
Neue Regelungen zum Nichtraucherschutz treten ab 1. Juni 2026 in Kraft
Ab dem 1. Juni 2026 gelten in Baden-Württemberg erweiterte Regelungen zum Nichtraucherschutz. Mit der Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes verfolgt das Land das Ziel, insbesondere Kinder, Jugendliche und andere schutzbedürftige Personengruppen stärker vor den gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens zu schützen.
Für Bürgerinnen und Bürger ergeben sich dadurch neue Rauchverbote in verschiedenen öffentlichen Bereichen. Künftig ist das Rauchen – einschließlich der Nutzung von E-Zigaretten, Vapes, Shishas sowie vergleichbarer Produkte – unter anderem auf öffentlichen Kinderspielplätzen, an Bushaltestellen und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sowie auf Schulgeländen und Schulhöfen untersagt. Auch bestimmte Freizeitbereiche wie Freibäder, Zoos oder Freizeitparks fallen künftig unter die erweiterten Regelungen.
Neu ist außerdem, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht nur klassische Tabakprodukte erfassen, sondern ausdrücklich auch elektronische Rauch- und Verdampfungsprodukte – unabhängig davon, ob dieses Nikotin, Tabak oder andere Stoffe enthalten.
Die Gemeinde bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Vorschriften. Ziel der gesetzlichen Änderungen ist es, öffentliche Räume insbesondere für Familien und Kinder gesünder und sicherer zu gestalten.
Verstöße gegen die neuen Regelungen können künftig mit Bußgeldern geahndet werden. Für wiederholte Verstöße sind erhöhte Sanktionen vorgesehen.
Weitere Informationen zum Landesnichtraucherschutzgesetz finden Interessierte auf den Informationsseiten des Landes Baden-Württemberg.