Der Gemeinderat der Gemeinde Bernstadt hat am 05.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Esental“, Gemeinde Bernstadt und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Solarpark Esental“, Gemeinde Bernstadt, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden. Vor-habensträger ist die Firma solargrün GmbH.
Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Bernstadt.
Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden.
Der Gemeinderat hat durch seine Abwägung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens den Interessenskonflikt zwischen Landwirtschaft und Energieversorgung zu Gunsten der Energieversorgung von erneuerbare Energien gegenüber dem Interesse der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der in § 1 (a) BauGB genannten Vorschriften zum Umweltschutz entschieden.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 13,7 ha und befindet sich ca. 1,3 km südwestlich des Siedlungsgebiets von Bernstadt. Der Geltungsbereich umfasst Teile des Flst. Nr. 755. Auf Flst. Nr. 755, außerhalb des Geltungsbereiches, befindet sich außerdem noch von Menschen nicht bewohntelandwirtschaftliche Betriebsstätten deren Eigentümer die Flächen für den Vorhabensträger bereitstellt. Südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich die Kreisstraße 7403, die Bernstadt mit Beimerstetten verbindet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Norden und Westen grenzt das Plangebiet an Waldflächen an. Im Osten grenzt das Plangebiet an den öffentlich gewidmeten landwirtschaftlichen Weg Flst. Nr. 756. Östlich davon grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes an landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt:
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 05.12.2022.
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen
von Montag, den 19.12.2022 bis Freitag, den 30.01.2023,
je einschließlich, bei der Hauptverwaltung Bernstadt, Schmiedgasse 5, in 89182 Bernstadt während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen des Bebauungsplans zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bernstadt www.bernstadt-wuertt.de/bauen&wirtschaft/bauleitplanung/Bebauungsplan eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter dem Link www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden ausgelegt:
a) Umweltbericht mit Grünordnungsplan sowie Anlagen Bestandsplan und Maßnahmenplan vom 05.12.2022
b) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 30.01.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Hauptverwaltung Bernstadt (Anschrift siehe vorstehend) vorbringen oder schriftlich an die Hauptverwaltung Bernstadt richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
Dienstzeiten der Hauptverwaltung Bernstadt
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Gemeinde Bernstadt
Bernstadt, 09.12.2022
Oliver Sühring
Bürgermeister
Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
07348 969963-2
info@bernstadt-wuertt.de
Bürggasse 25, 89182 Bernstadt
07348 969963-4
gemeindebuero@bernstadt-wuertt.de
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