Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Tübingen
(Az.: RPT0240-0513.2-8/2)
vom 25. Januar 2024
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 1165 als Ortsumgehung Beimerstetten; betroffene Gemeinden: Beimerstetten, Bernstadt, Breitingen, Neenstetten, Weidenstetten (Alb-Donau-Kreis)
Mit Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen vom 07.12.2023, Az.: RPT0240-0513.2-8/2/57, ist der Plan für den Neubau der L 1165 als Ortsumgehung von Beimerstetten gemäß Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) festgestellt worden. In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.
Der Beschluss liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes von Montag, 29. Januar 2024, bis einschließlich Donnerstag, 15. Februar 2024, bei den Gemeinden Beimerstetten, Bernstadt, Breitingen, Neenstetten und Weidenstetten während der Dienststunden zur allgemeinen Einsicht aus.
Auslegungsort in der Gemeinde Bernstadt: Rathaus Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt. Sprechzimmer 1 OG während der Dienstzeiten.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 24, Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen eingesehen werden. Diese Bekanntmachung, den Beschluss und die Planunterlagen finden Sie auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt in der Rubrik Bekanntmachungen/Planfeststellungsverfahren. Die Veröffentlichung im Internet dient nur der Information. Rechtsverbindlich sind die in den Gemeinden ausgelegten Planunterlagen.
Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.
Tübingen, 25. Januar 2024
Regierungspräsidium Tübingen
– Planfeststellungsbehörde –