Bitte beachten Sie die Vorgaben im Zusammenhang mit Baumfällung und Entfernung von Hecken.
In der Zeit vom 1. März – 30. September ist dies grundsätzlich verboten.
Pflegemaßnahmen wie z.B. Pflegeschnitt von Formhecken und das Auslichten von Obstbäumen sowie ein Rückschnitt von Gehölz zur Verkehrssicherung sind gestattet.
Bei Unklarheiten im Zusammenhang mit Fäll- und Rodungsarbeiten wenden Sie sich gerne an die zuständigen Mitarbeiter des Landratsamt Ulm Alb-Donau-Kreis.