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Haushaltsplan 2023 Gemeinde Bernstadt

In Sitzung am 16.02.2023 erfolgte die Vorstellung und Verabschiedung des Haushaltsplans für das Jahr 2023 der Gemeinde Bernstadt, nachdem dieser durch den Finanzausschuss in Sitzung am 09.02.2023 vorberaten und dem Gremium zur Beschlussfassung empfohlen wurde.

Das gesamte Planwerk ist im Ratsinformationssystem (RIS) als Sitzungsunterlage zum Tagesordnungspunkt (TOP 7) „Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich Investitionsplanung für das Jahr 2023 der Gemeinde Bernstadt“ eingestellt und kann dort vollumfänglich eingesehen werden.

Bezüglich der Haushaltsplanansätze wird auf den Inhalt des Planwerks verwiesen. Allgemeine Erläuterungen sind im Vorbericht enthalten und können diesem entnommen werden.

Frau Bohner – Finanzfachbeamtin des VVL – erläuterte den Haushaltsplan für das Jahr 2023 ausführlich. Von Seiten des Gremiums erfolgten keine Änderungs- bzw. Ergänzungswünsche.

In der sich an die Ausführungen der Finanzfachbeamtin und der Gemeindeverwaltung anschließenden Beratung bestand innerhalb des Gremiums geschlossenes Einvernehmen darüber, dass sich die gegenwärtige und mittelfristige Bewirtschaftung der kommunalen Finanzmittel ausschließlich an den Bedarfen der Pflichtaufgaben ausrichtet und grundsätzlich jedwede Ausgaben auf deren Notwendigkeiten hin kritisch zu prüfen sind. Der Konsolidierung des Haushaltes der Gemeinde Bernstadt im Zuge einer dauerhaften Gewährleistung der Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben wird hierbei angesichts der stetig steigenden Anforderungen und Standards oberste Priorität eingeräumt.

Die vorgenannte Bewertung der Finanzsituation der Gemeinde Bernstadt bezieht sich auch auf die Einschätzung der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis im Haushaltserlass für das vergangene Haushaltsjahr 2022.

In diesem bewertet das Landratsamt die Finanzlage wie folgt (Auszug Haushaltserlass 2022):
Im Finanzplanungszeitraum von 2023 bis 2025 wird in den ersten zwei Jahren von einem negativen, und im letzten Jahr, von einem positiven ordentlichen Ergebnis ausgegangen. Zusammengefasst weist das veranschlagte Ergebnis einen Saldo von -65.385,- € aus.

Im Finanzhaushalt ist ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 409.432,- € veranschlagt. Um die geplanten Investitionen zu realisieren, wird die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 800.000,- € erforderlich. Der Schuldenstand wird dadurch auf 3.797.500,- € zum Ende des Haushaltsjahres steigen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von rund 1.628,- €. Der Landesdurchschnitt der Verschuldung in Gemeinden zwischen 1.000 und 3.000 Einwohnern lag zum 31. Dezember 2020 bei 784,- € je Einwohner.

Um die angedachten Investitionen des Finanzplanungszeitraums 2023 bis 2025 finanzieren zu können, sind nach aktuellen Planungsstand weiteren Kreditaufnahmen notwendig.

Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Finanzlage der Gemeinde Bernstadt verbessert. Die Finanzlage bleibt dennoch stark angespannt. Die geplanten Kredite in 2022 sowie im Finanzplanungszeitraum verursachen hohe Tilgungsleistungen für die kommenden Jahre. Aus unserer Sicht müssen die geplanten Investitionsvorhaben daher auf ihre Notwendigkeit und Dringlichkeit überprüft und die entstehenden Folgekosten sorgfältig betrachtet werden. Insgesamt gesehen sollte eine weitere Verschuldung möglichst vermieden werden. Im Blick auf die negativen ordentlichen Ergebnisse in den beiden kommenden Jahren sollte die Gemeinde auch ein verstärktes Augenmerk auf sämtlichen Einnahme- und Ausgabepositionen legen. Ziel sollte eine stetige Erwirtschaftung des Ressourcenverbrauchs sein.“

In den Jahren 2024 und 2025 ist bei Umsetzung der im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen mit einer weiteren Neuverschuldung zu kalkulieren. Inwieweit in diesem Fall eine Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes erzielt werden kann, ist unter Bezugnahme auf die Ausführungen und Beurteilungen der Finanzlage der Gemeinde Bernstadt durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Haushaltserlass 2022 kritisch zu hinterfragen.

Kommunale Haushaltsdaten auf einen Blick:

Ordentliches Ergebnis
Der Ergebnishaushalt schließt mit einem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von
-316.881 € und einem veranschlagten Gesamtergebnis von -111.881 € ab. Außerordentliche Erträge sind in Höhe von 205.000 € veranschlagt. Der Gesamtfinanzhaushalt schließt mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts in Höhe von 70.854 € ab.

Schuldenstand
Zur Finanzierung des umfangreichen Investitionsprogramms ist im Haushaltsjahr 2023 eine Kreditaufnahme in Höhe von 300.000 € erforderlich:

Verschuldung zum 01.01.20232.997.500 €(circa 1.303 € je Einwohner)
Geplante Tilgung 2023202.500 € 
Zwischensumme2.795.000 € 
Geplante Kreditaufnahme 2023
(Kreditermächtigung aus 2022)      
300.000 € 
Voraussichtliche Verschuldung zum 31.12.20233.095.000 €(circa 1.346 € je Einwohner)

Künftige Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses und des Zahlungsmittelbedarfs
Bei der Finanzplanung wurde für die Jahre 2024 bis 2026 im Wesentlichen von den vom Innenministerium und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Haushaltserlass 2023 und den nach der Steuerschätzung November 2022 bekannt gegebenen Orientierungsdaten ausgegangen.

Sofern sich die Einnahmen und Ausgaben im Übrigen entsprechend den Orientierungsdaten entwickeln, wird die Gemeinde ihre Aufgaben bei zeitlicher Streckung durchführen können. Für größere Vorhaben ist die Gemeinde auf Zuschüsse aus dem Ausgleichstock und Landesbeihilfen sowie auf weitere Kreditaufnahmen angewiesen.

Fazit
Die allgemeine Finanzlage der Gemeinde ist äußerst angespannt. Dadurch reduzieren sich die kommunalen Handlungs- und Gestaltungsräume außerhalb der gesetzlich und politisch vorgegebenen Rahmenbedingungen auf ein Minimum bzw. Null.

Ergänzend zu den ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stellt der Fachkräftemangel speziell im Bereich der Kinderbetreuung die Gemeinde vor große Herausforderungen in der Gewährleistung verlässlicher Betreuungsstrukturen auf örtlicher Ebene.

Mittel- bis langfristig wird der Erhalt der Infrastruktur (Straßen, kommunale Gebäude, Ver- und Entsorgung etc.) ebenso enormen finanziellen Bedarf erfordern, wie der gesetzlich vorgegebene Ausbau örtlicher Kinderbetreuungsstrukturen im Kindertagestätten- und Grundschulbereich (gesetzlicher Betreuungsanspruch im Bereich der Grundschule ab 2025).

Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass die Leistungsfähigkeit der Gemeinde angesichts der vielschichtigen gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen an ihre Grenzen stößt. Um die Zukunftsaufgaben im Sinne und zum Wohle der Bürger*innen dauerhaft im erforderlichen und angemessenen Maße erfüllen zu können, ist eine deutliche Verbesserung der Finanzsituation zwingend erforderlich.

Um dies zu erreichen, ist insbesondere neben der stetigen Konsolidierung der Haushaltsausgabenansätze auf eine deutliche Verbesserung der Einnahmesituation hinzuwirken. Unter anderem ist das im Vergleich zu Gemeinden gleicher Größenordnung unterdurchschnittliche Gewerbesteuersaufkommen durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze und Gewerbeansiedlungen am Ort zu steigern.

Oliver Sühring
Bürgermeister

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