Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES

Energetische Sanierung Rathaus Bernstadt – Vergabe Gewerk Fenster

– Beratung und Beschlussfassung          

Der Gemeinderat hat in Sitzung am 12.10.2023 energetische Sanierungsmaßnahmen für das Rathaus beschlossen und das Verbandshochbauamt mit der Durchführung und fachlichen Begleitung der Maßnahmen beauftragt.

Die beantragten Sanierungsmaßnahmen beinhalten den Austausch von 11 Elektro-speicheröfen und die Erneuerung von 15 Fenstern.

Im Zusammenhang mit einer zeitnahen Umsetzung der erforderlichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen war über die Vergabe der Lieferung und Montage der Fenster durch den Gemeinderat zu entscheiden.

Kostenbetrachtung:

Die Gesamtkosten für die vorgenannten Sanierungsmaßnahmen belaufen sich gemäß
Kostenberechnung Verbandsbauamt vom 15.06.2023 auf insgesamt rd. 96.000,- €.

Der Gemeinde werden für die beantragte Maßnahme Zuschussmittel aus dem Förderprogramm „Entwicklung Ländlicher Raum (ELR)“ in Höhe von insgesamt 32.200,- € gewährt.

Im Haushaltsplan der Gemeinde Bernstadt für das Jahr 2024 sind Finanzmittel in Höhe von 65.000,- €
für die Umsetzung der Maßnahme eingestellt.

Vergabesumme Gewerk Fenster

Art der Ausschreibung:       Angebotseinholung
              x   beschränkt
                 öffentlich

Anzahl der eingegangenen Angebote:           1

Günstigster Bieter/ Vergabeempfehlung:     

Schreinerei Baur
                89542 Herbrechtingen

Brutto-Angebotssumme:   51.800,60 €

Haushaltsansatz: 44.000,00 € brutto

Bemerkungen:    6 Angebotsaufforderungen

Beschluss/Information:

Die Vergabe für die Lieferung und Montage der Fenster im Zuge der energetischen
Sanierung des Gebäudes „Rathaus Bernstadt“ erfolgt an die Firma Schreinerei Baur aus
Herbrechtingen zur Brutto-Auftragssumme in Höhe von 51.800,60 €.


Eingang und Annahme von Spenden

– Beratung und Beschlussfassung

Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Über die Spenden-
annahme und Vereinnahmung unter der genannten Zweckbestimmung ist Beschluss zu fassen.

Kostenbetrachtung:

Nachfolgende Spende(n) sind bei der Gemeindekasse eingegangen:

Spender:Betrag in €:Zweckbestimmung
  Stefan Noerpel-Schneider – Spendeneingang 12.02.2023  1.340,-    Beschaffung Laptop
ARGE Bernstadter Geschichte(n)

Beschluss/Information:

  1. Der Gemeinderat nahm die Entgegennahme der Spende unter der entsprechenden Zweckbestimmung zur Kenntnis.

Der Vereinnahmung der Spendenmittel durch die Gemeindekasse wurde mit der
entsprechenden Zweckbestimmung zugestimmt.

Bauangelegenheiten – Erteilung Einvernehmen der Gemeinde Bernstadt im
vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 52 LBO)

– Neubau eines Mehrfamilienhauses, Flst. 41/1 und Flst. 41/2– Beratung und Beschlussfassung

Mit Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde am 23.11.2023 wurde im Zuge des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens die Erteilung einer Baugenehmigung gem. § 52 Landesbauordnung (LBO) für das Bauvorhaben “Neubau eines Apartmenthauses“, Flst. Nr. 41/1 und Flst. 41/2 beantragt.

Die Grundstücke Flst. Nr. 41/1 und Flst. 41/2 liegen außerhalb des Geltungsbereiches eines
qualifizierten Bebauungsplans. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des BauGB und der LBO. Für die geplante Maßnahme ist die Erteilung einer Baugenehmigung gemäß
Landesbauordnung (LBO) durch die zuständige Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erforderlich.

Der Sachverhalt wurde unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung der Gemeinde – Einvernehmens Erteilung/-versagung – im laufenden baurechtlichen Genehmigungsverfahren unter städtebaulichen Gesichtspunkten durch den Gemeinderat in Sitzung am 25.01.2024 beraten.

Im Ergebnis der Beratung des Gremiums bestand einvernehmlicher Konsens darüber, dass das geplante Bauvorhaben in Bewertung und Berücksichtigung nachfolgenden Punkte den städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde Bernstadt entgegenstehen und daher das
Einvernehmen durch die Gemeinde nicht erteilt werden kann:

  • Die geplante Architektur des Gebäudes mit Flachdach und der angestrebten Kubatur fügt sich nicht in die bestehende Wohnbebauung ein
  • Die angestrebte Nutzung als Apartmentanlage steht im Widerspruch zur Beruhigung des Wohnumfeldes und einer damit verbundenen Optimierung des Wohnumfeldes im Zuge der städtebaulichen Zielsetzungen des Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK)

Dem Bauvorhaben “Neubau eines Apartmenthauses“ auf den Grundstücken Flst. Nr. 41/1 und Flst. 41/2 wurde daraufhin in Beteiligung der Gemeinde am Baugenehmigungsverfahren auf Grundlage der damaligen Planung das Einvernehmen nicht erteilt.

In Folge der Versagung des Einvernehmens der Gemeinde erfolgte auf Antrag des Bauherrn am 30.01.2024 ein Gespräch unter Beteiligung der Gemeinde und der unteren Baurechtsbehörde mit der Fragestellung/Zielsetzung einer baulichen Umsetzung unter Berücksichtigung und im Einvernehmen der Interessenlagen der Anlieger, des Bauherrn sowie der Kommune.

Im Ergebnis erklärte der Bauherr daraufhin seine grundsätzliche Bereitschaft, in Berücksichtigung der vorgenannten Punkte eine Nutzungsänderung/Umplanung des Gebäudes von einer Apartmentanlage hin zu einem Mehrfamilienhaus in Abstimmung mit der Kommune und der Baurechtsbehörde anzustreben.

Voraussetzung für die Umsetzung eines Wohnungsbauprojektes bildet jedoch die grundsätzliche Zulässigkeit einer derartigen Baumaßnahme unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Regelung des Immissionsschutzes, insbesondere unter dem Aspekt bestehender landwirtschaftlichen Immissionsschutzradien. Eine entsprechende Prüfung ist erfolgt. Hinsichtlich der Geruchsimmissionen – Prüfung durch der Fachdienst Landwirtschaft des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis – bestehen keine Bedenken, da eine Gesamtbelastung von 22% nicht überschritten wird.

Nachdem die Prüfung der Geruchsimmissionen eine Bebauung des Areals unter Berücksichtigung bestehender Immissionsschutzregelungen ermöglicht, erfolgte eine vollständige Überarbeitung der Planung zum Zwecke der Errichtung eines Mehrfamilien-Wohngebäudes. Die geänderte Planung wurden durch den Bauherrn mit dem Bauausschuss und der zu-ständigen Baurechtbehörde abgestimmt. Diese beinhaltet einen in der Kubatur reduzierte Baukörper zu reinen Wohnzwecken, der sich in seinem architektonischen Erscheinungsbild in das vorhandene Wohnumfeld einfügt und den rechtlichen Vorgaben, insbesondere in Einhaltung nachbarschützender Interessen, entspricht.

Für das Bauvorhaben sowie das Gesamtareal Schuhgasse 1 liegt ein Stellplatznachweis vor.

Das Gesamtareal Schuhgasse beinhaltet drei Gebäude wie folgt:

  1. Bestandsgebäude „Lamm“: 10 Gästezimmer
  2. Bestandsgebäude „Lodge/umgebautes Stadelgebäude“: 10 Gästezimmer
  3. Geplantes Wohngebäude: 12 Wohneinheiten (1-2 Zimmer)

Für die geplanten Gästezimmer/Wohnungen sind die nachfolgende Anzahl von Stell-
plätzen nach den baurechtlichen Vorschriften vorzuhalten:

Zu a):     3 Stellplätze

Zu b):     3 Stellplätze                         Gesamtbedarf: 18 Stellplätz

Zu c):      12 Stellplätze

Gesamtanzahl der zur Verfügung stehenden Stellplätze Areal Schuhgasse 1: 26 Stellplätze

Durch den abgeänderten Planungsentwurf fügt sich das Wohngebäude optisch, als auch planerisch entsprechend der Zielsetzungen des Gemeindeentwicklungskonzeptes (GEK) in Bezug auf die Schaffung innerörtlichen Wohnraumes im Ergebnis der Beratungen des Bauausschusses und der Bewertung der unteren Baurechtsbehörde in das vorhandene
Wohnumfeld ein.

Der Bauausschuss sprach dem Gemeinderat die Empfehlung aus, dem Bauvorhaben
„Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Areal Schuhgasse“ im weiteren Baurechts-verfahren das Einvernehmen seitens der Gemeinde in Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren auf Basis des aktuellen Planungsstandes zu erteilen.

Beschluss/Information:

Dem Bauvorhaben „Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Areal Schuhgasse“ wurde im weiteren Baurechtsverfahren das Einvernehmen seitens der Gemeinde in Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren auf Basis des aktuellen Planungsstandes erteilt.

Örtliches Bestattungs- und Friedhofswesen – Umsetzung Neuanlage von Grabfeldern und Gestaltungskonzept

– Vergabe Landschaftsbauarbeiten Wegebau und Beregnung

– Ermächtigung Bauausschuss zur Vergabe – Beratung und Beschlussfassung

Mit Beschlussfassung am 27.10.2022 hat sich der Gemeinderat dazu entschieden auf dem Friedhof Bernstadt ein teilanonymes Erdwiesengrabfeldes (WRGrF) sowie eine
Gemeinschaftsgrabanlage (GemGrA) unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit umzusetzen.

Mit Beschlussfassung am 25.05.2023 hat der Gemeinderat entschieden, die Herstellung des Wegebaus sowie der Lieferung und Installation der Bewässerungseinrichtung für die Neuanlage der Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Friedhof Bernstadt beschränkt entsprechend des vorgestellten Umsetzungskonzeptes auszuschreiben. Das Lanschaftsarchitekturbüro Detlef Barth aus Asselfingen wurde daraufhin mit der Ausschreibung und der Bauleitung für die Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

Die Gemeindeverwaltung wurde in Abstimmung mit den Mitgliedern des Bauausschusses zur Vergabe der Baumaßnahmen auf Grundlage des Ausschreibungsergebnisses
ermächtigt.

Aufgrund Erkrankung des Herrn Barth hat sich die Ausschreibung deutlich verzögert und erfolgt nunmehr am Montag, 08.04.2024 (Angebotsabgabefrist: 24.04.2024).

Die Submission erfolgt am 24.04.2024 um 11:00 Uhr. Die Bindefrist endet am 25.05.2024.

Nachdem eine zeitnahe Umsetzung in Folge der zeitlichen Verzögerungen bei der Ausschreibung und der gegenwärtigen Auslastung der GaLa-Bau-Unternehmen nicht realistisch erscheint, wird die Ausführungsfrist vom 31.05.2024 bis 30.09.2024 festgelegt.

Der Sitzungsvorlage ist ein Lageplan bezüglich der Umsetzung des ersten Abschnitts der Gemeinschaftsgrabanlage (Anlage Nr. 2) beigefügt.

Kostenbetrachtung:

Auf Grundlage des erstellten Leistungsverzeichnisses wurde eine überarbeitete Kosten-kalkulation erstellt. Die Kostenkalkulation ist der Sitzungsvorlage als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Die überarbeitete, aktuelle Kostenkalkulation weist Brutto-Gesamtkosten in Höhe von rd. 55.000,- € aus. Die Mehrkosten resultieren im wesentlichen ausgeschriebenen Lohn und Arbeitskosten sowie den Kosten für die Installation der automatisierten Bewässerungs-anlage, die bei der Grundlagenkalkulation in dieser Form nicht vorlagen.

Im Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Bernstadt sind Finanzmittel in Höhe von 35.000,- € eingestellt.

Im Zuge der Kostenüberschreitung ergeben sich außerplanmäßige Mehrkosten in Höhe von rund 20.000,- €, die im Zuge von Einsparung/Mehreinnahmen im Haushalt an anderer Stelle auszugleichen sind.

Beschluss/Information:

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

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