Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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Sanierung Ortsdurchfahrt Bernstadt L 1170 – Regelung Umleitungsverkehr 2. Bauabschnitt

Der Beginn der Bautätigkeiten im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt Bernstadt, Schmiedgasse (L 1170) 2. Bauabschnitt ist auf KW 09/2022 terminiert.
Die Baumaßnahmen erstrecken sich von Höhe Filiale Raiffeisenbank Niedere Alb e.G. bis zum Einmündungsbereich Zufahrt Sportgelände Riedwiesen.
Während der Bauphase (März bis Oktober 2022) ist eine Durchfahrt/Befahrung des vorgenannten Bereichs in Folge Straßenbaumaßnahmen nicht möglich. Die Erschließung der Anliegergrundstücke wird gewährleistet.
Eine Umleitung des Durchgangsverkehrs sowie des innerörtlichen Verkehrs im Zusammenhang mit der Anfahrt der Infrastruktureinrichtungen im Bereich Riedwiesen (Sportgelände, Kindertagesstätte, Nahversorgung und Gaststätte) ist für die Dauer der Baumaßnahmen eingerichtet.
Im Zusammenhang mit der Führung des Umleitungsverkehrs erfolgte ein Abstimmungsgespräch unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers, der unteren Straßenverkehrsbehörde, der RAB, der Baufirma sowie Vertretern der Gemeinde Bernstadt und der Ortsteile Hörvelsingen und Albeck der Stadt Langenau.

Bei der Festlegung des Umleitungsverkehrs wurden die bisherigen verkehrstechnischen Erfahrungswerte ebenso berücksichtigt, wie die Belange und Anregungen der Bürger*innen der Gemeinde Bernstadt im Verlauf des 1. Bauabschnitts.
Nachfolgende Regelung des Umleitungsverkehrs wurde wie durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde getroffen:

  • Großräumige Umfahrung der Gemeinde Bernstadt im Zusammenhang mit der Führung des Schwerlastverkehr analog der Sperrung während der 1. Bauphase.
  • Komplettsperrung des Kreuzungsbereichs „Einmündung Hörvelsinger Straße (K 7303) in Landesstraße L 1170“ ab Bereich Einmündung K 7303 in Rosenbühlstraße während der gesamten 2. Bauphase.
  • Festlegung innerörtliche Führung des ÖPNV/Buslinienverkehrs in Gewährleistung der Anbindung /Aufrechterhaltung der Buslinien 58 und 582.
  • Vollsperrung der Landesstraße L 1170 ab Osterstetten für Durchgangsverkehr während der gesamten 2. Bauphase.

In Gewährleistung des Buslinienverkehrs von und nach Langenau sowie der Durchgängigkeit von Rettungskräften etc. erfolgt im Rahmen der Vollsperrung (Durchfahrt nach und von Langenau über Landesstraße L 1170 nicht mehr möglich!) die Installation einer Schrankenlösung am Absperrpunkt Landesstraße L 1170 – Osterstetten.
Mit der festgelegten Regelung wird die während des 1. Bauabschnittes eingetretenen Belastungen in den Wohngebieten der Gemeinde infolge widerrechtlichen überörtlichen Schleich- und Durchgangsverkehrs für die Dauer des 2. Bauabschnitts ausgeschlossen. Eine Teilsperrung ist nicht zielführend und möglich, da sich ansonsten wie im 1. Bauabschnitt wiederum widerrechtliche Verlagerung des Durchgangsverkehrs in der Ortslage ergeben!
Die Veröffentlich der verkehrsrechtlichen Anordnung und exakte Darstellung des Umleitungsverkehrs sowie der Streckenführung der Buslinien erfolgt auf der Homepage der Gemeinde Bernstadt sowie im Mitteilungsblatt in KW 9.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürger*innen der Gemeinde Bernstadt um Verständnis bezüglich der Regelung des Umleitungsverkehrs, insbesondere der Regelung, dass während des 2. Bauabschnittes die Zufahrt von und nach Langenau ausschließlich über Hörvelsingen und Albeck erfolgt.

Zurück Wichtiger Hinweis: Sperrung wegen Störungsbehebung

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