Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt

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Abwasser

Abwassergebühren

Schmutzwassergebühr2,95 Euro/m³
Niederschlagswassergebühr

0,51 Euro/m² versiegelte Fläche

Informationen zur Abrechnung der Abwassergebühren

Warum gibt es die Abwassergebühr?
Das komplexe Abwassersystem in der Gemeinde Bernstadt verursacht hohe Kosten. Über ein umfangreiches Kanalnetz wird Schmutz- und Niederschlagswasser über Regenrückhalte- bzw. Regenüberlaufbecken zur Kläranlage abgeleitet und dort gereinigt. Die Gemeinde Bernstadt hat ein qualitativ hochwertiges System zur Beseitigung von Abwasser und Regenwasser geschaffen. Mit diesem System erfüllen wir selbst die strengsten Umweltvorschriften. Die Kosten hierfür werden über die Abwassergebühr auf die Gebührenpflichtigen umgelegt.

Warum hat sich der Maßstab der Gebühr geändert?
Bisher war es so, dass sich die Abwassergebühr nach der Menge des von Ihnen verbrauchten Wassers ergeben hat. Aufgrund eines Gerichtsurteils darf aber die Höhe der Abwassergebühr nicht mehr allein nach der Menge an bezogenem Wasser berechnet werden. Zukünftig muss auch berücksichtigt werden, wie viel Wasser von Ihrem Grundstück in öffentliche Abwasseranlagen der Gemeinde Bernstadt gelangt (z.B. über Ihr Dach, Garagen oder andere bebaute Teile Ihres Grundstücks). Die neue Gebühr wurde eingeführt, um bei der Wassergebühr mehr Gerechtigkeit herzustellen.

Keine zusätzliche Gebühr
Die gesplittete Abwassergebühr ist keine zusätzliche Gebühr. Die bisherige Gebühr wird lediglich in zwei Gebührenarten aufgeteilt, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen. Die Gemeinde Bernstadt erzielt durch die Umstellung keine Mehreinnahmen.

Wie werden künftig die Gebühren berechnet?
Die Abwassergebühr wird getrennt in einer Schmutzwassergebühr und einer Niederschlagswassergebühr erhoben. Grundlage für die Schmutzwassergebühr ist weiterhin die bezogene Menge an Frischwasser, die sich über den Wasserzähler ablesen lässt. Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,95 Euro je Kubikmeter Frischwasserbezug. Grundlage für die Niederschlagswassergebühr ist die Größe der versiegelten, d.h. überbauten und befestigten Flächen. Dabei werden diejenigen Flächen berücksichtigt, auf denen das Niederschlagswasser nicht auf natürlichem Weg versickert, sondern zumindest teilweise in öffentliche Abwasseranlagen abgeleitet wird. Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,51 Euro je Quadratmeter gebührenpflichtiger Fläche.

Wie wurde die gebührenpflichtige Fläche der Niederschlagswassergebühr ermittelt?
Die Flächenerhebungen für die Gemeinden im Verwaltungsverband Langenau wurden vom Ingenieurbüro Will aus Ulm durchgeführt und werden ständig aktualisiert. Die Flächenermittlung stellt neben der Kostenseite die wesentliche Grundlage der Niederschlagswassergebühr dar.
Alle Umlandgemeinden haben einvernehmlich das Verfahren nach Gebietsabflussbeiwerten (GAB) gewählt. Ein Gebietsabflussbeiwert stellt einen Wahrscheinlichkeitsmaßstab dar und beschreibt den Grad der Versiegelung. Es werden Zonen vergleichbarer versiegelter Verhältnisse mit Hilfe der digitalen Flurkarte, computergestützter Berechnungen und Stichproben vor Ort ermittelt. Die Zonen der Gebietsabflussbeiwerte werden in der sogenannten Gebietsabflussbeiwertkarte, welche als Anlage den örtlichen Abwassersatzungen beigefügt ist, dargestellt.

Möglichkeit der Einzelveranlagung nach tatsächlichen Verhältnissen
Falls Sie der Meinung sind, dass diese Einschätzung nicht richtig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Sie können dann eine sogenannte Einzelveranlagung beantragen. Bei der Einzelveranlagung müssen alle Flächen aufgeführt werden, die an öffentliche Abwasseranlagen angeschlossen sind. Die angeschlossenen Flächen werden je nach Oberflächenbeschaffenheit bzw. der Art der Versiegelung mit unterschiedlichen Faktoren multipliziert. Ein Beispiel: Im Rasen versickert das Regenwasser vollständig. Diese Fläche wird also bei der Flächenberechnung nicht gezählt. Von Ihrer Garage jedoch wird das Regenwasser in das öffentliche Kanalnetz abgeleitet. Die Dachfläche wird daher zur überbauten und befestigten Fläche dazugezählt.

Faktor 0,8:
Undurchlässige Flächenbefestigungen, z.B. Dachflächen (flach oder geneigt), Asphalt, Beton, Bitumen, fugenlose Plattenbeläge
Faktor 0,5:
Teildurchlässige Flächenbefestigungen, z.B. Natursteinpflaster, Plattenbeläge mit Fugen, Beton- und Klinkerpflaster, Kies- oder Splittdecken
Faktor 0,2:
Hochdurchlässige Flächenbefestigungen, z.B. Rasengittersteine, Rasenfugenpflaster, Rasenlochklinker, Splittfugenpflaster, Porenpflaster, Schotterrasen
Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart, die der vorliegenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt.
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung)

Kläranlage Bernstadt
Kläranlage Bernstadt

Übersicht der Hebesätze, Steuern, Beiträge und Gebühren in Bernstadt

Der Hebesatz ist ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern (Gewerbesteuer und Grundsteuer) beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz). Die Gemeinde Bernstadt erhebt aufgrund der derzeit gültigen Satzungen folgende Hebesätze und Gebühren:

Hebesätze

Grundsteuer A330 v.H. des Grundsteuermessbetrags
Grundsteuer B350 v.H. des Grundsteuermessbetrags
Gewerbesteuer340 v.H. des Grundsteuermessbetrags

Fälligkeit Grundsteuer: 15.2, 15.5., 15.8., 15.11. oder am 1.7.

Hundesteuer

Ersthund72,00 Euro
Weiterer Hund144,00 Euro
Kampfhund720,00 Euro
Weiterer Kampfhund1.440,00 Euro

Wasserzinz

Wasserzins2,69 Euro/m³ zzgl. 7% MwSt.

Fälligkeit: 30.3., 30.6., 30.9.

Grundgebühr Wasserzähler

Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben.
Sie beträgt bei Wasserzählern mit einer Nenngröße von:

Maximaldurchfluss (Qmax)bis 7,0 m³/hüber 7,0 m³/h
Nenndurchfluss (Qn)bis 3,5 m³/hüber 3,5 m³/h
Euro/Monat0,95Euro1,26 Euro

Fälligkeit: 30.3., 30.6., 30.9.

Wasseruhr, Wasserzähler
Wasseruhr, Wasserzähler

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