Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt

Grundsteuerreform
Infos für Eigentümer*innen von Grundstücken

Im Januar 2022 erhielten alle Grundsteuerpflichtigen von der Gemeinde Bernstadt einen Grundsteuerjahresbescheid. Anlass dafür ist die Grundsteuerreform des Landes, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt.

Die Gemeinde Bernstadt hat zuletzt im Jahr 2019 an alle Eigentümer*innen von Grundstücken Grundsteuerjahresbescheide verschickt. In den Jahren 2020 und 2021 erhielten dagegen nur diejenigen einen Grundsteuerbescheid, bei denen Veränderungen eingetreten sind (z.B. im Steuerbetrag, Eigentumswechsel etc.).

Für die übrigen Grundsteuerpflichtigen gilt damit der zuletzt in 2019 ergangene Grundsteuerbescheid grundsätzlich solange fort, bis sich etwas ändert.

Am 4. November 2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet, das ab dem 1. Januar 2025 Grundlage für die Grundsteuererhebung in Baden-Württemberg sein wird (Grundsteuerreform).

Zum 01.07.2022 werden deshalb alle Grundstückseigentümer*innen vom Finanzamt zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung bis zum 31.10.2022 für die Feststellung des Grundsteuerwertes aufgefordert. Hierzu müssen die Eigentümer Angaben zur Lage und Fläche des Grundstückes sowie des Bodenrichtwertes machen. Anschließend erlässt das Finanzamt die neuen Grundsteuermessbescheide (voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2024), welche wiederum Grundlage für die neuen Grundsteuerbescheide ab dem Jahr 2025 sein werden.

Die Gemeinde Bernstadt weist zudem daraufhin, dass für die Bewertung der steuerpflichtigen Grundbesitze sowie für die Berechnung der Grundsteuermessbeträge weiterhin die örtlich zuständigen Finanzämter Ansprechpartner sind. Anfragen hierzu sind deshalb direkt an das Finanzamt zu richten.

Nachfolgend finden Sie einen kurzen Film des Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg zum weiteren Ablauf der elektronischen Steuererklärung für das Finanzamt: https://www.youtube.com/watch?v=itXOfa_asnA

Die Angaben zur Lage und Fläche Ihres Grundstückes erhalten Sie aus dem Grundbuchauszug, sollte Ihnen dieser nicht mehr vorliegen können Sie diesen beim Amtsgericht Ulm, Grundbuchamt, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm telefonisch unter 0731/189-3400 oder per Mail poststelle@gbauim.justiz.bwl.de beantragen.

Den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück erhalten Sie vom Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Ehingen (Donau), Lindenstraße 22-24, 89584 Ehingen (Donau) telefonisch unter 07391 503-130, per Mail gutachterauschuss@ehingen.de oder auf der Homepage https://www.ehingen.de/gemeinsamer-gutachterausschuss Die für die Steuererklärung erforderlichen Bodenrichtwerte stehen erst ab Mitte August 2022 auf der Homepage zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de

Infos zur Grundsteuerreform

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