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Wahlen

Bundestagswahl am 23.02.2025

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der reguläre Termin für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ist der 28.09.2025, jedoch wurde die Bundestagswahl auf den 23.02.2025 vorgezogen.

Durch die vorgezogene Bundestagswahl verkürzen sich alle Fristen wie z.B. für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen sollte daher frühzeitig nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Allerdings können die Briefwahlunterlagen erst an Sie versandt werden, wenn uns die notwendigen Unterlagen wie z.B. Stimmzettel, Umschläge etc. vorliegen. Aktuell gehen wir von maximal 2 bis 3 Wochen vor der Wahl für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen aus. 

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet hat
  • seit mindestens drei Monaten, also mindestens seit dem 23. November 2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich gewöhnlich aufhält
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Briefwahl – Bundestagswahl 2025

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist für alle Bürgerinnen und Bürger nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung (Zustellung ab Mitte Januar 2025) möglich.

Wahlscheine online beantragen

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025  kann die Erteilung eines Wahlscheines schriftlich, elektronisch (z.B. per Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
TELEFONISCHE ANTRÄGE und ANTRÄGE per SMS sind NICHT ZULÄSSIG.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.bernstadt-wuertt.de an.
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.
Ihnen steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Die meisten Daten sind hier beriets hinterlegt.
Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@bernstadt-wuertt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Mail: info@bernstadt-wuertt.de07348/9699632.

Hier können Sie Ihren Wahlschein online beantragen:

https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag_neu/index?ags=08425019

WICHTIGER HINWEIS:

Die Briefwahlunterlagen können voraussichtlich erst ca. zwei Wochen vor dem Wahltermin (23.02.2025) ausgehändigt oder versandt werden, da vorher die Stimmzettel nicht zur Verfügung stehen werden.

Möglichkeit Online-Beantragung nur bis Donnerstag 20.02.2025, 12.00 Uhr

Kommunal- und Europawahl 09.06.2024​

Vorläufiges Wahlergebnis, So. 09.06.2024:
https://wahlergebnisse.komm.one/lb/produktion/wahltermin-20240609/08425019/praesentation/


Wahlscheine online beantragen

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheines schriftlich, elektronisch (z.B. per Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. TELEFONISCHE ANTRÄGE und ANTRÄGE per SMS sind NICHT ZULÄSSIG.

Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.bernstadt-wuertt.de an. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinatrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier beriets hinterlegt. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@bernstadt-wuertt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgendnen Kontaktmöglichkeiten: Mail: info@bernstadt-wuertt.de07348//9699632.

Link: https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-ost/wahlscheinantrag/index?ags=08425019


Die öffentlichen Sitzungen des Gemeindewahlausschusses finden an folgenden Terminen statt:

Donnerstag, 28.03.2024 um 19.00 Uhr
im Gemeindesaal am Burgplatz, (Bürggasse 25, 89182 Bernstadt)

Tagesordnung:

  1. Einweisung des Gemeindewahlausschusses
  2. Prüfung und Beschlussfassung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge (§ 8 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz, § 18 Kommunalwahlordnung)

Montag, 10.06.2024 um 18.00 Uhr
im Gemeindesaal am Burgplatz, (Bürggasse 25, 89182 Bernstadt)

Tagesordnung:

  1. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss (§ 28 Kommunalwahlgesetz, § 43 Kommunalwahlordnung)

Bürgermeister Oliver Sühring
Vorsitzender Gemeindewahlausschuss


Bekanntmachung der Sitzungen des Gemeinde Wahlausschusses der Gemeinde Bernstadt zur Kommunalwahl am 09.06.2024


Erklärfilm für interessierte Bürger:innen

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