Öffentliche Bekanntmachung
Erneuter Entwurfsbeschluss
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit –
Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf „Solarpark Esental“
„Solarpark Esental“
Gemeinde Bernstadt
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernstadt hat am 27.01.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Esental“, Gemeinde Bernstadt, gemäß § 12 Baugesetzbuch und die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Esental“, Gemeinde Bernstadt, nach dem Verfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg aufzustellen
Der Gemeinderat der Gemeinde Bernstadt hat am 21.09.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Esental“, Gemeinde Bernstadt, und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Esental“, Gemeinde Bernstadt, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Abs. 7 BW erneut zu veröffentlichen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden. Vorhabensträger ist die Firma solargrün GmbH.
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 %
(bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Bernstadt.
Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 13,4 ha und befindet sich ca. 1,3 km südwestlich des Siedlungsgebiets von Bernstadt. Der Geltungsbereich umfasst Teile des Flst. Nr. 755. Auf Flst. Nr. 755, außerhalb des Geltungsbereiches, befindet sich außerdem noch die von Menschen nicht bewohnte landwirtschaftliche Betriebsstätten dessen Eigentümer die Flächen für den Vorhabensträger bereitstellt. Südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich die Kreisstraße 7403, die Bernstadt mit Beimerstetten verbindet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Norden und Westen grenzt das Plangebiet an Waldflächen an. Im Osten grenzt das Plangebiet an den öffentlich gewidmeten landwirtschaftlichen Weg Flst. Nr. 756. Östlich davon grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes an landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 21.09.2023.
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Neben redaktionellen Änderungen wurden gegenüber dem Entwurf des Bebauungsplans, der vom 19.12.2022 bis zum 30.01.2023 nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch veröffentlicht wurde, folgende Punkte geändert/ergänzt:
– Neues Gutachten zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung
– Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung
– Untersuchungsbericht Geomagnetische Archäoprospektion
– Die Grundfläche wurde von maximal 5 Nebenanlagen mit jeweils maximal 40 m² auf insgesamt 350 m² aller Nebenanlagen mit jeweils maximal 40 m².
Die Ergebnisse der verschiedenen Gutachten hatten folgende Änderungen zur Folge:
– Die Module müssen im Südwesten des Plangebietes aus der ursprünglichen Ost- West Ausrichtung um ca. 20° rausgeschwenkt geschenkt werden, damit eine Blendung der Verkehrsteilnehmer auf der K 7403 ausgeschlossen werden kann.
– Es müssen im Vorfeld archäologische Sondierungen durchgeführt werden.
– Der Boden muss im Bereich der Stahlträger verdichtet werden.
Stellungnahmen dürfen gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch nur zu jenen Teilen vorgebracht werden, die gegenüber dem Entwurf vom 05.12.2022 geändert oder ergänzt wurden. Die Dauer der Veröffentlichungsfrist wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch auf 2 Wochen verkürzt.
Da durch die Änderung bzw. Ergänzung des Entwurfs des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung bzw. Ergänzung betroffene Öffentlichkeit beschränkt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen von Montag, dem 02.10.2023 bis Montag,
dem 16.10.2023,auf der Internetseite der Gemeinde unter der Internet-Adresse https://www.bernstadt-wuertt.de/bauen-wirtschaft/bebauungsplaene-solarpark-esental/ veröffentlicht und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich gemacht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen des Bebauungsplans an folgender öffentlich zugänglichen Stelle einsehbar
Montag bis Donnerstag vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag vormittags von 08.00 bis 12.00 Uhr
Umweltbezogene Informationen
Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Umweltbericht ausgelegt.
a.) Umweltbericht mit Bestandsplan und Grünordnungsplan vom 21.09.2023
Auswirkungen Nach § 13 NatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Mit der Ausweisung von Bauflächen sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit ihren Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaften, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Erholung und Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter in unterschiedlichen Ausprägungen verbunden. Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.
– Mensch und Gesundheit, Bevölkerung insgesamt
Durch den geplanten Solarpark kommt es nur zu geringen Lärmimmissionen. Auch tritt durch die Betriebsgebäude elektromagnetische Strahlung nur in geringem Umfang und in großer Entfernung zu nächstgelegenen Wohngebieten oder Erholungsgebieten auf. Eine verkehrsgefährdende Blendwirkung durch die Solarmodule wird durch die Drehung der Modultische im südlichen Bereich vermieden. Es kommt zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen.
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Es wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass ein Vorkommen von Brutstätten des Schwarzmilans im angrenzenden Waldbestand möglich ist. Außerdem sind Brutvorkommen von Goldammern unmittelbar im Waldrandbereich anzunehmen. Um artenschutzrechtliche Verbote zu vermeiden, ist eine Bauzeitbeschränkung vorgesehen. Zur Aufrechterhaltung der Verbundfunktion ist die Zaunanlage kleintierdurchlässig zu gestalten.
Durch das Vorhaben kommt es insbesondere zum Verlust der Biotoptypen grasreiche Ruderalvegetation und Acker. Die erheblichen Beeinträchtigungen durch den Verlust von Biotoptypen werden durch die Entwicklung von extensiv genutztem Grünland, Feldhecken und einem mageren Saum vollständig ausgeglichen.
Boden
Durch den geplanten Solarpark kommt es zu einer geringfügigen Versiegelung von Böden. Außerdem kommt es zum Verlust von Bodenfunktionen im Bereich der Stahlträger, auf denen die Modultische befestigt sind. Aufgrund des vorhandenen Baugrundes muss der Boden an den Rammpunkten der Stahlträger ausgetauscht und verdichtet werden (Impulsverdichtung). Aufgrund der Anlage von Drainagen oder anderen Anlagen zur Versickerung oder Wasserrückhaltung ist außerdem mit einer Beeinträchtigung der Böden durch Abgrabung zu rechnen. Die genannten Beeinträchtigungen können durch Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Böden sowie durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen gemindert werden. Die verbleibenden Beeinträchtigungen werden durch die Entwicklung von extensiv genutztem Grünland kompensiert.
Wasser
Die Beeinträchtigungen durch die geringfügige Versiegelung von Böden werden durch eine Versickerung und Rückhaltung des Niederschlagwassers auf der Fläche und durch die Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen für Zufahrten, Wege und Stellplätze gemindert. Es ist weder von einer Verringerung der Grundwasserneubildungsrate noch von Verunreinigungen des Grundwassers auszugehen. Es bestehen Hinweise auf eine Bodenerosionsgefährdung der Ackerfläche. Aufgrund der geringen Versickerungsfähigkeit des Untergrundes ist mit Stauwasserbildungen bei Starkregen zu rechen. Die Erosionsgefährdung wird durch die Entwicklung von Grünland unter den Solarmodulen verringert. Zudem sind Drainagen zur Entwässerung des Gebietes geplant.
Klima, Luft
Durch die Nutzung erneuerbarer Energien kommt es zu einer Reduktion von Treibhausgasen im Vergleich zur Nutzung fossiler Energieträger. Das Gebiet ist als Kaltluftentstehungsfläche einzustufen. Entlang des Keltelgrabens verläuft eine Kaltluftleitbahn. Auf den Flächen unter den Modulen kann auch weiterhin Kaltluft entstehen und abfließen. Es kommt daher zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen.
Durch Solarmodule und die Umzäunung ergeben sich erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes in einer bisher gering anthropogen überformten Landschaft mit mittlerer bis hoher Landschaftsbildqualität. Es ist von keiner Fernwirksamkeit des Vorhabens auszugehen jedoch bestehen aus mittlerer Entfernung relevante Sichtbeziehungen zum Ortsrand von Bernstadt sowie zu Rad- und Wanderwegen. Durch die Entwicklung von Hecken und einer mageren Saumvegetation erfolgt eine Einbindung in das Landschaftsbild. Durch die Gehölzpflanzungen wird die Einsehbarkeit der Solaranlage reduziert, die Beeinträchtigungen können jedoch nicht vollständig vermieden werden.
Kultur- und sonstige Sachgüter
Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich das archäologische Denkmal „Neolithische Siedlung“. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen des Kulturdenkmals werden archäologische Voruntersuchungen in Form von Sondagen durchgeführt.
Wechselwirkungen
Auf räumliche und funktionale Beziehungen zwischen einzelnen Elementen eines Schutzguts und die funktionalen Beziehungen zwischen den Schutzgütern wurde in den vorangegangenen Abschnitten hingewiesen. Darüber hinaus sind keine Wechselwirkungen zu erwarten.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung ist die Beibehaltung der bisherigen Nutzung anzunehmen, sodass sich voraussichtlich der Umweltzustand nicht wesentlich ändert.
Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
Die Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich werden nachstehend zusammengefasst aufgeführt.
Bauzeitenregelung
Versickerung und Rückhaltung des Niederschlagwassers
Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen
Kleintierdurchlässige Gestaltung der Einfriedungen
Schutz und Wiederherstellung von Böden
Entwicklung von extensiv genutztem Grünland
Entwicklung von mageren Säumen
Entwicklung einer Niederhecke
Erhaltung des archäologischen Denkmals
Geplante Maßnahmen zur Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen
Die Überwachung der Umsetzung sowie der dauerhaften Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Maßnahmen ist Aufgabe der Gemeinde Bernstadt.
Betroffene Themenkomplexe:
Artenschutz, Milan
Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
– Gutachten zur Beurteilung eventueller Blend- und Störwirkungen, Dr. Hans Meseberg, LSC Lichttechnik und Straßenausstattung Consult, Berlin vom 23.02.2023
Betroffene Themenkomplexe:
Emissionsschutz. Blendwirkungen, Störwirkungen
Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch
– Geotechnischer Bericht über Baugrund und Gründung Neubau Solarpark Esental, Bernstadt, Porada–GeoConsult GmbH & Co.KG, Harsefeld vom 10.01.2023
Betroffene Themenkomplexe:
Bodenschutz, Baugrundverhältnisse
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
– Untersuchungsbericht Geomagnetische Archäoprospektion, BV: Geplanter Solarpark Bernstadt, Terrana Geophysik, Dr. Patzelt & Partner, Mössingen vom 17.04.2023
Betroffene Themenkomplexe:
Archäologie
umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter;
– Fotomontage Standort Esental Bernstadt, Alexander Tschopoff Grafik & Design, Nürnberg vom 19.06.2023
Betroffene Themenkomplexe:
Archäologie
Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch
– Stellungnahmen des Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst 20, Kreisentwicklung/Bauen, Schillerstraße 30, 89077 Ulm vom 06.02.2023
Betroffene Themenkomplexe
Forst, Naturschutz, Waldabstand, Waldrücknahme, Brand- und Katastrophenschutz, Landwirtschaft, Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen, Umweltbericht, Boden- und Grundwasserschutz, Gewässer, Keltelgraben
– Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), f), i) und 1a BauGB Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt; umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie; die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes.
– Stellungnahmen des Landesamt für Denkmalpflege, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen am Neckar vom 19.12.202
Betroffene Themenkomplexe
Bau- und Kunstdenkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege, Kulturdenkmals gem. § 2 DSchG „Neolithische Siedlung“
Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7d) und 1a BauGB:
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter.
Jedermann kann während der angegebenen Veröffentlichungsfrist, also bis einschließlich 16.10.2023, Stellungnahmen an info@bernstadt-wuertt.de richten.
Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten / Dienststunden bei der Gemeinde Bernstadt (Anschrift siehe oben) vorgebracht oder schriftlich auf dem Postweg an die Gemeinde Bernstadt
(Anschrift siehe oben) gesendet werden. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens. Weitere Informationen zum Datenschutz sind unter der Internetadresse der Gemeinde veröffentlicht und liegen mit den o.g. Unterlagen öffentlich aus.
Es wird weiter darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Landesdatenschutzgesetz erfolgt.
Bernstadt, den 29.09.2023
Oliver Sühring
Bürgermeister
Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
07348 969963-2
info@bernstadt-wuertt.de
Bürggasse 25, 89182 Bernstadt
07348 969963-4
gemeindebuero@bernstadt-wuertt.de
Gemeinde Bernstadt © 2024. Alle Rechte vorbehalten.