Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES

Bericht aus der Arbeit des Gemeinderates – Sitzung am 20.07.2023

Verkehrsdatenerfassung Ortsdurchfahrt, L1170 – Schmiedgasse

Im Zuge der Erfassung und Dokumentation von aussagekräftigen Verkehrszahlen in der Ortsdurchfahrt Bernstadt, Schmiedgasse (Landesstraße L 1170) und einer damit verbundene Erhebung valider Daten für die Beantragung bzw. Begründung möglicher weiterer verkehrsrechtlicher Maßnahmen (Lärmschutz, Beschränkung Schwerlastverkehr) wird ein dauerhaftes Verkehrs-Monitoring durch Installation eines Verkehrsdatenerfassungsgerätes durch die Gemeinde umgesetzt.
Die Investitionskosten für die Beschaffung und Installation des zertifizierten Gerätes der Firma RTB belaufen sich auf rd. 6.800,- € zu beschaffen.

Gestaltung Einmündungsbereich Hörvelsinger Straße

Im Zuge der Sanierung der Schmiedgasse erfolgte die Verschwenkung des Einmündungsbereiches Schmiedgasse/Hörvelsinger Straße. Dadurch rückt der Straßenverlauf der Kreisstraße K 7303 (Hörvelsinger Straße) entgegen des ursprünglichen Verlaufes deutlich an ein angrenzendes Wohngebäude. Um eine zusätzliche Beeinträchtigung des Wohngebäudes auszugleichen, ist entlang der westlichen Grundstücksgrenze die Installation eines Sichtschutzes mit Bepflanzung vorgesehen. Die Vergabe der Installation der Sichtschutzelemente sowie der Umsetzung der vorgesehenen Bepflanzung erfolgte an die Firma Strobel Gartenlandschaftsbau aus Sontheim/Brenz zu einer Brutto-Angebotssumme in Höhe von 15.937,57 €

Sanierung und Unterhaltung kommunales Gebäude Kindertagesstätte Standort Kirchenbühl

Die Außenfassade des kommunalen Gebäudes der Kindertagesstätte am Standort Kirchenbühl ist in Folge Witterungseinflüssen sowie des Gebäudealters sanierungsbedürftig; insbesondere müssen die Fenster (Westfassade) aufgrund irreparabler Beschädigungen erneuert bzw. ausgetauscht werden, um Folgeschäden am Gebäude zu vermeiden.

Ergänzend zu den Maßnahmen an den Fenstern erfolgt die Einrichtung eines Wickelraumes mit Personal-WC in einem leerstehenden Raum im Untergeschoss, da in diesem Gebäudeteil bis dato keine entsprechenden Möglichkeiten vorhanden sind. Des Weiteren werden im Außenbereich im Zuge einer Sicherheitsbewertung festgestellten Mängel am Pflasterbelag im Eingangs- und Gartenabgangsbereich (Setzungen und Stolperstellen) ebenso, wie allgemeine Malerarbeiten an den vorhandenen Holzfenstern sowie am Dachaußengebälk (Schutzanstrich) durchgeführt. Aufgrund des Verschleißes des Bodenbelags im Personalraum wird dieser ebenfalls erneuert. Im Haushaltsplan der Gemeinde Bernstadt für das Jahr 2023 sind für die Maßnahmen Finanzmittel in Höhe von 107.000,- € eingestellt. Für die Maßnahme wurden Zuschussmittel aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 55.000,- € beantragt und mit Bewilligungsbescheid vom 13.07.2023 in Höhe von 50.000.-€ bewilligt. In Sitzung vom 20.07.2023 wurde die Lieferung und Installation von 2 Einbauschränken sowie die Fertigung und der Einbau einer Wickelkommode vergeben. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rd. 5.300,- €.

Bauangelegenheiten – Erteilung Einvernehmen der Gemeinde Bernstadt im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Mit Einreichung der Unterlagen wurde die Erteilung einer Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (§ 52 LBO) für den Umbau und die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses, Butzenhöfe 2 beantragt. Das Vorhaben befindet sich außerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans im Außenbereich. Für die Umsetzung der geplanten Baumaßnahme ist die Erteilung einer Baugenehmigung gemäß § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) durch die zuständige Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erforderlich. Der Erteilung der Baugenehmigung für das Vorhaben Umbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses wurde in Sitzung vom 20.07.2023 in Beteiligung der Gemeinde am Baugenehmigungsverfahren das Einvernehmen erteilt.

Bauangelegenheiten – Erteilung Einvernehmen der Gemeinde Bernstadt im Zuge Beantragung Bauvorentscheid (§ 57 LBO) Im Zuge der Beantragung eines Bauvorbescheides (§ 57 LBO) wurde die Erteilung von Befreiungen von den bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes „Lehmgrube IV, 2. BA.“ für Garagen, der Dachform, der Dacheindeckung und der Gebäudehöhe für das Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ Schlehenring 44 beantragt.
Den beantragten Befreiungen für die Umsetzung eines Garagenflachdaches und eines durchgehend aufgrund integrierter Photovoltaikanlage abweichenden Dacheindeckungsfarbe für das Bauvorhaben wurde durch das Gremium das Einvernehmen erteilt. Dem Antrag bezüglich der Befreiung von den Festsetzungen der Traufhöhe wurde entgegen der Beschlussempfehlung der Gemeindeverwaltung nicht entsprochen.

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