Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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  6. Gewerbegebiet „Am Osterstetter Weg“

Neuausweisung Gewerbegebiet "Am Osterstetter Weg"

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss
1. Bebauungsplan „Am Osterstetter Weg“
2. Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Am Osterstetter Weg“
Gemeinde Bernsadt

Der Gemeinderat der Gemeinde Bernstadt hat am 10.05.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan “Am Osterstetter Weg“, Gemeinde Bernstadt, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch und die dazugehörige Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften “Am Os-terstetter Weg“, Gemeinde Bernstadt, nach dem Verfahren für den Bebauungsplan gemäß § 74 Abs. 7 Landesbauordnung Baden-Württemberg i.V.m. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch aufzustellen.

Ziel und Zweck der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung des Gewerbegebiets „Am Osterstetter Weg“ im Anschluss an die Erweiterung des Sport- und Freizeitgeländes Riedwiesen geschaffen. Die Neuausweisung eines
weiteren Gewerbegebietsstandorts östlich der Gemeinde wird notwendig, da in den kommenden Jahren geeignete Flächen für die Standortverlagerung der Firma Mayser benötigt werden.
Der direkte Anschluss dieses Standorts an die L 1170 (Schmiedgasse) im Osten von Bernstadt erweist sich als wichtiger Standortvorteil, da der gewerbliche Verkehr, der von Langenau bzw. von der Autobahn A7 kommt, nicht direkt durch den Siedlungsbereich geleitet wird. Zudem kann dieser Standort durch die räumliche Nähe zum bestehenden Gewerbegebiet an der A7 von Synergieeffekten profitieren.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 633, 634, 634/1, 635 (teilweise), 636, 645 (teilweise), 646 (teilweise) und hat eine Größe von ca. 8,33 ha.

Das Plangebiet wird wie in der nachfolgenden Planzeichnung dargestellt begrenzt:

Der Beschluss des Gemeinderats über die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften wird
hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch bzw. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Abs. 7 Landesbauordnung BW ortsüblich bekannt gemacht.

Bernstadt, den 02.06.2023

Oliver Sühring
Bürgermeister

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