Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
  1. »
  2. Aktuelles
  3. »
  4. Allgemein
  5. »
  6. AUS DER ARBEIT DES...

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES

Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet Bernstadt 2028-2047

– Vergabe der Stromkonzession für die Gemeinde Bernstadt

– Beratung und Beschlussfassung

Da die Stromkonzession der Gemeinde Bernstadt zum 31.12.2027 ausläuft, musste der Stromkonzessionsvertrag neu ausgeschrieben werden. Dieses Verfahren wurde vom Ver-
waltungsverband Langenau für die am Verfahren beteiligten Gemeinden federführend durchgeführt.

Gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) müssen auslaufende
Konzessionsverträge spätestens zwei Jahre vor Vertragsende im Bundesanzeiger unter
Wahrung einer 3-monatigen Interessenbekundungsfrist ausgeschrieben werden.
Dieser Vorgabe wurde vom Verwaltungsverband Langenau entsprochen indem die Strom-
konzession der Gemeinde Bernstadt am 18. Januar 2024 im Bundesanzeiger bekanntgemacht wurde.

Der Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens wurde fristgerecht auf den 03. Mai 2024,
11 Uhr festgelegt. Während dieses Zeitraums konnten sich Interessenten für die Strom-
konzession der Gemeinde Bernstadt bewerben. Bis zum Fristablauf ging je eine Interessenbekundung der Netze ODR GmbH, Ellwangen und der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH, Ulm ein. Mit Schreiben vom 15. Mai 2024 teilte die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH mit, dass sie von einer weiteren Teilnahme am Verfahren zur Vergabe der Stromkonzession absieht und ihre Interessenbekundung zurückzieht.

Da damit lediglich noch die Bewerbung der Netze ODR GmbH aus Ellwangen vorliegt, kann auf ein weiteres Auswahlverfahren verzichtet werden.

Nach Rücksprache mit der Netze ODR GmbH ist diese bereit ein Angebot auf Basis des
Musterkonzessionsvertrag in der mit dem Gemeindetag vereinbarten Fassung vorzulegen.
Dieser Vertrag wurde in Abstimmung mit dem Innenministerium Baden-Württemberg und den kommunalen Spitzenverbänden (Gemeinde- und Städtetag Baden-Württemberg) detailliert abgestimmt und von WIBERA geprüft. Der Vertragsentwurf (Musterkonzessionsvertrag) liegt der Sitzungsvorlage als Anlage (Anlage Nr. 1) bei.

Mit Schreiben vom 06.11.2023 hat der Gemeindetag die Anwendung des Muster-
konzessionsvertrags den Gemeinden empfohlen. Weitere Ergänzungen wurden im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum Konzessionsvertrag festgelegt. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach der Konzessionsabgabenverordnung (KV). Dabei bezahlt die Netze ODR GmbH den gemäß § 3 Abs. 3 KV möglichen Höchstsatz.

Kostenbetrachtung:

Die Höhe der Konzessionsabgabe entspricht Höchstsatz der Konzessionsabgabenver-
ordnung (KV).

Diese bewegt sich für die Gemeinde in Abhängigkeit des Wirtschaftsjahres auf durch-
schnittlich rund 50.000,- € pro Jahr.

Beschluss/Information:

  1. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Stromkonzession bis zum 31.12.2047 an die Netze ODR GmbH, Ellwangen zu.

Die Verwaltung wurde beauftragt den abgestimmten Vertrag mit der Netze ODR GmbH, Ellwangen abzuschließen.

Sanierung Kleinspielfeld Sportanlage Riedwiesen

– weitere Planung und Umsetzung

– Beratung und Beschlussfassung

Am 11.12.2023 erfolgte mit Vertretern des TSV Bernstadt und den Mitgliedern des Bauausschusses der Gemeinde ein Austausch im Zusammenhang mit der Festlegung dringend
erforderlicher Sanierungsmaßnahmen an den Sportanlagen Riedwiesen.

Im Kern der Abstimmung stand die Zielsetzung, das vorhandene Kleinspielfeld, welches
gegenwärtig aufgrund des desolaten Zustandes nicht mehr nutzbar ist, unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch die Kommune zu sanieren und dadurch wieder für den Schul- und Vereinsbetrieb nutzbar zu machen. Im Ergebnis wurden unter anschließender Kenntnisnahme und Zustimmung des Gemeinderates nachfolgende Maßnahmen für eine Zuschussantragstellung für Fördermittel wie folgt festgelegt:

  • Sanierung des Kleinspielfeldes
  • Erneuerung bzw. Wiederherstellung erforderlicher Ballfangzäune
  • Teilrückbau der 100-m-Laufbahn
  • Teilsanierung des verbleibenden Teils der 100-m-Laufbahn (Belag) als Anlaufstrecke für Weitsprung
  • Verlegung und Integrierung der Weitsprunggrube in ein neu anzulegendes Sandspielfeld

Für die vorgenannten Maßnahmen wurden Finanzmittel aus dem Sportstättenfördermittelprogramm des Landes Baden-Württemberg sowie aus dem Ausgleichsstock beantragt,
wobei ein Gesamtfördersatz von mind. 50% als Voraussetzung für die Umsetzung der
Sanierungsmaßnahme angestrebt bzw. für eine Umsetzung der Maßnahmen angesichts der allgemein angespannten Finanzsituation sowie der Tatsache, dass es sich bei der
Maßnahme um eine freiwillige Aufgabenstellung der Kommune handelt, für zwingend
erforderlich erachtet.

Die Gewährung der Zuschussmitteln bildete die Grundlage sämtlicher weiterer Beratungen und Entscheidungsfindungen durch den Gemeinderat in der Sachlage und ist Voraussetzung für die Durchführung der angestrebten Sanierungsmaßnahmen.

Nachdem nunmehr die Ergebnisse der beantragten Zuschussanträge vorliegen (siehe
Kostenbetrachtung), wurde das Gremium in Sitzung am 04.07.2024 darüber informiert, dass die Gemeindeverwaltung in die konkrete Projektplanung bzw. Umsetzung im Anschluss an die Kommunalwahlen einsteigen, und mit dem Gremium die weitere geplante Vorgehens-weise nach Konstituierung des neu gewählten Gremiums abstimmen wird.

Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde in Bezug auf die Maßnahmenumsetzung nach-
folgende weitere Vorgehensweise vorgeschlagen:

  1. Information und Abstimmung der konkretisierten Maßnahmen unter Beteiligung von Herrn Eckert (Projektleitung)
  2. Zeitnahe Bildung einer Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des TSV Bernstadt, den Mitgliedern des Bauausschusses, Herrn GR Andreas Mayer sowie der Gemeindeverwaltung
  3. Ausarbeitung einer Umsetzungsplanung durch die Projektgruppe
  4. Finale Vorstellung im, und Beschlussfassung der Projektplanung durch den Gemeinderat
  5. Ausschreibung der erforderlichen Maßnahmen
  6. Maßnahmenbeginn Frühjahr 2025

Von Seiten des Gremiums werden bezüglich der ergänzenden Aufnahme von Andreas
Mayer in die Planungsgruppe keine Bedenken und Einwände geäußert.

Kostenbetrachtung:

Gesamtkosten gem. Kostenschätzung224.000,- €
Gewährte Fördermittel Ausgleichstock80.000,- €
Gewährte Fördermittel Sportstättenförderprogramm Land BW60.500,- €
Eigenanteil Finanzmittel Gemeinde83.500,- €
Förderquote:
67%
 
Im Haushaltsplan der Gemeinde Bernstadt 2024 sind Finanzmittel in Höhe von 100.000,- € für die Maßnahme eingestellt.
 
 
Beschluss/Information:
 
Der von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehensweise in der
Maßnahmenumsetzung wurde zugestimmt.
 
Das Verbandsbauamt wurde mit der Projekt-/Bauleitung beauftragt.
 
 
Abstimmung:
 
Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Neuorganisation des Winterdienstes Gemarkung Bernstadt

– Information

Bei der Organisation bzw. Durchführung des Winterdienstes für das öffentliche Straßennetz der Gemeine Bernstadt handelt es um eine weisungsfreie Pflichtaufgabe in Zuständigkeit der Kommune.

Von der Räum- und Streupflicht ausgenommen sind das übergeordnete Straßennetz
(Landesstraße L 1170, Kreisstraßen K 7403 und K 7303) sowie die Gemeindeverbindungsstraßen (Verbindungsstraße zwischen Dörrgrubgasse zu Landesstraße L 1170). Hier liegt die Zuständigkeit für die Landes- und Kreisstraßen bei der Straßenbauverwaltung des
Kreises bzw. für die Gemeindeverbindungsstraße beim Verwaltungsverband Langenau (VVL).

Seit dem Jahr 2009 wurde der Räum- und Streudienst für die Gemeinde und die Gemeindeverbindungsstraße durch das örtliche Dienstleistungsunternehmen Skrobanek & Renz Forstbetrieb Alb GmbH durchgeführt.

Mit Schreiben vom 26.04.2024 kündigt das vorgenannte Dienstleistungsunternehmen das bestehende Vertragsverhältnis zum Ende der Winterdienstsaison 2023/2024. In Folge ist der Räum- und Streudienst zur anstehenden Wintersaison 2024/205 durch die Gemeinde neu zu organisieren.

Nach Prüfung des Sachverhaltes unter organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichts-
punkten wird zur Wintersaison 2024/2025 der Räum- und Streudienst durch den örtlichen Bauhof in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Der Räum- und Streudienst für die Gemeinde-
verbindungsstraße wird nach Mitteilung durch den VVL in dessen Zuständigkeit durch einen beauftragten Dienstleiter erfolgen.

Nachdem die Gemeinde über keine geeigneten Kommunalfahrzeuge für die Durchführung des Räum- und Streudienstes des Straßennetzes verfügt, wird für Dauer von 7 Monaten
(Zeitraum: Oktober bis April) ein geeigneter Kommunalschlepper einschließlich Räumschild angemietet. Die Streusalzeinheit wird kostenneutral durch den Verwaltungsverband bereitgestellt. Von Seiten des Gremiums wird im Zuge der Beratung angeregt, im Anschluss an die Durchführung des Winterdienstes und des Vorliegens entsprechender Erfahrungswerte im Zusammenhang mit der Anmietung des Schleppers im Grundsatz über den Erwerb eines solchen Fahrzeuges für den örtlichen Bauhof zu beraten, da hier ein erforderlicher Bedarf in der
Geräteausstattung des kommunalen Bauhofes gesehen wird.

Des Weiteren wird angeregt, im Anschluss an die Wintersaison 2024/2025 im Grundsatz über die gegenwärtigen und zukünftigen Standards in der Durchführung des Räum- und Streudienstes durch die Kommune im Ortsgebiet der Gemeinde Bernstadt zu beraten.

Ferner wird von Seiten des Gremiums die Räumung der Gemeindeverbindungsstraße durch die Gemeinde in Sicherstellung einer zeitnahen und umgehenden Räum- und Streupflicht in Zuständigkeit der Gemeinde angeregt.

Durch die Gemeindeverwaltung wird in diesem Zusammenhang darüber informiert, dass von Seiten des Verwaltungsverbandes Langenau mitgeteilt wurde, dass ein eigenständiger Dienstleister im Auftrag des Verwaltungsverbandes den Winterdienst für die Gemeindeverbindungsstraße auf Gemarkung Bernstadt bereits gefunden und beauftragt wurde.

Entsprechend der durch den Verwaltungsverband Langenau mitgeteilten Sachlage in Bezug auf die Räum- und Streupflicht für die Gemeindeverbindungsstraße Gemarkung Bernstadt ist somit davon auszugehen, dass diese sowohl durch den VVL organisiert, als auch durch
einen durch diesen beauftragten externen Dienstleister sichergestellt ist. Eine Übernahme der Zuständigkeit für die Gemeindeverbindungsstraßen durch die Gemeinde Bernstadt wird unter Wertung wirtschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Gesichtspunkten durch die
Gemeindeverwaltung ausdrücklich nicht empfohlen. Sollte sich eine unbefriedigende Situation in der Durchführung des Winterdienstes für die Gemeindeverbindungsstraße Gemarkung Bernstadt abzeichnen, wird die Gemeindeverwaltung auf den VVL zu gehen und eine
gemeinsame Lösung der Problematik in Berücksichtigung der Belange der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bernstadt anstreben.

Kostenbetrachtung:

Bisherige Kosten: 
Bisheriger durchschnittlicher Kostenaufwand (Dienstleister, Streugut etc.) p.a.15.000,- €
  
Zukünftige Kosten: 
Brutto-Kosten Kommunalschlepper mit Anbaugerät (7 Monate) p.a.14.994,- €
Streugut und Betriebsmittel2.500,- €

Beschluss/Information:

Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmung:

Keine Beschlussfassung / Kenntnisnahme

Zentrale Einführung eines neuen Zeiterfassungssystems innerhalb des Verwaltungsverbandes Langenau

– Information In Anwendung der arbeitsrechtlichen Vorgaben sowie in Berücksichtigung der dies-
bezüglichen Rechtsprechung ist die Gemeindeverwaltung verpflichtet verpflichtet die Arbeitszeiten der
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen elektronisch in geeigneter Art und Weise zu erfassen und zu dokumentieren.

Seit 2017 setzt der Verwaltungsverband Langenau, respektive die Gemeinde Bernstadt hierfür eine entsprechende durch den Verwaltungsverband Langenau zentral eingesetzte und
administrierte Zeiterfassungssoftware einschließlich Hardwarekomponenten ein. Aufgrund steigender Anforderungen bezüglich der Arbeitszeiterfassungsrahmenbedingungen (Arbeitszeitmodelle, Erfassungsmöglichkeiten etc.) sowie eines diesbezüglich personellen
Administrationsaufwandes erfolgt eine Systemumstellung vom bisherigen Zeiterfassungs-
system der Firma Novatime Systeme auf das Zeiterfassungssystem der Firma AIDA ORGA
Geschäftsführungssysteme auf Ende des Jahres 2024 für eine aktive Nutzung durch die
Gemeinde Bernstadt zum 01.01.2025. Im Zuge der Systemumstellung sind auch die aktuell vorhandenen Hardwarekomponenten (Erfassungsterminals) vor Ort auszutauschen bzw. neu zu beschaffen (Kindertagesstätten ab 01.01.2025 in Trägerschaft der Gemeinde Bernstadt). Dies ist mit einmaligen, außerplan-
mäßigen Kosten verbunden.

Die Gemeindeverwaltung informiert das Gremium ausführlich über den Sachverhalt und die Kosten. Kostenbetrachtung:

Brutto-Kosten Hardwarekomponenten 
  
Tablet-Terminal (Bedarf 6 Stk.)12.140,- €
Stempelchips (Bedarf 55 Stk.)1.440,- €
Gesamtkosten:13.580,- €

Lizenz- und Wartungsgebühren (Software, Hosting, Support) laufen über den Verwaltungsverband Langenau und fließen in die Umlage (Verteilung je Einwohner) ein. Eine dezidierte Kostenaufstellung für die Gemeinde Bernstadt liegt noch nicht vor.

Die Außerplanmäßigen Mehrkosten werden durch außerplanmäßige Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben haushaltsstellenübergreifend ausgeglichen.

Beschluss/Information:

Das Gremium nahm den Sachverhalt zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmung:

Keine Beschlussfassung / Kenntnisnahme

Eingang und Annahme von Spenden

– Beratung und Beschlussfassung

Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt

jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Über die Spendenannahme und Vereinnahmung unter der genannten Zweckbestimmung ist Beschluss zu fassen.

Kostenbetrachtung:

Nachfolgende Spende(n) sind bei der Gemeindekasse eingegangen:

– Spendeneingang: 12.04.2024

Spender:Betrag in €:Zweckbestimmung
  Klaus Hörz GmbH & Co. KG – Spendeneingang: 12.12.2023    150,-    Jugendfeuerwehr
Raiffaisenbank Nieder Alb e.G.
– Spendeneingang: 21.12.2023
500,-Grundschule Bernstadt
   
Raiffaisenbank Nieder Alb e.G.500,-Grundschule Bernstadt

Beschluss/Information:

  1. Der Gemeinderat nahm die Entgegennahme der Spende unter der entsprechenden Zweckbestimmung zur Kenntnis.
  • Der Vereinnahmung der Spendenmittel durch die Gemeindekasse wurde mit der
    entsprechenden Zweckbestimmung zugestimmt.

Abstimmung:

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Zurück REDAKTIONSSCHLUSS

Gemeinde Bernstadt © 2025. Alle Rechte vorbehalten.

Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner Skip to content