Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES

Bericht aus der Sitzung vom 28.04.2026

Punktuelle Kanalsanierungsmaßnahmen Rosenbühlstraße im Inlinerverfahren

– Vergabe Sanierungsmaßnahme

– Beratung und BeschlussfassungDie Gemeinde ist im Rahmen der Eigenkontrollverordnung dazu verpflichtet die Abwasserkanäle in Regelmäßigen Abständen zu befahren, ein Sanierungskonzept zu erstellen erstellen, und die Kanäle bei Bedarf zu sanieren. Die Letzte Befahrung war 2016 das Sanierungskonzept ist von 2017.

Da auch nach den letztjährigen Sanierungen immer noch großer Sanierungsbedarf besteht nimmt die Gemeinde auch dieses Jahr wieder an einer gemeinsamen Verbandsweiten Ausschreibung zur Kanalsanierung teil.

Beschluss/Information

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an den Preisgünstigsten Bieter zum Angebotspreis von 28.241,40€ zu.

Abstimmung

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Schaffung einer FSJ-Stelle an der Grundschule Bernstadt

– Beratung und Beschlussfassung          

Die zunehmenden Anforderungen im Schulalltag sowie in der ergänzenden Schülerbetreuung führen zu einer steigenden Belastung des pädagogischen Personals. Ziel dieser Anstellung ist es, die Einrichtung einer FSJ-Stelle zum Schuljahr 2026/2027 an der Grundschule einzurichten, um Lehrkräfte und Betreuungspersonal gezielt zu unterstützen und gleichzeitig jungen Menschen eine sinnstiftende Tätigkeit im Bildungsbereich zu er-möglichen.

Die Grundschule steht – wie viele Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg vor
folgenden Herausforderungen:

  • Steigende Schülerzahlen und heterogene Lerngruppen
  • Zunehmender Betreuungsbedarf (Ganztag, Kernzeitbetreuung)
  • Höhere Anforderungen im Bereich Inklusion und individuelle Förderung
  • Entlastungsbedarf bei organisatorischen und unterstützenden Tätigkeiten


Durch die Unterstützung der FSJ-Kraft können Fachkräfte in bestimmten Betreuungsphasen (z. B. Freispiel, Aufsicht, organisatorische Tätigkeiten etc.) anteilig entlastet werden. Mit
einem effizienten Personaleinsatz kann sich das Fachpersonal auf pädagogisch anspruchsvolle Aufgaben konzentrieren (z. B. Förderung, Elterngespräche, Planung etc.), während unterstützende Tätigkeiten delegiert werden. Tätigkeiten wie zusätzliche Aufsicht, Vorbe-reitung von Materialien, Begleitung von Gruppen oder organisatorische Abläufe können durch die FSJ-Kraft übernommen werden, wodurch kostenintensivere Fachkraftstunden
reduziert werden.

Die FSJ-Kraft kann kurzfristig unterstützend eingesetzt werden, wodurch Überstunden oder zusätzlicher Personaleinsatz reduziert werden und Ausfallzeiten sowie personelle Engpässe flexibel aufgefangen werden können.

Mit dem Einsatz einer FSJ-Kraft wäre eine Unterstützung der Lehrkräfte im Unterricht (Gruppenarbeiten, individuelle Hilfestellungen etc.) ebenso möglich, wie die Begleitung von
Kindern mit erhöhtem Förderbedarf. In Kooperation mit der Schulbetreuung könnten ebenfalls Ausfallzeiten und oder personelle Engpässe abgedeckt werden.

Die Anstellung einer FSJ-Kraft an der Grundschule Bernstadt wird in einer Kooperation mit einem anerkannten Träger (IB – Internationaler Bund – Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. IB Süd- Region Schwaben) erfolgen.

Die Schulleitung der Grundschule Bernstadt, Frau Marion Kromer sowie Herr Göhler vom IB konnten den Sachverhalt persönlich in der Sitzung erläutern.

Beschluss/Information

An der Grundschule Bernstadt erfolgt für das Schuljahr 2026/2027 die Anstellung einer
FSJ-Kraft in einer Kooperation mit dem anerkannten Träger IB – Internationaler Bund (Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V. IB Süd- Region Schwaben).

Abstimmung

Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

Vereinsförderung – Antrag Hospizgruppe Langenau auf finanzielle Unterstützung

– Beratung und Beschlussfassung

Mit Schriftsatz vom 15.03.2026 beantragt die Ökumenische Arbeitsgemeinschaft e.V. /
Hospizgruppe Langenau eine jährliche finanzielle Förderung durch die Gemeinde im Zuge einer Spende, da nicht alle Ausgaben der Hospizarbeit förderfähig sind, jedoch ein solide finanzielle hierfür zwingend erforderlich ist.

Bisher unterstützen die Hospizgruppe Langenau 13 Gemeinden des Verwaltungsverbandes finanziell mit einem jährlichen Betrag zwischen 9 und 24 Cent je Einwohner.

Der Antrag der Ökumenische Arbeitsgemeinschaft e.V. / Hospizgruppe Langenau ist der Sitzungsvorlage als Anlage 1 zu TOP 6 – GR Ber 23/2026 beigefügt.

Durch das Gremium war über den Antrag und eine kontinuierliche finanzielle Unterstützung der Hospizgruppe Langenau zu beraten und zu entscheiden.

Beschluss/Information

Die Ökumenische Arbeitsgemeinschaft e.V. / Hospizgruppe Langenau erhält eine jährliche
finanzielle Vereinsförderung durch die Gemeinde Bernstadt in Höhe von 200,- €.

Abstimmung

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Vereinsförderung – Antrag Naturkindergarten e.V. auf Übernahme Kosten Überdachung

– Beratung und Beschlussfassung

Mit Schriftsatz vom 23.03.2026 beantragt der Naturkindergarten Bernstadt e.V. die Übernahme der Kosten für eine neue Überdachung am Jurtenplatz des Naturkindergarten e.V.

Beschluss/Information Der Naturkindergarten Bernstadt e.V. wird ein einmaliger Festbetrag in Höhe von 5.000,- € für eine neue Überdachung am Jurtenplatz des Naturkindergarten e.V. durch die Gemeinde Bernstadt als Vereinsförderung gewährt.

Abstimmung

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Bauangelegenheiten – Bauvoranfrage Errichtung Gartenhütte Flst. 367

– Beratung und Beschlussfassung

Mit schriftlichem Antrag vom 05.02.2026 reicht der Eigentümer des Grundstücks, Flst. 367 eine Bauvoranafrage zur Erstellung eines Gartenhauses auf dem Flurstück 367 Gewann „Bei der Ziegelhütte“ ein.

Das Flurstück befindet sich im Außenbereich. Das Grundstück wird von keinem rechts-
gültigen Bebauungsplan erfasst. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der Landesbauordnung (LBO).

Dem Antrag ist zu entnehmen, dass eine Angrenzung des Flurstückes an das „Gartenhausgebiet Eichenberg“ vorhanden ist auf welchem bereits auf dem Flurstück 368 ein Gartenhaus in massiver Bauweise vorhanden ist.

Der Bauvoranfrage für die Errichtung einer Gartenhütte auf dem Flurstück Nr. 367 wird durch die Gemeinde Bernstadt in Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Bauangelegenheiten – Aufstellung eines holzbefeuerten Hot Tubs (Badezuber) Flst. 858/5

– Erteilung Einvernehmen Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren

– Beratung und Beschlussfassung

Mit Antragstellung beim zuständigen Bauamt des Verwaltungsverband Langenau vom 04.03.2026 beantragt der Eigentümer des Flurstückes 858/5, Lange Wiese 23 die Aufstellung eines freistehenden holzbefeuerten Badezubers.

Das Grundstück, auf dem das geplante Vorhaben – Aufstellung eines holzbefeuerten Hot Tubs (Badezuber) umgesetzt werden soll liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Lange Wiese 1. Änderung“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Für die Genehmigung der Maßnahme ist eine Befreiung von den rechtsgültigen Fest-
setzungen des qualifizierten Bebauungsplans „Lange Wiese“ – der vorgesehene Standort liegt innerhalb der festgesetzten Fläche, die von einer Bebauung freizuhalten sind – erforderlich.

Im Plangebiet gibt es bereits ähnliche Vorhaben bzw. Nebenanlagen, die sich ebenfalls innerhalb von freizuhaltenden Flächen des Bebauungsplans befinden.

Die Angrenzer Benachrichtigung erfolgte durch die Gemeindeverwaltung. Es wurde keine Einwände durch die angefragten Angrenzer erhoben.

Von Seiten des Verwaltungsverband Langenau / Bauamt kann dem oben aufgeführten Vorhaben zugestimmt werden.

Beschluss/Information

Für das Bauvorhaben „Aufstellung eines freistehenden holzbefeuerten Badezubers auf dem Flst. 858/5 – Lange Wiese 23“ und der diesbezüglich erforderlichen Befreiung von den rechtsgültigen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans „Lange Wiese“ wird seitens der Gemeinde Bernstadt in Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren das Einvernehmen erteilt.

Abstimmung

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Energetische Sanierung Flutlichtanlage Sportgelände Riedwiesen

– Maßnahmenumsetzung

– Beratung und Beschlussfassung

Die energetische Sanierung der bestehenden Flutlichtanlage auf dem Sportgelände Riedwiesen (Sportplatz und Kleinspielfeld) der Gemeinde Bernstadt ist aus wirtschaftlichen,
ökologischen und funktionalen Gründen sinnvoll und notwendig.

Durch den Einsatz moderner, energieeffizienter Beleuchtungstechnik kann der Stromverbrauch deutlich reduziert werden. Gleichzeitig wird ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Ergänzend zu den energetischen Vorteilen verbessert eine Sanierung auch die Lichtqualität erheblich. Eine gleichmäßige und normgerechte Ausleuchtung erhöht die Sicherheit sowie die Trainings- und Wettkampfbedingungen für die Nutzerinnen und Nutzer der Sportanlage Riedwiesen.

Zudem kann durch den gezielten Einsatz moderner Lichttechnik die Lichtemission in die Umgebung reduziert und somit die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Umwelt minimiert werden. Nicht zuletzt trägt die Maßnahme zur langfristigen Sicherung und Attraktivitätssteigerung der Sportinfrastruktur am Sportgelände Riedwiesen bei. Sie stärkt das örtliche Vereins- und Schulleben und unterstreicht das Engagement der Gemeinde für eine nachhaltige und zukunftsorientierte und klimafreundliche Entwicklung.

Mit Antragstellung vom 24.10.2024 beantragte die Gemeinde Bernstadt bei der ZUG
Zukunft-Umwelt-Gesellschaft Berlin eine Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfond (Einzelplan 60, Kapitel 6092, Titel 68605) für das Vorhaben KSI: Sanierung der Fluchtlichtanlage LED auf dem Sportgelände Riedwiesen der Gemeinde Bernstadt.

Die Antragstellung erfolgte in Kooperation mit der Firma Lumosa, welche bereits die
Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Eichenberg für den TSV-Bernstadt erfolgreich umgesetzt, und die erforderlichen Angebote für die Gemeinde Bernstadt zum Projekt Riedwiesen erstellt hatte.

Parallel zur Antragsstellung wurde durch die Verwaltung die erforderliche Standsicherheitsmessungsprüfung in Auftrag gegeben, aus welcher ein lückenloser und auf sechs Jahre verbindlicher Prüfbericht erfolgte.

Mit Zuwendungsbescheid vom 10.03.2026 erfolgte durch die ZUG die Bewilligung einer Projekt Förderung in Höhe von 22.168,- € an die Gemeinde Bernstadt.

Die Zuwendung wird als Festbetragsförderung gewährt.

Die Finanzmittel der Zuwendung sind zweckgebunden; sie dürfen ausschließlich für das im Vorfeld ausgeführte Vorhaben entsprechend dem Antrag vom 24.10.2024 verwendet werden. Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.04.2026 bis 31.03.2027 (Bewilligungszeitraum). In diesem Zeittraum muss die Maßnahme umgesetzt und abgerechnet werden.

Zur weiteren Bearbeitung und Unterstützung der Sanierungsmaßnahmen nach positivem Bescheid wurde Herr Torben Eckert (technischer Sachbearbeiter Sonderbauten, Planungen etc.) als sachkundiger Mitarbeiter des Verbandshochbauamtes des VVL mit der weiteren Umsetzung der Maßnahme und Angebotseinholung beauftragt.

Beschluss/Information

  1. Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmenumsetzung „Sanierung der Flutlichtanlagen Sportgelände Riedwiesen“.
  • Der auf Grundlage der Angebotsanfragen günstigste Bieter wird mit der technische
    Umrüstung der Flutlichtanlagen des Sportgeländes Riedwiesen der Gemeinde Bernstadt beauftragt.
  • Die überplanmäßigen Mehrausgaben in Höhe von rd. 1.600,- € werden durch Ein-
    sparung an anderen Haushaltsstellen des kommunalen Finanzhaushaltes für das Jahr 2026 bereitgestellt.

Abstimmung

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Eingang und Annahme von Spenden

Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt
jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Über die Spendenannahme und Vereinnahmung unter der genannten Zweckbestimmung ist Beschluss zu fassen.

Nachfolgende Spende(n) sind bei der Gemeindekasse eingegangen:

  Frau Schwarz-Breitkopf
– Eingang: 20.03.2026
  50,-    ARGE Bernstadter Geschichte(n)
  Elternbeirat KiTa Kirchenbühl
– Eingang 24.03.2026
  712,50    KiTa-Kirchenbühl
  Elternbeirat KiTa Riedwiesen
– Eingang 08.04.2026
  380,- €  KiTa-Riedwiesen

Beschluss/Information

  1. Der Gemeinderat nimmt die Entgegennahme der Spenden unter der entsprechenden Zweckbestimmung zur Kenntnis.
  • Der Vereinnahmung der Spendenmittel durch die Gemeindekasse wurde mit der ent-
    sprechenden Zweckbestimmung zugestimmt.

Abstimmung

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

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