Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz). Die Gemeinde Bernstadt erhebt aufgrund der derzeit gültigen Satzungen folgende Hebesätze und Gebühren:
Wasserzins | 2,27 Euro/m³ zzgl, 7% MwSt. |
Abwassergebühren ab 01.01.2024 |
|
Schmutzwassergebühr | 2,95 Euro/m³ |
Niederschlagswassergebühr | 0,51 Euro/m² versiegelte Fläche |
Grundgebühr für Wasserzähler bis 3,5 m³ | 0,75 Euro/Monat zzgl. 7% MwSt. |
Grundgebühr für Wasserzähler über 3,5 m³ | 1,00 Euro/Monat zzgl. 7% MwSt. |
Grundsteuer A | 330 v.H. des Grundsteuermessbetrags |
Grundsteuer B | 350 v.H. des Grundsteuermessbetrags |
Gewerbesteuer | 340 v.H. des Grundsteuermessbetrags |
Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
07348 969963-2
info@bernstadt-wuertt.de
Bürggasse 25, 89182 Bernstadt
07348 969963-4
gemeindebuero@bernstadt-wuertt.de
Gemeinde Bernstadt © 2024. Alle Rechte vorbehalten.