Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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WICHTIGER HINWEIS zur Häuslichen Quarantäne

Aus aktuellem Anlass sowie aufgrund des enorm hohen Infektionsgeschehens innerhalb der Gemeinde Bernstadt informieren wir nochmals über die Absonderungspflicht (Isolation, Quarantäne).

Wenn Sie ein positives Testergebnis erhalten haben, begeben Sie sich bitte unverzüglich und ohne Umwege in Ihre Wohnung/Ihr Haus.

Dies gilt auch für geimpfte und genesene Personen.

Das Verlassen der Wohnung/des Hauses ist nur in medizinischen oder sonstigen Notfällen sowie zum erneuten Testen gestattet.

Ein alleiniger Aufenthalt in einem am Haus/Wohnung direkt angrenzenden Garten oder auf dem Balkon ist gestattet.

Spaziergänge, Einkäufe und sonstige Unternehmungen sind NICHT GESTATTET.

Die Absonderung endet in der Regel 10 Tage nach dem Erstnachweis. Eine frühzeitige Beendigung der Absonderung können Sie, vorausgesetzt Sie sind mindestens 48 Stunden symptomfrei, mit einem negativen Antigenschnelltestergebnis frühestens am 7. Tag durchführen lassen. Ihr Absonderung endet dann vorzeitig direkt mit Vorliegen des negativen Testergebnisses.

Ein Verstoß gegen die Absonderungspflicht wird mit einem Bußgeld geahndet.

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