Allgemeinverfügung
über die Sperrung öffentlicher Grillstellen aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr
Die Gemeinde Bernstadt erlässt als Ortspolizeibehörde aufgrund der §§ 1 und 3 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG BW) in Verbindung mit § 37 des Landeswaldgesetzes für Baden-Württemberg (LWaldG) folgende
Allgemeinverfügung
1. Anordnung
- Sämtliche öffentlichen Grillstellen im Gemeindegebiet der Gemeinde Bernstadt werden mit sofortiger Wirkung vom 07.08.2026 bis einschließlich 13.09.2026 für die Benutzung gesperrt.
- Das Entzünden oder Unterhalten von offenem Feuer sowie das Benutzen fest installierter Grillanlagen an den öffentlichen Grillstellen ist während der Dauer dieser Allgemeinverfügung untersagt.
- Die Sperrung gilt bis auf Widerruf.
2. Anordnung der sofortigen Vollziehung
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
Begründung
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie der daraus resultierenden erhöhten Waldbrandgefahr besteht die konkrete Gefahr, dass durch den Betrieb öffentlicher Grillstellen Wald- oder Flächenbrände entstehen. Bereits Funkenflug, heiße Asche oder nicht vollständig abgelöschte Glut können Brände verursachen und sich aufgrund der trockenen Vegetation schnell ausbreiten.
Die öffentlichen Grillstellen der Gemeinde Bernstadt befinden sich überwiegend in oder in unmittelbarer Nähe zu Wald- und Gehölzflächen. Zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung, der natürlichen Lebensgrundlagen sowie erheblicher Sachwerte ist es erforderlich, die Nutzung dieser Grillstellen vorübergehend zu untersagen.
Die Sperrung ist geeignet, erforderlich und angemessen, um die bestehende Gefahr wirksam zu reduzieren. Ein milderes, gleich geeignetes Mittel steht derzeit nicht zur Verfügung.
Begründung der sofortigen Vollziehung
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung liegt im überwiegenden öffentlichen Interesse. Aufgrund der aktuellen Gefahrenlage würde ein Abwarten bis zur Bestandskraft der Allgemeinverfügung die Gefahr der Entstehung von Wald- und Flächenbränden erheblich erhöhen. Das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung sowie der Wald- und Naturflächen überwiegt daher das Interesse Einzelner an der weiteren Nutzung der Grillstellen.
Hinweise
Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit nach den einschlägigen Vorschriften des Landeswaldgesetzes und des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg geahndet werden.
Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bernstadt erhoben werden.
Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Beim Verwaltungsgericht Sigmaringen kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden.
Hinweis:
Diese Allgemeinverfügung wird aufgrund der aktuellen Gefahrenlage stetig überprüft. Soweit sich die Wald- und Feldbrandgefahr wesentlich vermindert ergeht eine Aufhebung. Bei Fortbestehen der Gefahrenlage kann die Allgemeinverfügung verlängert werden.
Bernstadt, den 07.08.2026
Sebastian Kaida
Bürgermeister