Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betreib von Leitungen für die Stromversorgung im Gemeindegebiet Bernstadt 2028 – 2047
Ein Konzessionsvertrag enthält das Recht eines Stromnetzbetreibers gemeindliche Grundstücke für den Leitungsbau und -betrieb sowie anderer zur Energieversorgung wichtiger
Verteilungsanlagen zu nutzen. Die Gemeinde Bernstadt hat zum 01.01.2008 einen Konzessionsvertrag mit dem Energieversorger EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG (ODR) aus Ellwangen abgeschlossen. Der Vertrag endet zum 31.12.2027.
Mitte 2026 und Ende 2027 läuft ein großer Teil der Strom- und Gaskonzessionen der Kommunen des Verwaltungsverbands Langenau (VVL) aus. Für acht Kommunen wurden in den vergangenen Jahren darüber hinaus Gaskonzessionsverfahren durchgeführt. Der Gaskonzessionsvertrag der Gemeinde Bernstadt wurde zum 01.01.2022 mit einer Laufzeit von 40 Jahren abgeschlossen und endet am 31.12.2041. Somit besteht im Zusammenhang der Gaskonzession kein Handlungsbedarf.
Nachdem die Konzessionsverfahren rechtlich immer komplexer werden, und sich dadurch auch mehr Angriffspunkte im Rahmen des Bieterwettbewerbs ergeben, wurde angeregt, dass ein gemeinsames Konzessionsverfahren für alle noch ausstehenden Strom- und Gaskonzessionen der Verbandskommunen zeitnah durchgeführt werden soll. Die hierfür erforderliche Ausschreibung/Verfahrensabwicklung soll mit professioneller Unterstützung durch eine auf Konzessionsverfahren spezialisierte Fachanwaltskanzlei begleitet werden.
Unter Bezugnahme auf die vorgenannte Sachlage wurde die Verbandsverwaltung beauftragt, Angebote von auf Konzessionsverfahren spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien einzuholen.
Durch die Verbandsverwaltung wurden daraufhin im Frühjahr 2023 mehrere Fachanwaltskanzleien angeschrieben, die im Bereich Konzessionsvertragsrecht/-verfahren über die
entsprechenden Referenzen sowie erforderliche fachliche Expertise verfügen. Das Angebot der Anwaltskanzlei Boos, Hummels und Wegerich aus Berlin konnte als wirtschaftlichstes Angebot gewertet werden. Der Sachverhalt wurde in der Sitzung vom 09.11.2023 durch den Gemeinderat beraten und wie folgt beschlossen:
Die Gemeinde Bernstadt beteiligt sich am interkommunalen Ausschreibungsverfahren des Verwaltungsverbandes Langenau für die Vergabe der Stromkonzession .Das Angebot der rechtlichen Verfahrensbegleitung der Rechtsanwaltskanzlei Boos, Hummel & Wegerich in Höhe von 556,- € zzgl. MwSt. bei einem Bieter, und 3.791,- € zzgl. MwSt. bei 2 Bietern wird angenommen
Forstwirtschaftsplan 2024 für den Gemeindewald Bernstadt
Gemäß § 51 Abs. 2 LWaldG ist der Betriebsplan für den Gemeindewald vom Gemeinderat durch Beschlussfassung zu verabschieden.In Sitzung vom 09.11.2023 erläuterten der zuständige Revierförster Mirko Keber sowie Dr..Duvenhorst vom Landratsamt Ulm Alb-Donau ausführlich den Forstbetriebsplan Gemeindewald Bernstadt 2024.
Der Betriebsplan 2024 für den Gemeindewald Bernstadt wurde durch den Gemeinderat in der erläuterten Fassung verabschiedet.
Förderung der örtlichen Vereinsarbeit Gemeinde Bernstadt
– Zuschussantrag TSV-Bernstadt im Zusammenhang mit der Sanierung Flutlichtanlage Sportplatz auf dem Eichenberg.
Der TSV Bernstadt beabsichtigt eine energetische und
technische Sanierung der Flutlichtanlage am Standort Eichenberg. Die Maßnahme beinhaltet die Erneuerung der Elektroinstallation sowie die Umrüstung auf LED-Leuchtmittel, wobei in Sicherstellung des Trainingsbetriebes eine zeitnahe Umsetzung angestrebt werden soll. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf Grundlage vorliegender Angebote auf rd. 25.000,- € pro Anlage.
Der TSV Bernstadt beantragte für die vorgenannte Maßnahme einen Zuschuss gemäß der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Bernstadt in Höhe von 10% der Kosten der Sanierungsmaßnahme.
In Sitzung vom 09.11.2023 wurde der Sachverhalt durch den Gemeinderat beraten und wie folgt beschlossen:
- Die Gemeinde Bernstadt gewährt dem TSV Bernstadt im Zuge der energetischen und technischen Sanierung der Flutlichtanlage am Standort Eichenberg einen Zuschuss in Höhe von 2.500,- €.
- Die Auszahlung des Zuschusses durch die Gemeinde an den TSV Bernstadt erfolgt im Haushaltsjahr 2024 nach Vorlage des entsprechenden Verwendungs-/Kostennachweises unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit/Genehmigung des Haushaltes durch die Rechts-aufsichtsbehörde.
Grüngutsammelplatz Gemeinde Bernstadt
Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft des Alb-Donau-Kreis hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 dem Vorschlag zugestimmt, den Kommunen Gestaltungsmöglichkeiten zu bieten, die Öffnungszeiten für die Wertstoffhöfe in einem einheitlichen Rahmen selbst festzulegen.
Herr Fetzer vom Maschinenring Ulm-HDH war als Vertreter des mit dem Betrieb des örtlichen Grüngutplatzes beauftragten Dienstleistungsunternehmens im Rahmen der
Abhandlung des Tagesordnungspunktes in der Sitzung am 09.11.2023 anwesend. Herr Fetzer führte zum aktuellen Betrieb des örtlichen Grüngutplatzes aus, dass dieser weitestgehend reibungslos verläuft. Beanstandungen von Seiten des Maschinenrings im
Zusammenhang mit Problemen in der Betriebsführung, insbesondere im Zusammenhang mit der Frequentierung, von Fehlwürfen im angelieferten Grüngut sowie in Bezug auf etwaige Engpässe bei der Anlieferung (Wartezeiten der andienenden Bürgerinnen und Bürger) bestünden nicht. Andienungen aus
dem Umlandgemeinden seien seit der Zentralisierung der
Abfallentsorgung in Rückdelegation beim Landkreis und des diesbezüglichen Aufbaus eines flächendeckende, einheitlich geregelten Entsorgungskonzeptes für Grüngut deutlich zurückgegangen.
In Bewertung der aktuellen Betriebssituation sieht Herr Fetzer keinen Bedarf an zusätzlichen Öffnungszeiten für erforderlich, als vielmehr eine Optimierung dieser.
Nach ausführlicher Beratung wurden durch den Gemeinderat nachfolgende ab 01.12.2023 geltende Öffnungszeiten beschlossen:
Die Öffnungszeiten des Grüngutplatzes der Gemeinde Bernstadt werden zum 01.12.2023 wie folgt geändert:
Sommerphase März-Oktober:
Samstag 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Winterphase November bis Februar:
Samstag 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittwoch entfällt