
Immer wieder wird festgestellt, dass auf dem Grüngutplatz am Friedhof privater Grünabfall wie Rasenschnitt, Heckenschnitt oder andere Gartenabfälle entsorgt wird. Dabei steht den Bürgerinnen und Bürgern der öffentliche Grüngutplatz für die kostenfreie Entsorgung solcher Abfälle zur Verfügung.
Die Entsorgung des dort unerlaubt abgeladenen privaten Grünguts ist für die Gemeinde mit zusätzlichen Kosten verbunden, denn die Gemeinde muss für die Entsorgung des Grünguts bezahlen. Hinzu kommen der zusätzliche Arbeitsaufwand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich um die Beseitigung und Pflege kümmern müssen. Diese Kosten werden letztlich von der Allgemeinheit getragen.
Der Grüngutplatz am Friedhof ist ausschließlich für Abfälle vorgesehen, die im Zusammenhang mit der Pflege der Gräber und der Friedhofsanlage entstehen. Gleiches gilt für die bereitgestellten Mülleimer für Plastik- und Restmüll: Auch diese sind ausschließlich für Abfälle aus der Grabpflege bestimmt.
Die Gemeinde bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und darum, die vorgesehenen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Nur so können unnötige Ausgaben vermieden, die Mitarbeiter entlastet und die Friedhofsanlage ordentlich gehalten werden.