Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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Ausweisung Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h

in den Bereichen Platzgasse, Holzkircher Straße, Frauenstraße und Dörrgrubgasse

Innerhalb des Ortsgebietes der Gemeinde Bernstadt besteht in allen Wohngebieten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h. Ausgenommen hiervon sind die Straßenzüge Platzgasse, Schuhgasse, Frauenstraße, Dörrgrubgasse und Holzkircher Straße, das örtliche Gewerbegebiet sowie die Kreisstraße K 7303 (Hörvelsinger Straße) und die Landestraße L 1170 (Schmiedgasse) als übergeordnete Straßenverkehrsbeziehungen.

Nach Umwidmung der Platzgasse von einer Kreisstraße zur Gemeindestraße und in Bewertung der Taktung der Buslinienführung wurde in Umsetzung einer einheitlichen Geschwindigkeitsregelung für die innerörtlichen Wohnbereiche (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h) unter den Gesichtspunkten Verkehrssicherheit, Lärmemissionen und Wohnumfeldverbesserung durch den Gemeinderat der Beschluss gefasst, eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Umsetzung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in den Straßenzügen Platzgasse, Schuhgasse, Frauenstraße, Dörrgrubgasse und Holzkircher Straße bei der unteren Straßenverkehrsbehörde zu beantragen.

Durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde wurde bereits mitgeteilt, dass der erforderliche Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung in Kürze erfolgen wird.

Sobald die Anordnung vorliegt, wird die Gemeindeverwaltung die Umsetzung der Anordnung im Zuge der Installation der erforderlichen Beschilderung veranlassen.

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