Brennholzpolter für die kommende Saison
Die Gemeinde Bernstadt hat für die kommende Wintersaison Brennholzpolter (keine Flächenlose) zu verkaufen.
Interessierte können ausschließlich schriftlich per Mail: gemeindebuero@bernstadt-wuertt.de oder auf dem Postweg: Schmiedgasse 5 89182 Bernstadt ihren Bedarf verbindlich anmelden.
Für die Vergabe der Brennholzpolter gelten nachfolgende durch den Gemeinderat am 22.09.2022 beschlossenen Richtlinien:
● Kontingentierung von einheitlichen Brennholzpoltern mit einem Umfang von grundsätzlich 5 Fm pro Haushalt wobei geringfügige Abweichungen im Zuge der Aufarbeitung und Bereitstellung der Polter nicht ausgeschlossen werden können.
● Veräußerung ausschließlich an Bürger/-innen der Gemeinde Bernstadt
● Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Polter erfolgt per Losentscheid am 21.10.2024
● Keine Vergabe von Brennholzpoltern zu gewerblichen Zwecken an Dritte
● Bewerbungsfrist endet am 07.10.2024
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Gemeindebüros zu den bekannten Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verkauf und Aufbereitung von Brennholzpoltern und Flächenlosen im Kommunalwald des Alb-Donau-Kreises:
1. Verkaufsgegenstand und –verfahren
a) Verkaufsgegenstand ist Brennholz ab Waldstraße, sowie Flächenlose (durch Markierungen abgegrenzte Fläche). Der Käufer ist berechtigt, dort das liegende oder zur Entnahme markierte stehende Holz in Selbstwerbung als Brennholz aufzuarbeiten.
7. Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten (DGUV Regel 114-018 Waldarbeiten).
Personen, die mit der Motorsäge arbeiten, müssen die Teilnahme an einem Motorsägen-Grundlehrgang nachweisen. Anstelle eines Motorsägen Lehrgangs kann die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge auch durch den Nachweis einer Berufsausbildung oder einer mehrjährigen beruflichen Tätigkeit in der Holzernte erbracht werden.