Der Gemeinderat der Gemeinde Bernstadt hat am 20.04.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans “Herdgasse V“, Gemeinde Bernstadt, und den Entwurf der dazugehörigen Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Herdgasse V“, Gemeinde Bernstadt, gebilligt und beschlossen, diese Entwürfe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch i.V.m. § 74 Landesbauordnung Baden-Württemberg öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich befindet sich am nördlichen Rand von Bernstadt. Westlich des Plangebietes verläuft die K 7303 (Ortsumfahrung Bernstadt) von Neenstetten nach Beimerstetten. Die innere Erschließung des im Süden bereits bestehenden Gewerbegebietes Herdgasse (verschiedene Bauabschnitte) erfolgt über die Straße „Herdgasse“ und „Holzkircher Straße“.
Insgesamt hat das Plangebiet eine Größe von 0,96 ha.
Mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens verfolgt die Gemeinde das städtebauliche Ziel, den noch restlichen Bereich im Dreieck zwischen bestehendem Gewerbegebiet Herdgasse, der K 7303 und der „Holzkircher Straße“ einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Die bestehenden Firma Gläser benötigt im nordwestlichen Bereich dringend Erweiterungsflächen um am Standort Bernstadt weiterhin langfristig planen zu können.
Im Einzelnen gilt für den Bebauungsplanentwurf die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 1.), für den Entwurf der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung (Teil A) und der Schriftliche Teil (Teil B 2.), jeweils mit dem Datum vom 20.04.2023.
Öffentliche Auslegung
Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und den umweltbezogenen Informationen (hier Umweltbericht vom 20.04.2023)
von Montag, den 08.05.2023 bis Freitag, den 09.06.2023,
je einschließlich, bei der Hauptverwaltung Bernstadt, Schmiedgasse 5, in 89182 Bernstadt während der üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.bernstadt-wuertt.de/bauen-wirtschaft/bebauungsplaene-herdgasse-v eingestellt und über das zentrale Internetportal des Bundes und der Länder unter folgendem Link https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abrufbar.
Umweltbezogene Informationen
Folgende, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und werden einschließlich Begründung des Bebauungsplans samt Umweltbericht ausgelegt.
a.) Umweltbericht vom 20.04.2023
Nach § 13 NatSchG sind erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden und nicht vermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Mit der Ausweisung von Bauflächen sind Auswirkungen auf Natur und Landschaft mit ihren Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und Lebensgemeinschaften, Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Luft und Klima, Erholung und Landschaftsbild sowie Kultur- und Sachgüter in unterschiedlichen Ausprägungen verbunden. Voraussichtlich erhebliche Auswirkungen sind in der Abwägung zu berücksichtigen.
„Der Umweltbericht wurde entsprechend § 14g Abs. 2 ÄndE UVPG und Anlage 1 BauGB erstellt, um die Belange von Natur und Umwelt sowie die voraussichtlichen Auswirkungen des geplanten Bauvorhabens darzustellen.
Die Gemeinde Bernstadt plant auf einer Fläche von ca. 0,9 ha, eine Fläche für ein neues Gewerbegebiet zu erschließen. Die Erschließung knüpft an die bestehende Bebauung an, die Anordnung und Erschließung erfolgt kompakt, so dass grundsätzlich ein schonender Umgang mit der Ressource Landschaft und Boden erkennbar ist. Die geplante Bebauung befindet sich am nördlichen Rand Bernstadts.
Derzeit wird die Fläche als Grünland und Gesteinslager genutzt. Der derzeitige Zustand der zu untersuchenden Schutzgüter wurde auf Vorbelastungen geprüft und die Auswirkungen des Baugebiets auf das jeweilige Schutzgut bewertet. Es ist davon auszugehen, dass im Sinne der Umweltverträglichkeit z. T. Beeinträchtigungen des Untersuchungsraumes auftreten, die einen Ausgleich erforderlich machen.
Mögliche, z. T. nachhaltige Beeinträchtigungen können jedoch durch eine Reihe von Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung, sowie durch geeignete Maßgaben für die Bauausführung reduziert und durch adäquate Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz kompensiert werden. Diese wurden in den Textteil und die Begründung des Bebauungsplanes übernommen.
Trotz der Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung muss für das Baugebiet ein Ausgleich von 4.120 m² erbracht werden. Diese werden über Maßnahmen aus dem Ökokonto erbracht.
Im Rahmen des Umweltberichtes konnte der Nachweis erbracht werden, dass es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um einen nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft handelt, dieser jedoch unter Berücksichtigung der oben genannten Maßgaben im vollen Umfang kompensierbar ist.
Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Relevanzprüfung wurde die mögliche Betroffenheit der artenschutzrechtlichen Belange geprüft. Aufgrund der naturräumlichen Ausgangsbedingungen und der bestehenden Bebauung konnten keine Verbotstatbestände nach §44 BNatSchG festgestellt werden, so dass auch artenschutzrechtlicher Sicht einer Bebauung nichts entgegensteht.“
Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), b), c), d), e), f), g), i) und 1a Baugesetzbuch:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt; die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes; umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt; umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter; die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern; die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie; die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts; die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes.
b.) Umweltbezogene Gutachten, Hinweise und Stellungnahmen
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 20.04.2021
Betroffene Themenkomplexe:
Artenschutz, baubedingte und dauerhafte Auswirkungen auf den Artenbestand, Vögel, Flussregenpfeifer, Rotmilan, Amphibien und Reptilien, Zauneidechse, Schmetterlinge, Nachtkerzenschwärmer, Reptilienschutzzaun.
Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a Baugesetzbuch:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch.
Stellungnahmen des Landratsamts Alb-Donau-Kreis – Fachdienst 20 – Kreisentwicklung /Bauen -, Schillerstraße 30, 89077 Ulm vom 07.02.2023
Betroffene Themenkomplexe:
Forst, Naturschutz: Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung des Eingriffs, Kompensationsmaßnahmen.
Umwelt- und Arbeitsschutz: Wasserschutzgebiet „Donauried – Hürbe“, Erdwärmesonden, wasserrechtliche Erlaubnis, Grundwasserentnahme, Erdwärmekollektoren, Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, Wasserbilanz.
Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a) c), e), 1a Baugesetzbuch:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt, Vermeidung von Emissionen, Umweltbezogene Auswirkungen auf den Mensch.
Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg – Abteilung 8, Forstdirektion -, Rathausgasse 33, 79098 Freiburg vom 15.12.2022
Betroffene Themenkomplexe:
Keine Berührung forstlicher Belange.
Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a Baugesetzbuch:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.
Stellungnahmen des Regierungspräsidiums Freiburg – Abteilung 9, Landesamt für Geologie, Rohstoffe, und Bergbau -, Albertstraße 5, 79104 Freiburg vom 24.01.2023
Betroffene Themenkomplexe:
Untergrundverhältnisse, Geotechnik, Boden, Mineralische Rohstoffe, Grundwasser, Wasserschutzgebiet „Donauried – Hürbe“, Bergbau, Geotopschutz.
Betroffene Umweltbelange i.S.d. §§ 1 Abs. 6 Nr. 7a), 1a Baugesetzbuch:
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Flächen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt.
Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist, also bis einschließlich
09.06.2023, Stellungnahmen mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten bei der Hauptverwaltung Bernstadt (Anschrift siehe vorstehend) vorbringen oder schriftlich an die Hauptverwaltung Bernstadt richten. Bei schriftlich vorgebrachten Stellungnahmen sollte die volle Anschrift der Beteiligten angegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.
Dienstzeiten der Hauptverwaltung Bernstadt
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Gemeinde Bernstadt
Bernstadt, den 28.04.2023
Oliver Sühring
Bürgermeister
Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
07348 969963-2
info@bernstadt-wuertt.de
Bürggasse 25, 89182 Bernstadt
07348 969963-4
gemeindebuero@bernstadt-wuertt.de
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