Bekanntgaben
Nachdem sich das Verfahren bezüglich der Zuschussantragstellung für die energetische
Sanierung der Flutlichtanlage des Sportgeländes Riedwiesen nunmehr über einen extrem
langen Zeitraum erstreckt und immer wieder verzögert hat, wurde die Gemeinde nochmals aufgefordert die bereits eingereichten Unterlagen und Nachweise bei der Zuschuss ge-
währenden Stelle zum aktuellen Datum/Sachstand einzureichen.
In der Zwischenzeit erfolgten mehrere Telefonate und Mailverkehr mit der zuständigen Sachbearbeiterin. Durch diese wurde mitgeteilt, dass man sich nunmehr in der abschließenden Prüfungsphase befinde und zeitnah eine positive Entscheidung ergeht.
- Erneuerungsheizungsanlage und Schulgebäude – Anbindung an nach Wärmenetz
Gebäude Bürggasse 1
Mit Mail vom 04.03.2026 teilt der Investor des Gebäudes Bürggasse 1 im Zusammenhang mit der Anbindung des kommunalen Grundschulgebäudes an die geplante Hackschnitzelheizung mit, dass infolge Versagung der Gewährung von KfW-Zuschüssen die Umsetzung des
Nahwärmenetzes nicht erfolgen kann.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Investor wird die Gemeindeverwaltung in Ab-
stimmung mit diesem versuchen, nochmals positiv auf eine Zuschussgewährung hinzuwirken, um das Projekt, wie geplant umsetzen zu können.
- Baubeginn Erschließungsarbeiten GE „Am Osterstetter Weg“
Durch das mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim wurde mitgeteilt, dass der Baubeginn für die Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet GE “Am Oster-
stetter Weg“ durch die bauausführende Firma Noller aus Niederstotzingen in KW 12/2026
erfolgt.
- Ausschreibung Kanalsanierungsmaßnahmen für die Kommunen des VVL 2026
Im Jahr 2026 sind Kanalsanierungsmaßnahmen durch die Gemeinden des VVL im Zuge der Umsetzung der Eigenkontrollverordnung vorgesehen, die zentral durch das Tiefbauamt des VVL ausgeschrieben werden, um wirtschaftliche Synergieeffekte zu erzielen.
Im Haushalt der Gemeinde Bernstadt sind für Kanalsanierungsmaßnahmen im Jahr 2026
Finanzmittel in Höhe von 58.000,- EUR eingestellt.
Unter Berücksichtigung der Schadensklassifizierung ist in der Frauenstraße eine punktuelle Sanierung des Kanals im Inliner-Verfahren vorgesehen.
Die vorgenannten Arbeiten für die Gemeinde Bernstadt werden durch das Tiefbauamt des VVL in der Sammelausschreibung mit ausgeschrieben. Über die Vergabe der Arbeiten auf Grundlage des Submissionsergebnisses ist durch den Gemeinderat gesondert zu beraten und entscheiden.
Gesetzliche Verpflichtung Erstellung Kommunale Wärmeplanung Gemeinde Bernstadt
– Information
Am 6. August 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Klimaschutz- u. Klimawandel-
anpassungsgesetzes Baden-Württemberg in Kraft getreten, wobei die bundesrechtlichen Vorgaben des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) landesrechtlich umgesetzt wurden.
Bezüglich der Finanzierung der entstehenden Kosten zur verpflichtenden kommunalen
Wärmeplanung erhalten die Gemeinden gemäß § 34a KlimaG BW seit dem Jahr 2025
jährlich sogenannte Konnexitätszahlungen.
Das WPG schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Die Wärmeplanung soll auf der Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von erneuerbaren Energien oder unver-
meidbarer Abwärme umgestellt werden kann.
In Gemeinden, in denen zum 1. Januar 2024 weniger als 100.000 Einwohner gemeldet
waren, sind Wärmepläne gemäß § 4 Absatz 2 WPG spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 zu erstellen, wenn nicht die Bestandsschutzregelung in § 5 WPG greift.
Demnach müssen die Kommunen im Verbandsgebiet bis zum 30.06.2028 kommunale
Wärmepläne erstellen. Dabei stellt der kommunale Wärmeplan ein Strategiepapier dar, um das Ziel, eine klimaneutrale Wärmeversorgung für alle Gebäude in Baden-Württemberg bis 2040 zur erreichen. Eine gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden zum Bau und Betrieb
kommunaler Wärmenetze besteht aktuell nicht.
Im Zuge der Umsetzung des WPG hat das Land BW die vom Bundesgesetz eingeräumte Möglichkeit genutzt, gemeinsame Wärmeplanungen (sogenannte Konvois) für alle Gemeinden zuzulassen und für Gemeinden, in denen zum 1. Januar 2024 weniger als 10.000 Einwohner gemeldet waren, ein vereinfachtes Verfahren zur Verfügung zu stellen.
In Bürgermeisterdienstbesprechung am 10.02.2026 stellte die Firma GEO DATA GmbH aus Westhausen, die bereits die DSL-Leerrohrplanung für die Gemeinde des VVL erstellt hat, die Möglichkeiten der Ausarbeitung der gesetzlich geforderten Wärmeplanung im inter-
kommunalen Konvoi (Zusammenschluss mehrerer direkt aneinander angrenzender
Gemeinden) vor.
Hierbei würden durch die Firma GEO DATA GmbH Steckbriefe/Übersichten bezüglich der
aktuellen Bestandssituation im Sachzusammenhang erstellt. Durch die darauf aufbauende
Potentialanalyse wird ein Zielszenario für die jeweilige Gemeinde abgeleitet und für die
Wärmewendestrategie konkrete „Handlungsempfehlungen/Steckbriefe“ erarbeitet.
Die Kommune erhält mit der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung einen
Abschlussbericht. Zusätzlich bietet die Firma GEO DATA GmbH an, die Kommunen bei der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen.
Im VVL würden sich die Bildung von 3 Konvois anbieten, für die durch die Firma GEO DATA GmbH konkrete Angebote für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erstellt werden.
Die Gemeinde Bernstadt bildet einen Konvoi mit den Gemeinden Breitingen und Holzkirch.
Die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung liegt in der Verantwortung der Kommune.
Von Seiten des Verwaltungsverbandes sowie der Gemeindeverwaltung wird eine ent-
sprechend interkommunal abgestimmte Vorgehensweise im Grundsatz empfohlen. Hierzu sollen die vorgenannten Konvois gebildet werden.
Für diese Konvois werden dann konkrete Angebote für die Erstellung einer kommunale
Wärmeplanung durch die Firma GEO DATA erstellt, über die das kommunale Entscheidungsgremium anschließend zu beraten und entscheiden hat.
Das Gremium wurde über den Sachverhalt der gesetzlichen Verpflichtung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung und die diesbezüglich geplante weitere Vorgehensweise
informiert. Eine konkrete Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Erstellung einer
kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Bernstadt erfolgt zum aktuellen Sachstand noch nicht.
Wildtiermanagement im befriedeten / urbanen Bereich des Gemeindegebietes
– Information und Vorberatung
Aufgrund von zunehmender Bevölkerungsdichte dringt der Mensch mit seinen Städten und Gemeinden immer mehr in den Lebensraum der Wildtiere ein. Dadurch sind diese Tiere
darauf angewiesen zu lernen in einem urbanen Lebensraum klar zu kommen. Anpassungs-fähigen Arten wie Wildschwein, Reh, Fuchs, Marder, Waschbär usw. gelingt dies auch
ziemlich gut.
Sicherlich ist es auch für manche Menschen schön einen Fuchs oder Marder beim Spazieren oder auf dem Weg zur Arbeit an zu treffen. Viele Wildtiere teilen sich sogar lange unbemerkt den Lebensraum mit dem Menschen. Diese Freude endet meist wenn durch diese
Tiere ein Schaden entsteht. Zum Beispiel
- Verkohlten von Haus und Garten
- Verbiss von Kabeln, Leitungen und Rohren
- Beschädigungen durch Errichtung eines Wohnraums (Bau)
- Übertragung von Krankheiten auf Menschen und / oder Haustiere
Ein urbanes Wildtiermanagement kann solchen Konflikten vorbeugen und ihre Wirkungen
abmildern.
Die Gemeinde Bernstadt hat die Möglichkeit der Erweiterung des im Bereich des Wildtier-
managements vorhandenen Kompetenzteams der Gemeinde Bernstadt (örtliche Jagdpächter) durch Einsetzung von „Stadtjägern“ nach § 13 a. JWMG Baden-Württemberg aufgrund eines zunehmenden Handlungsbedarfes im urbanen bzw. „befriedeten“ Bereichs zu erweiteren.
Was ist ein Stadtjäher? – Ein „Stadtjäger“ ist eine durch die Jagdbehörde speziell ausge-
bildete und anerkannte Person (Jägerin/ Jäger), dessen Hauptaufgabe in der Kommunikation zwischen den Bürgern und der Gemeinde besteht.
Das erklärte Ziel ist möglichst optimale Lösungen bei Mensch-Wildtier-Konflikten zu finden und umzusetzen. Der Einsatz des Stadtjägers umfasst ausschließlich die Tierarten, die sich im Nutzungsmanagement des JWMG Baden-Württemberg befinden.
Für besonders und streng geschützte Tierarten sind die Untere bzw. Obere Naturschutzbehörde verantwortlich.
Dieses erfolgt durch präventive Beratung und Unterstützung zu den Themen Wildtier-
management und Wildtieren in befriedeten Bezirken der betroffenen Eigentümer. Eine Jagdausübung in der Gemeinde ist eine Aufgabe, die speziellen Anforderungen unterliegt, und ist daher mit der klassischen Jagd nicht zu vergleichen. Sie stellt daher auch die absolute Ausnahme da.
Stadtjäger können nach Anhörung der Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter) sowie des Polizeivollzugsdienstes durch die Gemeinde als Stadtjäger nach § 13a JWMG eingesetzt
werden, um diese Aufgaben ohne weiteren Maßnahme ( Anträge etc.) im Auftrag der
Gemeinde im Siedlungsraum/ befriedeten Bereich wahrzunehmen.
Stadtjäger arbeiten sehr eng mit den Wildtierbeauftragten der Landratsämter und der Unteren Jagdbehörde zusammen. Der eingesetzte Stadtjäger schränkt in keiner Form die Jagd der Jagdausübungsberechtigten ein, sondern übernimmt eine Aufgabe die ansonsten „NICHT“
oder mit größtem Aufwand durch diese wahrgenommen werden kann (z.B. Einzelbeauftragung von Jagdausübung der Jagdausübungsberechtigten nach § 13 JWMD durch untere Jagd-
behörde).
Herr Thomas Pohl informierte als offiziell qualifizierter Stadtjäger über die Grundlagen zu
Wildtierökologie und Wildtiermanagement im Siedlungsraum sowie die Möglichkeiten des
Einsatzes von lokal bereitstehenden Stadtjägern im Zuge der Erarbeitung eines ent-
sprechenden Konzeptes.
Auf Grundlage des Sachvortrages wurde durch das Gremium im Grundsatz darüber beraten, ein entsprechendes Konzept für die Gemeinde Bernstadt zu erarbeiten.
Von mehreren Gemeinderäten wurde die Notwendigkeit der Erstellung eines entsprechenden Konzeptes, respektive die Einsetzung eines Stadtjägers für die Gemeinde Bernstadt als
Kommune des Ländlichen Bereichs für nicht erforderlich erachtet. Darüber hinaus wird im Vorfeld der weiteren Beratung in der Sachlage eine Abstimmung mit den Jagdpächtern der Jagdgenossenschaft Bernstadt für zwingend erforderlich erachtet.
Auf Grundlage der Tatsache, dass die örtlichen Jagdpächter in der Sachlage noch nicht
angehört wurden, wurde von Seiten des Gremiums der Antrag auf Vertagung des TOP und eine Anhörung der Jagdpächter im Vorfeld einer weiteren Beratung gestellt. Dem Antrag wurde mit 11 Stimmen und 1 Enthaltung unter Befangenheit von Gemeinderat Ottenbreit stattgegeben.
Eingruppierung / Besoldung Bürgermeister Gemeinde Bernstadt
– Beratung und Beschlussfassung
Zum 31.05.2026 scheidet der amtierende Bürgermeister Oliver Sühring aus dem Amt als hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Bernstadt aus. Zum 01.06.2026 tritt der neu
gewählte Bürgermeister sein Amt für die Gemeinde Bernstadt an.
Gemäß § 1 Landeskommunalbesoldungsgesetzt (LKomBesG) werden die Ämter der Landräte, der hauptamtlichen Bürgermeister und der Beigeordneten nach Maßgabe des § 2
LKomBesG den Besoldungsgruppen der Landesbesoldungsordnungen A und B zugeordnet.
Hierbei sind die Beamten nach sachgerechter Bewertung, insbesondere unter Berück-
sichtigung der Einwohnerzahl sowie des Umfangs und des Schwierigkeitsgrades des Amtes, in eine der nach § 2 LKomBesG in Betracht kommenden Besoldungsgruppen einzuweisen.
Hauptamtliche Bürgermeister (m/w/d) für Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 5.000 sind gem. § 2 Nr. 2 LKomBesG in die Besoldungsgruppe A15/A16 einzuweisen.
Über die Einweisung ist spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Amtsantritt durch den Gemeinderat zu beschließen. Wird der Beamte nach Ablauf seiner Amtszeit bei der unmittelbar darauffolgenden Wahl wiedergewählt, richtet sich die Besoldung nach der höheren Besoldungsgruppe.
Der zum 01.06.2026 neu gewählte hauptamtliche Bürgermeister wurde durch Beschluss des Rates gem. § 2 Nr. 2 LKomBesG in die Besoldungsgruppe A15 eingewiesen.
Gemeindearchiv Bernstadt – Benutzungsordnung und offizieller Ansprechpartner
– Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinde Bernstadt unterhält im Rathaus ein historisches Archiv, das durch ehrenamtlich tätige Bürgergerinnen und Bürger der Gemeinde Bernstadt unterhalten und gepflegt wird. Als zentraler Ansprechpartner der engagierten Personen zeichnet sich Herr Manfred Schurr in Nachfolge von Herrn Josef Fischer verantwortlich.
Für das Gemeindearchiv besteht aktuell keine offizielle Benutzungsordnung. Die Benutzung erfolgt (Bsp.: Auskunftserteilung Ahnenforschung, historische Recherchen etc.) gegenwärtig in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung in Bewertung des Einzelfalls auf Grundlage und in Anwendung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.
Um zukünftig eine einheitliche und geregelte Nutzung des Gemeindearchivs gewährleisten zu können, wird durch die Gemeindeverwaltung der Erlass einer Benutzungsordnung in Ab-
stimmung vorgeschlagen. Durch die Gemeindeverwaltung wurde ein Entwurf für eine
Benutzungsordnung erarbeitet, die der Sitzungsvorlage als Anlage 1 zu TOP 7 – GR Ber 15/2026 beigefügt ist.
Darüber wird empfohlen, Herrn Manfred Schurr als offiziellen Ansprechpartner für das
historische Archiv der Gemeinde Bernstadt im Ehrenamt zu benennen.
Von Seiten des Gremiums wurde die ergänzende Aufnahme der Abwicklung von Führungen von Besuchergruppen in die Nutzungsordnung angeregt. Bezüglich der Aufnahme der
Thematik bestanden seitens des Gremiums keine Bedenken, sodass eine ergänzende Regelung durch die Gemeindeverwaltung in die Nutzungsordnung eingearbeitet werden soll.
In der anschließenden Beschlussfassung sprach sich das Gremium geschlossen dafür aus für das historische Gemeindearchiv der Gemeinde Bernstadt die im Entwurf vorgestellte Benutzungsordnung unter Ergänzung der Thematik „Besuchergruppen“ zu erlassen sowie Herrn Manfred Schurr als offizieller Ansprechpartner für das historische Archiv der
Gemeinde Bernstadt im Ehrenamt zu benennen.
Bauangelegenheiten – Erteilung Einverständnis der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren
– Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Frauenstraße 10, Flst. Nr. 225
– Beratung und Beschlussfassung
Mit Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde am 30.01.2026 wird im Zuge des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens die Erteilung einer Bauge-
nehmigung gem. § 52 Landesbauordnung (LBO) für das Bauvorhaben “Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage“, Flst. Nr. 225, Frauenstraße 10 beantragt.
Das Grundstück, Flst. 225 liegt außerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans. Für den Planbereich liegt lediglich ein Baulinienplan aus dem Jahr 1957 vor. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des BauGB und der LBO. Für die geplante Maßnahme ist die Erteilung einer Baugenehmigung gemäß Landesbauordnung (LBO) durch die zuständige Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erforderlich.
Der Sachverhalt wurde unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung der Gemeinde – Einver-
nehmenserteilung/-versagung – im laufenden baurechtlichen Genehmigungsverfahren unter städtebaulichen Gesichtspunkten durch den Gemeinderat beraten und entscheiden.
Von Seiten der Gemeindeverwaltung bestehen bezüglich der Erteilung der Baugenehmigung keine Bedenken und Einwände. Das Gremium erteilte das Einvernehmen der Gemeinde.
Gemeindepartnerschaft Gemeinde Bernstadt a.d. Eigen
– Pflege und Fortbestand
– Vorberatung
Seit 1991 besteht eine offizielle Partnerschaft der Gemeinde Bernstadt (Alb Donau Kreis – BW) mit der Gemeinde Bernstadt a.d. Eigen in der Oberlausitz (Sachsen).
Nachdem in den letzten Jahren die Partnerschaftspflege aufgrund des Generationen-
wechselns nicht mehr aktiv durch entsprechende Besuche und Veranstaltungen stattfand, wurde durch Herrn Christian Eifler, ehemaliger Gemeinderat, eine Belebung der Partnerschaftsbeziehungen angeregt.
Von Seiten der Gemeindeverwaltung wurde der Vorschlag begrüßt und eine Behandlung des Sachverhaltes durch den Gemeinderat im Zusammenhang mit der Bildung eines Partnerschaftsausschusses auf der jeweiligen lokalen Ebene in Aussicht in Aussicht gestellt.
Entsprechend des vorgenannten Sachverhaltes wurde dieser dem Gemeinderat zur Beratung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise vorgelegt.
Von Seiten des Gremiums wurde angeregt, den Sachverhalt im Rahmen einer mit dem neu
gewählten Bürgermeister angestrebten Klausur intern vor-, und im Anschluss nach bilateraler Abstimmung des neu gewählten Bürgermeisters mit dem Bürgermeister der Gemeinde
Bernstadt a. d. Eigen anschließend nochmals öffentlich erneut zu beraten.