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GEBÜHRENERHÖHUNG PERSONALAUSWEIS

Ab dem 7. Februar 2026 gelten bundesweit neue Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung am 30. Januar 2026 zugestimmt. Die Gebührenanpassung betrifft sowohl Personalausweise für Erwachsene als auch für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller.

Die neuen Gebühren betragen:

  • 46,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
  • 27,60 Euro für Personen unter 24 Jahren

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

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