Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÜBER DIE ÄNDERUNG DER HAUPTSATZUNG

Gemeinde Bernstadt

Alb-Donau-Kreis

7. Satzung vom 08.02.2024 zur Änderung der Hauptsatzung

der Gemeinde Bernstadt vom 08.11.2001

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Bernstadt am 08.02.2024 folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:

Artikel 1

Satzungsänderung

§ 3 erhält folgende Fassung:

„§ 3 Zusammensetzung

Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte).“

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Ausgefertigt!

Bernstadt, den 08.02.2024

Oliver Sühring

Bürgermeister

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