Ab dem 9. Dezember 2022 erhalten Patient*innen unter 0761/120 120 00 die Information, welche Zahnarztpraxen in ihrer unmittelbaren Umgebung zum Zeitpunkt ihres Anrufes Notdienst haben.
Die neue einheitliche Notfalldienstnummer löst die bisher überwiegend kreisbezogenen Rufnummern ab, die Auskunft über die Einteilung des zahnärztlichen Notfalldienstes im jeweiligen Stadt- oder Landkreis gaben. Der Vorteil für die Patient*innen: Die Anfahrtswege werden künftig noch kürzer, da die diensthabenden Praxen aufgrund der Entfernung zum Anrufenden ermittelt werden. Mit der Eingabe der Postleitzahl über die Telefontastatur bekommt der Anrufende in der Regel fünf diensthabende Praxen angesagt.
Für die Notfallversorgung nach Unfällen sind wie bisher die Zahnkliniken in Baden-Württemberg sowie weitere Kliniken mit entsprechenden Fachabteilungen Anlaufstelle.
Neben der neuen einheitlichen Notfalldienstnummer steht selbstverständlich auch weiterhin die Notfalldienstsuche auf unserer Webseite zur Verfügung (www.kzvbw.de/patienten/zahnarzt-notdienst).