Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz). Die Gemeinde Bernstadt erhebt aufgrund der derzeit gültigen Satzungen folgende Hebesätze und Gebühren:
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