
Aktuell kommt es zu wiederholten Meldungen im Zusammenhang mit freilaufenden Hunden im Innenbereich Bsp. auf Gehwegen, in privaten Gärten und vor Spielplätzen.
Nach. § 11 der Polizeiverordnung sind Tiere so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Im Innenbereich (§§ 30 – 34 Baugesetzbuch) sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sind Hunde an der Leine zu führen. Der Halter oder Führer eines Hundes hat nach §12 dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen, in fremden Vorgärten oder auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist zu beseitigen. Die Gemeinde Bernstadt verfügt über ausreichende „Doggy-Stationen“ welche Beutel zur Verfügung stellen und einen Abwurf ermöglichen. Wir bitten um Beachtung, dass diese Stationen ausschließlich für die Entsorgung von Hundekotbeuteln errichtet sind. Katzenstreu und anderer Müll sind bitte über den privaten Hausmüll zu entsorgen. Wir danken allen Hundebesitzer*innen für ihr Verständnis und ihre Mithilfe, damit Tier und Mensch gleichermaßen gut miteinander leben können und das Verständnis für beide vorhanden bleibt