Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt

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Bebauungspläne Solarpark Esental

Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
Beteiligung der Öffentlichkeit
1. Bebauungsplanentwurf Solarpark Esental“,
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplanentwurf „Solarpark Esental“
Gemeinde Bernstadt, Alb-Donau-Kreis

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernstadt hat am 05.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Solarpark Esental“, Gemeinde Bernstadt und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Solarpark Esental“, Gemeinde Bernstadt, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der dazu erforderlichen Nebenanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie geschaffen werden. Vor-habensträger ist die Firma solargrün GmbH.

Entsprechend den Bestrebungen des Gesetzgebers den Anteil aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes bis zum Jahr 2035 auf 100 % (bis zum Jahr 2030 auf 80 %) zu erhöhen, plant der Vorhabenträger die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf der Gemarkung Bernstadt.

Der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung soll erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen und einen wichtigen Beitrag zu den im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verankerten Klimaschutzzielen zu leisten. Gleichzeitig sollen die Interessen der Landwirtschaft und des Natur- und Landschaftsschutzes gewahrt werden, indem sowohl besonders geeignete landwirtschaftliche Nutzflächen, auch hinsichtlich der Einstufung der Leistungsfähigkeit der Böden und in Bezug auf die wirtschaftliche Bedeutung für landwirtschaftliche Betriebe, als auch für den Natur- und Landschaftsschutz bedeutsame Flächen möglichst geschont werden.

Der Gemeinderat hat durch seine Abwägung im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens den Interessenskonflikt zwischen Landwirtschaft und Energieversorgung zu Gunsten der Energieversorgung von erneuerbare Energien gegenüber dem Interesse der Landwirtschaft unter Berücksichtigung der in § 1 (a) BauGB genannten Vorschriften zum Umweltschutz entschieden.  

Geltungsbereich

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 13,7 ha und befindet sich ca. 1,3 km südwestlich des Siedlungsgebiets von Bernstadt. Der Geltungsbereich umfasst Teile des Flst. Nr. 755. Auf Flst. Nr. 755, außerhalb des Geltungsbereiches, befindet sich außerdem noch von Menschen nicht bewohntelandwirtschaftliche Betriebsstätten deren Eigentümer die Flächen für den Vorhabensträger bereitstellt. Südlich angrenzend an das Plangebiet befindet sich die Kreisstraße 7403, die Bernstadt mit Beimerstetten verbindet. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Im Norden und Westen grenzt das Plangebiet an Waldflächen an. Im Osten grenzt das Plangebiet an den öffentlich gewidmeten landwirtschaftlichen Weg Flst. Nr. 756. Östlich davon grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes an landwirtschaftlich genutzte Flächen an.

Das Plangebiet wird wie in nachfolgender Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Ansicht Plangebiet Solarpark Esental

Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 05.12.2022.

Auslegung

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen und umweltbezogenen Informationen

von Montag, den 19.12.2022 bis Freitag, den 30.01.2023,

je einschließlich, bei der Hauptverwaltung Bernstadt, Schmiedgasse 5, in 89182 Bernstadt während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen des Bebauungsplans zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Bernstadt www.bernstadt-wuertt.de/bauen&wirtschaft/bauleitplanung/Bebauungsplan eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter dem Link www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.

Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden ausgelegt:

a) Umweltbericht mit Grünordnungsplan sowie Anlagen Bestandsplan und Maßnahmenplan vom 05.12.2022

b) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen

  • Blendanalyse, PV-Kraftwerk Bernstadt, Photovoltaik Freilandanlage, Ingenieurbüro Eva Jenennchen JERA, Illmenau vom 22.03.2022
  • Artenschutzrechtlicher Kurzbericht Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage“,   Sieber Consult, Lindau vom 08.04.2022
  • Visualisierungen Standort Esental, solargrün, Saulheim vom 24.11.2021
  • Stellungnahmen des Landratsamt Alb-Donau-Kreis, Fachdienst 20, Kreisentwicklung/Bauen, Schillerstraße 30, 89077 Ulm vom 05.07.2022
    Betroffene Themenkomplexe
    Belange der Landwirtschaft, Rekultivierung, Agrarstruktur, Potentialanalyse, Belange des Forst- und Naturschutz, Waldabstand, Schadstoffauswaschung, Waldbewirtschaftung, Waldrücknahme, Biodiversität, Streulicht, Brache, Belendwirkung, Barrierewirkung, Belange des Umwelt- und Arbeitsschutzes, Boden- und Grundwasserschutz, Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, Bodenaushub, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Immissionsschutz, Lichtreflexion, elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder, Emissionen, Nachhaltigkeit, Reduzierung CO2-Ausstoß, Flurbilanz, Wirtschaftsfunktionskarte, Bodenbonität, Standortalternativenprüfung, Eingrünung, Einzäunung
    Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), c), d), e), f), i) und 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt;  umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie; die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes.
  • Stellungnahmen des Regierungspräsidium Tübingen, Referat 21, Sachgebiet Raumordnung, 72072 Tübingen, vom 13.06.2022
    Betroffene Themenkomplexe
    Belange der Landwirtschaft, Vorrangflur, Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft, Standortalternativen, Belange des Klimaschutzes
    Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), und 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
  • Stellungnahmen des Landesamt für Denkmalpflege, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen am Neckar vom 07.06.2022
    Betroffene Themenkomplexe
    Bau- und Kunstdenkmalpflege, Archäologische Denkmalpflege, Kulturdenkmals gem. § 2 DSchG „Neolithische Siedlung“
    Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7d) und 1a BauGB:
    Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter.
  • Stellungnahmen des Regierungspräsidium Freiburg Höhere Forstbehörde, Referat 83, Rathausgasse 33, 79098 Freiburg vom 13.05.2022
    Betroffene Themenkomplexe
    Waldflächen, Waldabstand
  • Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), und 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.
  • Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg – Abteilung 9, Landesamt für Geologie,Rohstoff und Bergbau, Albertstraße 5, 79104 Freiburg, vom 09.06.2022
    Betroffene Themenkomplexe:
    Untergrundverhältnisse, Versickerung von Oberflächenwasser, Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Bergbau, Geotopschutz.
    Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir-kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.
  • Stellungnahme des Regionalverband Donau-Iller, Schwambergerstraße 35, 89073 Ulm vom 01.06.2022
    Betroffene Themenkomplexe:
    Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft
    Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wir-kungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.
  • Stellungnahme des BUND, Umweltzentrale, Pfauengasse 28, 89073 Ulm vom 20.06.2022
    Betroffene Themenkomplexe:
    Förderung der Artenvielfalt durch Offenwasserbereiche, Kelttelgraben, Ablaichgewässer, Zielartenkonzept, Habitatstruktur, Ausgleichsmaßnahmen, Langfristiges Monitoring, Grauammer, Feldlerche
    Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), und 1a BauGB:
    Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.

Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich 30.01.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden bei der Hauptverwaltung Bernstadt (Anschrift siehe vorstehend) vorbringen oder schriftlich an die Hauptverwaltung Bernstadt richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.

Dienstzeiten der Hauptverwaltung Bernstadt

Montag bis Freitag          08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag  14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Gemeinde Bernstadt
Bernstadt, 09.12.2022

Oliver Sühring
Bürgermeister

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