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HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE BERNSTADT FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2024

Gemeinde Bernstadt                                                                                    Landkreis Alb-Donau-Kreis

Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat mit Erlass vom 09.04.2024 die Gesetzmäßigkeit der vom

Gemeinderat am 29.02.2024 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 gemäß §§ 81 und 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestätigt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 300.000 wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Gemäß § 81 Abs. 3 GemO ist die Haushaltssatzung öffentlich bekanntzumachen und der Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 300.000 wurde gemäß § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Gemäß § 81 Abs. 3 GemO ist die Haushaltssatzung öffentlich bekanntzumachen und der Haushaltsplan an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Gemeinde Bernstadt
für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.02.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der
Haushaltsplan wird festgesetzt

  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1  Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 6.114.430 E
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 6.430.372 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -315.942 E
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 €
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -315.942 €

  • im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.916.410
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.839.872
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
76.538
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 739.500
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.513.100 E
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -773.600
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von
-697.062
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 300.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 207.500
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 92.500 E
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands
Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
-604.562

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                              300.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf                                                                                                  345.000 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf                                     700.000 €  

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

  1. für die land- und forstwirschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                      330 v. H
  2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                          350 v. H
    der Steuermessbeträge.

2. für die Gewerbesteuer auf                                                                              340 v. H
der Steuermessbeträge.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO von Montag, 29.04.2024 bis Mittwoch, 08.05.2024, je einschließlich, im Rathaus während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Bernstadt, 19.04.2024

gez. Oliver Sühring, Bürgermeister

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