– Rechenschaftsbericht / Feststellung Rechnungsergebnis
– Beratung und Beschlussfassung
Die Haushaltssatzung 2019 wurde vom Gemeinderat am 29. Januar 2018 verabschiedet.
Gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung unter Berücksichtigung der besonderen Gemeinde haushaltsrechtlich Störungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Der Jahresabschluss besteht gemäß § 95 Abs. 2 GemO aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung und der Bilanz.
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Rechnungen nach
§ 95 Abs. 2 Satz 1 GemO eine Einheit bildet, und durch einen Rechenschaftsbericht zu
erläutern.
Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Prüfungsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleich-
zeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Beschluss/Information:
- Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Bernstadt wird gemäß § 95 GemO i.V. mit
§ 41 GemHVO festgestellt. - Vorlage des Jahresabschlusses an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis.
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