Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES

Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 Gemeinde Bernstadt

– Rechenschaftsbericht / Feststellung Rechnungsergebnis

– Beratung und Beschlussfassung     

Die Haushaltssatzung 2019 wurde vom Gemeinderat am 29. Januar 2018 verabschiedet.

Gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung unter Berücksichtigung der besonderen Gemeinde haushaltsrechtlich Störungen aufzustellen und muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 95 Abs. 2 GemO aus der Ergebnisrechnung, der
Finanzrechnung und der Bilanz.

Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Rechnungen nach
§ 95 Abs. 2 Satz 1 GemO eine Einheit bildet, und durch einen Rechenschaftsbericht zu
erläutern.

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Prüfungsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleich-
zeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.

Beschluss/Information:

  1. Der Jahresabschluss 2019 der Gemeinde Bernstadt wird gemäß § 95 GemO i.V. mit
    § 41 GemHVO festgestellt.

  2. Vorlage des Jahresabschlusses an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis.

Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahre 2020 Gemeinde Bernstadt

– Rechenschaftsbericht / Feststellung Rechnungsergebnis

– Beratung und Beschlussfassung

Die Haushaltssatzung 2020 wurde vom Gemeinderat am 30. Januar 2020 verabschiedet.

Gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Führung unter Berücksichtigung der
besonderen Gemeinde haushaltsrechtlich Störungen aufzustellen und muss klar und
übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat die tatsächlichen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

Der Jahresabschluss besteht gemäß § 95 Abs. 2 GemO aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz.

Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Rechnungen nach § 95 Abs. 2 Satz 1 GemO eine Einheit bildet, und durch einen Rechenschaftsbericht zu
erläutern.

Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist der Rechtsaufsichtsbehörde mit der Prüfungsbehörde unverzüglich mitzuteilen und ortsüblich bekanntzugeben. Gleich-
zeitig ist der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntgabe ist auf die Auslegung hinzuweisen.

Beschluss/Information:

  • Der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Bernstadt wird gemäß § 95 GemO i.V. mit
    § 41 GemHVO festgestellt.
  • Vorlage des Jahresabschlusses an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich Investitionsplanung für das Jahr 2024 fortfolgend

– Beratung und Beschlussfassung

Die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2023 wurde durch den Gemeinderat am 16.02.2023 als Satzung beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2024 ist noch keine Satzung erlassen.

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 wurde durch den Finanzausschuss am 13.02.2024 vorberaten. Der dem Gemeinderat vorliegende Entwurf wurde dem Gremium durch die Mitglieder des Finanzausschusses in der aktuellen Fassung zur Beratung und Beschlussfassung empfohlen.

Der Haushaltsplan 2024 lag dem Gremium im Entwurf in Vorbereitung der Sitzung sowohl auszugsweise in Papierform, als auch elektronisch im Ratsinformationssystem (RIS) der
Gemeinde Bernstadt in vollständiger Fassung vor.

Bezüglich der Haushaltsplanansätze wurde auf den Inhalt des Planwerkes „Haushalts-satzungen und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 der Gemeinde Bernstadt“
verwiesen. Allgemeine Erläuterungen sind im Vorbericht enthalten und diesem zu entnehmen. Frau Bohner – Finanzfachbeamtin des VVL – erläuterte den Haushaltsplan 2024 in der vorliegenden Fassung im Zuge der Abhandlung des Tagesordnungspunktes.

Das Gremium nahm die Ausführungen zur Kenntnis. Änderungen und Ergänzungen wurden nicht gewünscht.

Beschluss/Information:

  1. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird entsprechend dem Entwurf in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung erlassen.
  • Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans an die Rechtsaufsichtsbehörde und Einholung der nach § 86 Abs. 4, § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 2 Gemeindeordnung
    erforderlichen Genehmigungen zu den Festsetzungen in § 2 bis § 4 Haushaltssatzung.

Abstimmung:

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

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