Einzelne Brandfälle Gemeinde Bernstadt/Brandfall 24.08.2022/Containeranlage
Darüber hinaus wurde aus der Bürgerschaft die Bereitschaft signalisiert, durch die Organisation einer Spendensammlung einen finanziellen Beitrag zur Beschaffung eines Sanitärcontainers zu leisten. Die Verwaltung begrüßt dieses bürgerschaftliche Engagement ausdrücklich.
Eine Mitnutzung der Toilettenanlage der Riedwiesenhalle wird aufgrund zu erwartender Nutzungskonflikte mit Vereinen und weiteren Nutzern der Halle nicht weiterverfolgt. Die Verwaltung hat sich daher weiterhin um die Beschaffung einer kostengünstigen gebrauchten Sanitäranlage bemüht. Trotz entsprechender Anfragen konnte jedoch keine geeignete gebrauchte Anlage zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen gefunden werden.
Als Ergänzung der Containeranlage besteht daher die Möglichkeit, einen neuen Sanitärcontainer zu beschaffen. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf rund 9.500,00 Euro netto. Hinzu kommen Transportkosten für die Anlieferung in Höhe von rund 600,00 Euro netto.
Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Sanitärcontainer anzumieten. Die monatlichen Mietkosten betragen mindestens 250,00 Euro netto und belaufen sich somit auf rund 3.000,00 Euro netto pro Jahr. Zusätzlich fallen Kosten für Transport, Aufstellung und Rückbau in Höhe von insgesamt rund 1.200,00 Euro netto an. Bereits nach einer vergleichsweise kurzen Nutzungsdauer erweist sich die Beschaffung eines Sanitärcontainers gegenüber einer Anmietung als die wirtschaftlichere Lösung.
Die Verwaltung empfiehlt daher die Beschaffung eines Sanitärcontainers zur Ergänzung der Containeranlage für die temporäre Unterbringung des Jugendtreffs.
II. Kostenbetrachtung:
Die Kosten für die Beschaffung eines Sanitärcontainers belaufen sich auf 9.500,00 € netto. Hinzu kommen Transportkosten in Höhe von 600,00 € netto, sodass sich Gesamtkosten von 10.100,00 € netto ergeben.
Beschluss/Information
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Beschaffung eines Sanitärcontainers zur Ergänzung der Containeranlage für die temporäre Unterbringung des Jugendtreffs.
- Der Gemeinderat beschließt die Beschaffung eines Sanitärcontainers über die Firma Armin Meindl e.K. Transporte zum Angebotspreis von 9.500,00 € netto zuzüglich Transportkosten in Höhe von 600,00 € netto.
- Der Gemeinderat begrüßt das bürgerschaftliche Engagement zur Finanzierung des Sanitärcontainers und befürwortet die Durchführung einer Spendensammlung.
Abstimmung
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Einzelne Brandfälle Gemeinde Bernstadt/Brandfall Jugendtreff Sanierung
Im Nachgang zum Brandereignis in den Räumlichkeiten des Jugendtreffs Bernstadt am 30.03.2025 wurden die bereits durch den Gemeinderat freigegebenen Sanierungsmaßnahmen unverzüglich veranlasst und umgesetzt. Die Schadensregulierung hinsichtlich der beschädigten Lüftungsanlage wurde bislang jedoch zurückgestellt, da zunächst die vom Gemeinderat beauftragten weitergehenden Prüfungen zur zukünftigen Nutzung und Entwicklung des Jugendtreffs abgewartet werden sollten.
Zur Klärung der brandschutzrechtlichen sowie baurechtlichen Anforderungen wurden ein Brandschutzgutachten und ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Ziel der Untersuchungen war insbesondere die Prüfung der Anforderungen an Flucht- und Rettungswege, der Anwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) sowie der erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen. Die brandschutztechnische Bewertung der Räumlichkeiten wurde durch Herrn Maslowski als öffentlich bestellten Brandschutzsachverständigen vorgenommen und dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 22.01.2026 vorgestellt.
Die derzeit für den Jugendtreff zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten verfügen über eine Netto-Grundfläche von rund 70 m². Nach den Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung ergibt sich hieraus grundsätzlich eine theoretisch zulässige Belegung von bis zu 140 Personen. Aufgrund der im Bestand vorhandenen und nicht ausreichend dimensionierten Türbreiten, welche die nach der VStättVO erforderliche lichte Mindestbreite von 1,20 m nicht erfüllen, wäre die zulässige Personenzahl jedoch deutlich zu reduzieren. Ohne entsprechende bauliche Anpassungen der Flucht- und Rettungswege sowie der vorhandenen Türanlagen könnte die zulässige Belegung auf maximal 70 Personen begrenzt werden. Darüber hinaus entspricht die bestehende Lüftungsanlage nicht den Anforderungen an eine Nutzung der Räumlichkeiten als Jugendtreff. Insbesondere verfügt die Anlage weder über die erforderlichen Rauch- und Brandschutzklappen noch über eine technische Entrauchungsfunktion. Zur Einhaltung der brandschutz- und sicherheitstechnischen Vorgaben wäre daher die Errichtung einer neuen Zu- und Abluftanlage erforderlich. Diese müsste insbesondere eine wirksame Entrauchung im Brandfall gewährleisten und an die brandschutzrechtlichen AnforderungAnforderungen sowie an die baulichen Gegebenheiten des Bestandsgebäudes, insbesondere die geringe Raumhöhe, angepasst werden.
Vor diesem Hintergrund wurden verschiedene bauliche Entwicklungsvarianten zur langfristigen Unterbringung des Jugendtreffs untersucht. Ziel war es, sowohl die funktionalen Anforderungen einer zeitgemäßen Kinder- und Jugendarbeit als auch die wirtschaftlichen, baurechtlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Für eine Sanierung des Bestandsgebäudes einschließlich der erforderlichen brandschutztechnischen Ertüchtigung werden die voraussichtlichen Bruttokosten auf rund 230.000 Euro geschätzt. Die Nutzfläche bliebe hierbei unverändert bei rund 70 m², wodurch die maximal zulässige Personenzahl auf 70 Personen begrenzt wäre.
Diese Kostenschätzung bildete die Grundlage für den vom Gemeinderat beschlossenen Förderantrag aus dem Ausgleichsstock. Mit Schreiben vom 22.06.2026 informierte das Regierungspräsidium Tübingen die Gemeinde über die beabsichtigte Gewährung einer Zuwendung aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 90.000 Euro für die Brandschutzsanierung des Jugendtreffs.
Im Rahmen der weiteren Planungen wurden zudem Erweiterungsvarianten untersucht. Durch eine bauliche Erweiterung unter Einbeziehung des Gemeindestadels beziehungsweise durch einen Neubau im Bereich der bestehenden Garagen könnte die Nutzfläche um bis zu 70 m² erweitert werden, wobei hiervon rund 32 m² auf die bisherige Garagenfläche entfallen würden. Dadurch ließe sich die zulässige Personenzahl – abhängig von der konkreten Ausgestaltung – auf etwa 140 bis 200 Personen erhöhen. Die hierfür zu erwartenden Bruttokosten belaufen sich auf bis zu 594.000 Euro.
Aus brandschutztechnischer Sicht stellt insbesondere eine Erweiterung im Bereich der bestehenden Garagen die günstigste Lösung dar, da hierdurch die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege am besten umgesetzt werden können. Im weiteren Planungsverlauf wären insbesondere die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung sowie die Stellplatzthematik zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wurden Varianten für einen vollständigen Neubau betrachtet. Für eine kleinere Neubauvariante mit einer Nutzfläche von rund 120 m² und einer maximal zulässigen Belegung von bis zu 240 Personen werden Bruttokosten von rund 761.200 Euro (ohne Grundstückskosten) erwartet. Für eine größere Neubauvariante mit einer Nutzfläche von bis zu 480 m² und einer maximalen Belegung von bis zu 960 Personen ist mit Bruttokosten von rund 893.800 Euro (ebenfalls ohne Grundstückskosten) zu rechnen.
Für beide Neubauvarianten können nach derzeitigem Stand weder die bereits in Aussicht gestellten Fördermittel aus dem Ausgleichsstock noch die im Rahmen der Schadensregulierung für die Lüftungsanlage zur Verfügung stehenden Versicherungsleistungen eingesetzt werden.
Unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen, der baulichen Umsetzbarkeit sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen empfiehlt die Verwaltung daher, die Variante „Sanierung mit Erweiterung“ vorrangig weiterzuverfolgen.
Als nächster Planungsschritt soll die Firma Maslowski Architekten mit der Vorbereitung einer Bauvoranfrage beauftragt werden, da das Bauamt des Verwaltungsverbandes signalisiert hat, dass keine entsprechenden personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen sowie der Themenbereich Brandschutz nicht abgedeckt werden kann. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich des Innenhofs unter Berücksichtigung der Belange der angrenzenden Wohnbebauung zeitnah zu prüfen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bauvoranfrage soll anschließend über die Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens durch den Gemeinderat entschieden werden.
II. Kostenbetrachtung:
Die Kosten für die Variante „Sanierung mit Erweiterung“ werden auf Grundlage der derzeitigen Vorplanung auf rund 594.000 Euro brutto geschätzt. Für die Brandschutzsanierung stehen der Gemeinde Fördermittel aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 90.000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus können die im Rahmen der Schadensregulierung für die Erneuerung der Lüftungsanlage zur Verfügung stehenden Versicherungsleistungen zur Finanzierung der Maßnahme herangezogen werden. Die konkrete Höhe der anrechenbaren Versicherungsleistungen wird im Zuge der weiteren Planung ermittelt.
Für die Vorbereitung und Einreichung der Bauvoranfrage entstehen Planungskosten in Höhe von 1.500,00 Euro brutto. Diese stellen den nächsten Planungsschritt zur Prüfung der planungsrechtlichen Realisierbarkeit der Erweiterungsvariante dar.
Die vorliegende Kostenschätzung basiert auf der aktuellen Vorplanung und wird im weiteren Planungsprozess durch eine Kostenberechnung konkretisiert. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel sind in den kommenden Haushaltsjahren entsprechend bereitzustellen.
Beschluss/Information
- Der Gemeinderat beschließt, die Varianten Sanierung mit Erweiterung um die Flächen der Garagen bzw. des Gemeindestadels als Vorzugsvariante weiterzuverfolgen.
- Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Firma Maslowski Architekten mit der Vorbereitung und Einreichung einer Bauvoranfrage für die Erweiterung des Jugendtreffs im Bereich des Innenhofs zu einem Honorar von 1.500,00 Euro brutto zu beauftragen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der Bauvoranfrage dem Gemeinderat einen Entscheidungsvorschlag über die weitere Umsetzung der Maßnahme vorzulegen.
Abstimmung
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Jugendtreff Bernstadt/Rechtl. Organisation
In nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung am 27.11.2025 erläuterten die Juristen der Rechts-anwaltskanzlei Iuscomm dem Gremium die Inhalte des Rechtsgutachtens sowie das Ergebnis der rechtlichen Prüfung.
Im Bestreben einer Haftungsbeschränkung sowie unter dem Gesichtspunkt der Beibehaltung der Selbstverwaltung in der Ausgestaltung der Angebotsstrukturen sowie des Einrichtungsbetriebes des Jugendtreffs empfiehlt die Rechtsanwaltskanzlei Iuscomm in ihrem Gutachten die Gründung eines gemeinnützigen, nichtwirtschaftlichen Vereins im Sinne des § 21 BGB. Im Ergebnis seiner Beratungen am 27.11.2025 sowie am 29.06.2026 sprach sich das Gremium geschlossen für eine zwingend erforderliche Neuorganisation der ARGE Jugendtreff im Zuge der Beschränkung der Haftungsrisiken für die Mitglieder der ARGE unter Abbildung/Anlehnung der bisherigen Funktionsstellen innerhalb der ARGE durch Gründung eines gemeinnützigen Vereins aus.
In diesem Zusammenhang soll die Gründung eines Vereins eigenständig durch bestehende bzw. zukünftige ARGE-Mitglieder bzw. natürliche Personen in rechtlicher Unterstützung durch die Gemeinde erfolgen, wobei die Gemeinde, da es sich hierbei um keine kommunale Pflichtaufgabe der Kommune im Sinne der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) handelt, explizit von der Vereinsgründung bzw. Funktionsträgerschaft im Verein ausgenommen ist. Eine spätere Mitgliedschaft in einem gemeinnützigen Verein der Gemeinde ist grundsätzlich möglich und durch den Gemeinderat gesondert zu beraten und entscheiden.
Die Gemeindeverwaltung wird den Prozess der Vereinsgründung in rechtlicher Begleitung durch die Iuscomm aktiv unterstützen und sämtliche für die Gründung eines gemeinnützigen, nichtwirtschaftlichen Vereins erforderlichen Formalitäten auf Wunsch des Gremiums unter-stützend vorbereiten.
Der Satzungsentwurf für die angedachte Vereinsgründung wird derzeit durch die Iuscomm erarbeitet und liegt der Gemeindeverwaltung noch nicht vor.
II. Kostenbetrachtung:
Für die Ausarbeitung des Rechtsgutachtens einschließlich Vorstellung im Gremium sind bis-lang einmalige Brutto-Kosten in Höhe von 8.242,00 Euro angefallen. Folgekosten in Zusam-menhang mit gegebenenfalls erforderlichen rechtlichen Ausarbeitungen und Prüfungen (Bsp. Überlassungsvertrag Räumlichkeiten Jugendtreff) sind nach Stundenaufwand in Höhe von rund 4.000,00 Euro veranschlagt.
Beschluss/Information
- Der Gemeinderat befürwortet die Neuorganisation der bisherigen ARGE Jugendtreff in Form eines gemeinnützigen, nichtwirtschaftlichen Vereins.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Prozess der Vereinsgründung durch die bisherige ARGE Jugendtreff in rechtlicher Begleitung durch die Iuscomm aktiv zu unterstützen und sämtliche für die Vereinsgründung erforderlichen Formalitäten unterstützend vorzubereiten.
- Der Gemeinderat stellt fest, dass die Gemeinde weder Gründungsmitglied noch Funktionsträger des zu gründenden Vereins wird. Über eine spätere Mitgliedschaft entscheidet der Gemeinderat nach gesonderter Beratung und Beschlussfassung.
Abstimmung
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Nahverkehrsplan/Nahverkehrsplan ADK 2026
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegt seitens des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis noch keine abschließende Festlegung der künftigen Linienführung des öffentlichen Personennahverkehrs in der Gemeinde Bernstadt vor. Aufgrund der noch ausstehenden Entscheidung kann derzeit keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, welche Bushaltestellen künftig bedient werden und an welchen Standorten gegebenenfalls neue Haltestellen herzustellen beziehungsweise bestehende Haltestellen entsprechend den geltenden Anforderungen barrierefrei auszubauen sind.
Sobald die endgültige Linienführung durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis festgelegt wurde, wird die Verwaltung den Gemeinderat hierüber informieren und die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
Unabhängig von der endgültigen Linienführung verfolgt die Verwaltung das Ziel, möglichst alle dauerhaft bedienten Bushaltestellen – soweit die örtlichen Gegebenheiten dies zulassen – künftig mit Buswartehäuschen auszustatten. Im Zuge der laufenden Erschließungsmaßnahmen werden derzeit die Bushaltestellen „Sporthalle Riedwiesen“ und „Osterstetter Weg“ sowie unabhängig hiervon die Bushaltestelle „Lange Wiese“ hergestellt.
Da die Rückmeldung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis zur zukünftigen Linienführung noch aussteht, sollen zunächst ausschließlich die erforderlichen Fundamente für die möglichen Buswartehäuschen hergestellt werden. Die Errichtung der Buswartehäuschen selbst soll erst nach Vorliegen der endgültigen Entscheidung über die Linienführung sowie die künftig dauerhaft anzufahrenden Haltestellen erfolgen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Buswartehäuschen entsprechend dem in der Gemeinde Bernstadt bereits etablierten Ausbaustandard in Holzbauweise auszuführen. Nach Auskunft des Verwaltungsverbandes liegen die Herstellungskosten eines Buswartehäuschens in Holzbauweise einschließlich Fundament um rund 3.000,00 Euro unter den Kosten eines vergleichbaren industriell gefertigten Buswartehäuschens. Darüber hinaus trägt die Ausführung im Bernstadter Standard zu einem einheitlichen und ortsbildgerechten Erscheinungsbild der Bushaltestellen im gesamten Gemeindegebiet bei.
Die genauen Investitionskosten sowie die bestehenden Fördermöglichkeiten werden derzeit geprüft und dem Gemeinderat im Rahmen einer gesonderten Beschlussvorlage zur Errichtung der Buswartehäuschen vorgestellt.
Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 21.05.2026 beschlossen, ausgewählte Bushaltestellen mit einer dynamischen Fahrgastinformationsanzeige (DFI) einschließlich einer akustischen Fahrgastinformation auszustatten. Hierdurch soll die Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs gesteigert und insbesondere für mobilitäts- sowie sehbeeinträchtigte Fahrgäste ein zusätzlicher Mehrwert geschaffen werden.
Insgesamt verfolgt die Verwaltung das Ziel, die Bushaltestellen im Gemeindegebiet sowohl funktional als auch gestalterisch ansprechend auszugestalten und den öffentlichen Personennahverkehr nachhaltig aufzuwerten. Die nun vorgeschlagene Herstellung der Fundamente ermöglicht es, die laufenden Tiefbaumaßnahmen wirtschaftlich zu nutzen und die Buswartehäuschen nach Festlegung der endgültigen Linienführung ohne erneute Eingriffe in die Verkehrsflächen zu errichten.
II. Kostenbetrachtung:
– 0 –
Beschluss/Information
- Der Gemeinderat nimmt den dargestellten Sachverhalt zur Kenntnis.
- Der Gemeinderat stimmt der Herstellung der Fundamente für eine mögliche spätere Errichtung von Buswartehäuschen in Holzbauweise an den vorgesehenen Bushaltestellen zu.
Die Entscheidung über die Errichtung der Buswartehäuschen sowie gegebenenfalls weiterer dynamischer Fahrgastinformationsanlagen (DFI) bleibt einer gesonderten Beschlussfassung nach Festlegung der endgültigen Linienführung des öffentlichen Personennahverkehrs und der künftig dauerhaft bedienten Bushaltestellen vorbehalten.
Eingang und Annahme von Spenden
Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt
jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.
Über die Spendenannahme und Vereinnahmung unter der genannten Zweckbestimmung ist Beschluss zu fassen.
II. Kostenbetrachtung:
| Spender: | Betrag in €: | Zweckbestimmung |
| Spende Elternbeirat Grundschule – Eingang: 13.07.2026 | 250,00 € | Schwimmunterricht Grundschule Bernstadt / Unterstützung für die Bezahlung der Schwimmlehrerin für das Schuljahr 2026/2027 |
Beschluss/Information
- Der Vereinnahmung der Spendenmittel durch die Gemeindekasse wird mit der
entsprechenden Zweckbestimmung zugestimmt.
Abstimmung
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Kindertageseinrichtung Bernstadt/Beitragssatzung und Gebührenkalkulation
Im Zusammenhang mit der Anpassung der Elternbeiträge nach den landeseinheitlichen gemeinsamen Empfehlungen für die Festsetzung / Anpassung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten erfolgte auf Grundlage der gemeinsamen Verhandlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände (KLV: Gemeindetag und Städtetag) mit den kirchlichen Fachverbänden und -leitungen (4KK) am 09.07.2026 durch den Gemeinderat die Kenntnisnahme der Beitragserhöhung. Durch die allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der täglichen Verpflegung wurde in Sitzung vom 09.07.2026 durch den Gemeinderat eine Erhöhung um 2,-€ der Pauschalen wie folgt beschlossen: KiTa: von 75,-€ auf 77,-€ und in der Krippe von 48,-€ auf 50,-€.
Die beschlossenen Anpassungen bedürfen im Anschluss einer Änderung der Satzung vom 28.01.2025 über die „Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten“ (Elternbeitragssatzung)
Der Satzungsentwurf liegt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung im Entwurf vor.
II. Kostenbetrachtung:
Beschluss/Information
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 2 des Kommunalabgabengesetzes und § 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) in Verbindung mit § 6 des Kindertagesbetreuungsgesetzes für Baden-Württemberg (KiTaG) wir durch den Gemeinderat die Änderung der Satzung auf Grundlage des vorliegenden Satzungsentwurfs, der Gebührenkalkulation und der Erläuterung beschlossen
Abstimmung
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Eingang und Annahme von Spendenmitteln – Sachspende Photovoltaik Module
Im Zusammenhang mit dem Brandfall Jugendtreff Bernstadt und der geplanten Umsetzung einer provisorischen Containeranlage meldete sich nach einer Berichterstattung durch die Presse das Unternehmen Manfred Lehner aus Westerstetten um nachfolgende Sachspende mit einem Warenwert in Höhe von insgesamt 280,00 Euro mit der Zweckbestimmung Jugendtreff zu tätigen:
- 4 Photovoltaik Module mit je 345 Wp, die am Rahmen leichte Dellen haben jedoch neu und voll funktionsfähig sind.
II. Kostenbetrachtung:
- 0 –
Beschluss/Information
1) Der Gemeinderat nimmt die Entgegennahme der Sachspende unter der entsprechen-den Zweckbestimmung zur Kenntnis.
2) Der Vereinnahmung der Spendenmittel durch die Gemeindekasse wird mit der ent-
sprechenden Zweckbestimmung zugestimmt.
Abstimmung
Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.
Sommerpause des Gemeinderats
Mit der letzten Sitzung vor der Sommerpause verabschiedet sich der Gemeinderat in eine kurze Auszeit.
Wir möchten uns bei allen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten herzlich für ihren Einsatz bedanken.
Wir wünschen allen eine erholsame Sommerzeit, schöne Urlaubstage und viele schöne Momente mit Familie und Freunden.
Im September startet der Gemeinderat wieder mit seinen Sitzungen und nimmt die anstehenden Projekte und Entscheidungen für unsere Gemeinde in Angriff.