Baurechtliche Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung der Gemeinde Bernstadt auf lokaler Ebene bildet der FNP (vorbereitende unverbindliche Bauleitplanung). Dieser ist verbindlicher Bestandteil des für den gesamten Verwaltungsraum Langenau für alle Gemeinden (13 Gemeinden und Stadt Langenau) in Summe zu erstellenden, und in Gesamtheit für das Gesamtgebiet des Verwaltungsverbandes Langenau auszuarbeitenden FNP (Gesamtplan), und somit im Gesamtkontext und in Korrelation mit allen weiteren Kommunen des VVL zu betrachten und abzustimmen.
Auf Vorgabe des Regierungspräsidium Tübingen ist eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für den Verwaltungsraum Langenau im Zuge einer Generalsfortschreibung erforderlich.
Allgemeine Grundlage der weiteren lokalen städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Bernstadt bildet das in Kooperation mit dem Architektur- und Stadtplanungsbüro Künster 2018 ausgearbeitete Gemeindeentwicklungskonzept der Gemeinde Bernstadt (GEK.
Insoweit obliegt der Gemeinde Bernstadt zwar grundsätzlich die kommunale Planungshoheit für deren Gemarkungsgebiet, dieser sind jedoch im Gesamtkontext der Generalfortschreibung des FNP für den Gesamtverwaltungsraum Langenau dahingehend Grenzen und Rahmenbedingungen vorgegeben, dass der Gemeinde Bernstadt entsprechend eines auf festgelegten Zuordnungs- und Bewertungskriterien (Vorgaben RP Tübingen, Gemeinden VVL) basierender Flächenbedarf verbindlich zugeordnet ist.
Der der Gemeinde Bernstadt für die zukünftige städtebauliche Entwicklung zustehende Flächenanteil im Entwicklungshorizont der kommenden 15-20 Jahren beträgt anteilig rd. 8,5 ha (Gesamtentwicklungsfläche VVL rd. 80 ha).
Gegenwärtig erfolgen Untersuchungen und konkretisierte Planungen in Bezug auf die weitere städtebauliche Entwicklung der Gemeinde.
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