Die Betreuung der Schüler erfolgt Montag – Donnerstag in der Zeit von 7.45 – 15.30 Uhr und Freitag in der Zeit von 7.45 – 14.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Grundschule Bernstadt oder anderen Räumlichkeiten der Gemeinde Bernstadt mit dem Angebot eines Mittagstisches. Betreut werden die Kinder von den Betreuungskräften und Vertretungskräften welche auch die Schulbetreuung der verlässlichen Grundschule umsetzen.
Ansprechpartner für die Schülerferienbetreuung der Gemeinde Bernstadt:
Sabine Megnin
Hauptverwaltung
Schmiedgasse 5
89182 Bernstadt
sabine.megnin@bernstadt-wuertt.de
Winterferien 2024
12.02. – 16.02.2024
Osterferien 2024
25.03. – 28.03.2024
Pfingstferien 2024
17.05.2024
21.05. – 24.05.2024
Sommerferien 2024
25 & 26.07.2024
29.07. – 16.08.2024
Herbstferien 2024
28.10. – 31.10.2024
Winterferien 2025
03.03. – 07.03.2025
Osterferien 2025
14.04 . – 17.04.2025
Pfingstferien 2025
10.06. – 13-06.2025
Sommerferien 2025
31.07. – 22.08.2025
Eine Anmeldung muss spätestens 3 Wochen vor Beginn der Betreuung erfolgen.
Sehr gerne können Sie auch alle Termine gleichzeitig buchen.
Im Rahmen der Schülerferienbetreuung der Gemeinde Bernstadt melde ich mein Kind für nachfolgende Betreuungstage verbindlich an.
Kosten: 20,– €/Tag, Geschwisterkind: 15,– €/Tag
(Bastelmaterial & Mittagessen inbegriffen)
Die Kosten für das jeweilig gebuchte Betreuungsmodell werden abgebucht.
Bei Nichtinanspruchnahme oder Abmeldung innerhalb 2 Wochen vor Betreuungsbeginn werden 50 % der Kosten zur Zahlung fällig.
Erkrankung
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, bei der Aufnahme des Kindes etwaige vorhandene körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigungen des Kindes, die für seine Betreuung oder im Falle eines Notfalls von Bedeutung sind, schriftlich mitzuteilen. Telefonische oder mündliche Hinweise reichen nicht aus.
Die Sorgeberechtigten verpflichten sich, etwaige Erkrankungen des Kindes oder eines Familienmitglieds an einer ansteckenden Krankheit, z. B. Covid 19, Diphtherie, Gelbsucht, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Scharlach, Tuberkulose, Röteln, Windpocken, übertragbare Darmerkrankungen und übertragbare Augen- und Hautkrankheiten sowie den parasitären Befall eines Kindes, z. B. Milben und Läuse, unverzüglich anzuzeigen, spätestens an dem der Erkrankung oder dem Befall folgenden Tag. Der Besuch des Kindes in der Betreuungseinrichtung ist bei ansteckenden Krankheiten nicht möglich. Treten diese Symptome in der Betreuung auf, muss das Kind unverzüglich nach der Benachrichtigung durch die Sorgeberechtigten von der Betreuung abgeholt werden. Bei Erkältungskrankheuten, bei Auftreten von Hautausschlägen und Halsschmerzen soll das Kind die Betreuungseinrichtung nicht besuchen.
Ausschluss von der Ferienbetreuung
Wenn das zu betreuende Kind wiederholt und in grober Weise gegen die Anordnungen der Aufsichtspersonen verstößt oder die Gruppenbetreuung unüberwindbar stören sollte (z. B. durch Belästigung oder Gefährdung anderen Kinder), kann das angemeldete Kind von der Betreuung ausgeschlossen werden.
Zielsetzung und Konzept der Schülerferienbetreuung
Mit der Schülerferienbetreuung sollen vorrangig Betreuungslücken (14 Wochen Schulferien und 6 Wochen Regelurlaubsanspruch) während der Ferienzeit für Kinder von berufstätigen Eltern weitgehend geschlossen werden.
Dabei möchten wir den Kindern ein bedarfs- und altersgerechtes Betreuungsangebot im Selbstverständnis einer familienfreundlichen und modernen Gemeinde anbieten. Dem pädagogischen Anspruch einer qualitativen Betreuung wird ebenso Rechnung getragen, wie einem attraktiven und inhaltlich auf die Bedürfnisse der Kinder ausgerichteten Betreuungsprogramm.
Das Programm bietet einen abwechslungsreichen Mix aus Kreativ- und Bewegungsangeboten. Zum Beispiel: Ausflüge in die Natur, Zeit zum Spielen und Ausruhen etc. wobei die Interessen und Belange der Kinder stets im Focus stehen.
Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
07348 969963-2
info@bernstadt-wuertt.de
Bürggasse 25, 89182 Bernstadt
07348 969963-4
gemeindebuero@bernstadt-wuertt.de
Gemeinde Bernstadt © 2024. Alle Rechte vorbehalten.