Bericht „Aus der Arbeit des Gemeinderates“ – Sitzung am 19.02.2026
– VÖ KW 10/2026; 06.03.2026
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich Aktionsprogramm 2026 fortfolgend
Die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2025 wurde durch den Gemeinderat am 20.03.2025 als Satzung beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2026 ist zum Beratungszeitpunkt noch keine Satzung erlassen.
Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 wurde durch den Finanzausschuss am 05.02.2026 vorberaten. Der Haushaltsplan 2026 lag dem Gremium im Entwurf vor.
Frau Margret Bohner und Herr Nik Pieles – Fachbereich Geschäftsführung und Finanzwesen des VVL – erläuterten den Haushaltsplan 2026 in der vorliegenden Fassung im Zuge der Abhandlung des Tagesordnungspunktes ausführlich. Im nachfolgenden wird auf die wesentlichen Punkte der Ausführungen eingegangen.
Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft
Abwicklung der Vorjahre
Haushaltsjahr 2022
Das Jahr 2022 ist nach vorläufiger Auswertung für die Gemeinde zufrieden-
stellend verlaufen. Mehrerträge sind bei der Gewerbesteuer, dem Einkommensteueranteil, den Schlüsselzuweisungen vom Land, den Sachkostenbeiträgen für die Kindertagesein-
richtungen und den Holzerlösen zu verzeichnen.
Im investiven Bereich, d.h. bei der Abwicklung von Investitionsmaßnahmen ist es zu Verschiebungen und Verzögerungen gekommen.
Im Jahr 2022 war keine Kreditaufnahme erforderlich. Die Kreditermächtigung in Höhe von 800.000 € aus 2022 musste somit nicht in Anspruch genommen werden.
Haushaltsjahr 2023
Das Haushaltsjahr 2023 konnte gegenüber der Planung deutlich besser abgeschlossen
werden. Zwar sind beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer geringere Einnahmen zu verzeichnen, jedoch liegen die Einnahmen aus der Gewerbesteuer mit rund 500.000 € um 230.000 € über dem Planansatz. Mehraufwand ist im Zusammenhang mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Gewerbegebiet „Am Osterstetter Weg“ entstanden.
Im investiven Bereich kam es zu Mehreinnahmen aus der Veräußerung eines
Gewerbebauplatzes, jedoch konnten die veranschlagten Investitionszuwendungen nicht in der veranschlagten Höhe abgerufen werden.
Haushaltsjahr 2024
Erfreulich ist die Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer im Jahr 2024. Gegenüber dem Haushaltsansatz von 370.000 € sind Einzahlungen in Höhe von 750.000 € eingegangen
Bei den Aufwendungen sind Einsparungen in allen Bereichen in der Größenordnung von insgesamt rund 165.000 € festzustellen, so dass das Jahr 2024 gegenüber der Planung deutlich besser abgeschlossen werden kann.
Für den Anbau einer Krippengruppe an der Kindertageseinrichtung Riedwiesen konnte im Wege der Projektförderung durch die Verwaltung nachträglich noch eine Zuwendung in Höhe von 132.000 € generiert werden.
Haushaltsjahr 2025
Positiv ist die Entwicklung der Einnahmen aus der Gewerbesteuer auch im Jahr 2025.
Gegenüber dem Haushaltsansatz von 460.000 € sind Einzahlungen in Höhe von 715.500 € eingegangen. Zudem fielen die Schlüsselzuweisungen des Landes rund 84.400 € höher aus als veranschlagt. Bei den Aufwendungen sind Einsparungen in allen Bereichen in der
Größenordnung von insgesamt rund 464.000 € festzustellen, so dass das Jahr 2025 gegenüber der Planung deutlich besser abgeschlossen werden kann.
Bei der Abwicklung von einzelnen Maßnahmen kam es im Jahr 2025 zu zeitlichen Ver-
zögerungen. So konnten die Kanalsanierungen nicht vollumfänglich abgeschlossen, und die Bushaltestelle im Baugebiet Lange Wiese mangels Eingang Zuschussmittel noch nicht
fertiggestellt werden.
Hinzu kommt, dass die im Haushaltsplan 2025 veranschlagten Kapitalumlagen für die Er-
weiterung der Gemeinschaftsschule an den Verwaltungsverband Langenau bzw. die
Darlehenshingaben für den Breitbandausbau an den Eigenbetrieb Breitband IBV nicht planmäßig zur Auszahlung kamen. Wesentliche Mehrausgaben fielen bei der Erschließung des Gewerbegebietes „Am Osterstetter Weg“ an. Aufgrund von Verzögerungen bei der Ver-
äußerung der Grundstücke im Gewerbegebiet „Am Osterstetter Weg“ sind die Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken deutlich geringer ausgefallen als geplant.
Laufendes Haushaltsjahr 2026
Grundsätzliches Die Orientierungsdaten der Ministerien für Finanzen und des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung in den
Jahren 2026 ff. vom 11. November 2025 sind berücksichtigt
Die Orientierungsdaten
basieren auf den Ergebnissen der Steuerschätzung vom November 2025.
Die Ergebnisse der Novembersteuerschätzung zeigen eine vergleichsweise moderate Entwicklung.
Der Bund, die Länder und auch die Kommunen können nominal mit steigenden Steuereinnahmen rechnen, wenngleich der Anstieg der Steuereinnahmen insgesamt im Zuge der
Novembersteuerschätzung als geringer angenommen wird, als dies bei der Maisteuer-
schätzung erwartet worden war. Der Rückgang betrifft insbesondere die Einkommenssteuer- und Umsatzsteuereinnahmen.
Es ist festzustellen, dass sich die Haushaltslage der Städte und Gemeinden in einer deutlichen Abwärtsspirale befindet. Die schlechte Konjunktur wird auch in den
kommenden Jahren die Haushalte nochmals stärker belasten als bisher angenommen. Es ist zu befürchten, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der baden-württembergischen Kommunen in den kommenden Jahren in einem Maße gefährdet wird, wie dies in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht der Fall war. Diese Entwicklung zeigt auf, dass es durch die Zunahme neuer Aufgaben zu einem gesamtstaatlichen Leistungsversprechen kommt, das sich auf kommunaler Seite faktisch nicht mehr finanzieren lässt. Denn viele dieser neuen und aufgeweiteten Aufgaben wurden auf die Kommunen übertragen.
Hinzu kommt, dass kommunale Investitionen in die Erhaltung und Gestaltung der
öffentlichen Infrastruktur vernachlässigt werden müssen. Die Investitions- und Unter-
haltungsrückstände werden ansteigen, weil nach Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht mehr ausreichend Ressourcen vorhanden sind, um in die bestehende kommunale Infrastruktur zu investieren.
In Folge der aktuellen Entwicklungen und Prognosen ist festzustellen, dass sich die
Gemeinde Bernstadt aufgrund ihrer extrem angespannten Haushaltslage in den
kommenden Jahren ausschließlich auf die Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgaben konzentrieren wird werden müssen!
Finanzielle Spielräume für die Ausgestaltung von freiwilligen Aufgabenstellungen werden seitens der Finanzabteilung und der Gemeindeverwaltung mittel- bis lang-
fristig nicht gesehen, insbesondere, dass im Zuge der Priorisierung derartiger Ausgaben eine Genehmigung zukünftiger Haushalte der Gemeinde durch die Kommunalaufsichtsbehörde fraglich gestellt werden.
Im Jahr 2025 wurde durch die Bundesregierung das Schuldenfinanzierte Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen. Dieses 500 Milliarden Euro umfassendes Sondervermögen begünstigt neben dem Bund (300 Milliarden Euro) auch den Klima- und Transformationsfond (100 Milliarden Euro) sowie die Bundesländer mit 100 Milliarden Euro. Von dem auf Baden-Württemberg entfallenden Anteil werden den Kommunen, Stadt- und Landkreisen rund 8,767 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.
Auf die Gemeinde Bernstadt entfallen rund 1,5 Millionen Euro. Diese Mittel können bis Ende 2042 für bestimmte Investitionsprojekte (ausschließlich kommunale Pflichtaufgaben!) verwendet werden. Aufgrund der komplexen Förderbedingungen wird die Gemeinde Bernstadt die Mittelverwendung langfristig sinnvoll planen. In den folgenden Ausführungen zu den einzelnen Produktgruppen sind die wesentlichen Ansätze des Haushaltes der Gemeinde Bernstadt für das Jahr 2026 erläutert.
Personalausgaben
Anfang des Jahres 2025 standen im öffentlichen Dienst die TVöD-Tarifverhandlungen für Bund und Kommunen an. Für das Jahr 2025 und das Jahr 2026 war somit gegenüber den Vorjahren mit einem Anstieg der Personalkosten zu rechnen
In die Personalkostenansätze für 2026 waren für das gesamte Jahr bei den Angestellten eine Tarifsteigerung von 2,8 % und bei den Beamten eine Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge von rund 3 % aufgenommen.
Diese tariflichen Steigerungen waren im Jahr 2025 und im Jahr 2026 mit einer Erhöhung der Personalkosten und insbesondere auch der Umlagen an den Verwaltungsverband verbunden.
Die Rücknahme der Kindertageseinrichtungen vom Evangelischen Diakonieverband in die Trägerschaft der Gemeinde zum 1. Januar 2025 war mit einem massiven Anstieg der
Personalkosten (Übernahme von 28 Mitarbeiterinnen durch die Gemeinde) verbunden. So ist für die beiden Kindertageseinrichtungen Riedwiesen und Kirchenbühl ein Personalaufwand in Höhe von rund 1,618 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) veranschlagt.
Hauptverwaltung
Die Sanierungsmaßnahmen des historischen Rathauses sind zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Die Abrechnung des gewährten Zuschusses aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist noch nicht abgeschlossen. Die Gemeinde erwartet einen Zuschuss in Höhe von 32.200 €.
Am 1. Februar 2021 nahm der kreisweit zuständige Gutachterausschuss bei der Stadt Ehingen seine Arbeit auf. Als pauschaler Abschlag für die bei der Stadt Ehingen anfallenden
Personal- und Sachkosten wird für das Jahr 2026 eine Kostenbeteiligung in Höhe von 6,14 € je Einwohner (Bernstadt rd. 14.000 €) veranschlagt.
Der Erstattungsbetrag an die Stadt Langenau für die Übernahme des Personenstands-
wesens wurde letztmalig zum 1. Januar 2025 angepasst. Der Umlagesatz je Einwohner liegt bei 5,04 € (Bernstadt rd. 12.000 €).
Am Verbandsdatennetz des Verwaltungsverbands Langenau sind die Bürgermeisterämter aller 14 Mitgliedsgemeinden angeschlossen. Die Verbindung zum kommunalen Rechenzentrum erfolgt über eine Datenleitung. Für die Anbindung des Bürgermeisteramts Bernstadt erfolgt hierfür eine Erstattung in Höhe von jährlich 7.000 € an den Verwaltungsverband. Hinzu kommt eine allgemeine IT-Umlage für laufende Kosten für das Netzwerk, Server, Cloudspeicher und Software in Höhe von voraussichtlich rd. 18.200 € sowie erstmalig eine Umlage für die verbandsweite Organisation der Ganztagesbetreuung in Höhe von rund 15.000 €.
Gemäß dem Beschluss der Verbandsversammlung vom 08.12.2021 ist seit dem Jahr 2022 eine Erstattung für die Geschäftsführung der Schulen und Kindertagesstätten an den Ver-
waltungsverband zu entrichten. Für die Berechnung werden für Schulen 2 % und für Kindertageseinrichtungen 1 % des Haushaltsvolumens (ohne Bauhofleistungen) herangezogen. Für 2026 wird i.Z.m. der Erstattung für die Geschäftsführung der Schulen und Kindertagesstätten an den Verwaltungsverband von einem Erstattungsbetrag in Höhe von insgesamt 24.500 € ausgegangen.
Der Planansatz für die Erstattungen an den Verwaltungsverband Langenau beträgt somit insgesamt rund 64.200 € (Vorjahr: 40.000 €).
Eine deutliche Kostensteigerung ergibt sich seit dem Jahr 2024 für den externen
Datenschutz. Die Kosten für den externen Datenschutz belaufen sich 2026 auf rd. 3.500 €.
Gebäudemanagement
Der Haushaltsansatz für Mieteinnahmen (Arztpraxis und Bäckereifiliale Gebäude Bürggasse 21) wurde für das Jahr 2026 auf 17.000 € festgesetzt.
Bauhof/Werkstätten und Fahrzeuge
Der gemeindliche Bauhof erbringt Leistungen für sämtliche Produktbereiche. Die Sachkosten des Bauhofes werden nach Erfahrungswerten der vergangenen Jahre auf die einzelnen
Bereiche prozentual aufgeteilt. Die Personalkosten werden entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme verrechnet. Bei den Ansätzen und der Verrechnung ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen.
Ordnungswesen/Unterbringung Flüchtlinge
Zur Unterbringung der für die gesetzlich verpflichtende Aufnahme zugewiesener Flüchtlinge hat die Gemeinde Bernstadt mit einem Investitionsaufwand von rund 1,75 Mio. € eine Flüchtlingsunterkunft neu errichtet. Die Unterkunft wurde 2020 in Betrieb genommen.
Im Vergleich zum Jahr 2025 werden die Gebühreneinnahmen 2026 aus der Unterbringung von Geflüchteten voraussichtlich etwas geringer ausfallen als im Vorjahr veranschlagt.
Die Planansätze wurden anhand der Vorjahreswerte ermittelt. Der laufende Aufwand für
Bewirtschaftung und Unterhalt einschließlich Abschreibung und Verzinsung der Investitionsmaßnahme im Jahr 2020 können vollständig durch Gebühreneinnahmen erwirtschaftet
werden.
Feuerlösch- und Rettungswesen
Im Haushaltsjahr 2026 wurden erforderliche Mittel für Beschaffungen, Umbaumaßnahmen sowie Umrüstungen in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen.
So sind für die Neubeschaffung von Kleidung und Aus-/ Fortbildung Mittel in Höhe von insgesamt 16.000 € veranschlagt. Für Geräte und Ausrüstungsgegenstände werden 3.000 € bereitgestellt.
Die verbandsweite Überarbeitung des Feuerwehrbedarfsplanes ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Der aktuelle Feuerwehrbedarfsplanung der Kommune sieht für die Gemeinde Bernstadt im Jahr 2026 ff. die Neubeschaffung eines Löschfahrzeuges (LF 10) vor. Um von möglichen Fördermitteln (Ausgleichsstock und Fachförderung) von bis zu 50 % bei gerechneten Kosten i.H.v. rd. 500.000 € profitieren zu können, wurde die Beschaffung eines neuen Löschfahrzeuges (LF 10) in die Finanzplanung 2027 aufgenommen.
Grundschule
Unter Berücksichtigung der erweiterten Nachmittagsbetreuung wird der Zuschuss-
bedarf bei der Grundschule im Haushaltsjahr 2026 voraussichtlich circa 214.020 € betragen (Vorjahr circa 208.170 €). Steigerungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich insbesondere bei der Mittagsverpflegung und der Bewirtschaftung des Schulgebäudes. Die Entgelte für die Mittagsbetreuung wurden mit Beschluss des Gemeinderates vom 16.10.25 angehoben.
Für Schulsozialarbeit fallen Erstattungen an den Verwaltungsverband in Höhe von voraussichtlich 18.400 € (Vorjahr: 18.100 €) im laufenden Schuljahr an.
Im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Schulen werden auch in den Folgejahren zusätzliche laufende Kosten anfallen.
Gemeinschaftsschule Langenau
Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 35 Schüler (Vorjahr 37 Schüler) aus Bernstadt die
Gemeinschaftsschule in Langenau. Im Haushaltsjahr 2026 fällt eine Schulkostenumlage in Höhe von 460 € je Schüler (Vorjahr: 390 € je Schüler) an, insgesamt somit 16.100 €.
Verbandsförderschule „SBBZ Lernen“
Im Schuljahr 2025/2026 besuchen 9 Schüler (Vorjahr: 8 Schüler) aus Bernstadt die Verbandsförderschule „SBBZ Lernen“ in Langenau. Eine Schulkostenumlage ist dieses Jahr nicht zu entrichten (Vorjahr: 0 €/Schüler).
Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte
Der Anteil der Gemeinde Bernstadt beträgt 2026 circa 4.700 € (Vorjahresansatz: 6.700 €).
Tageseinrichtungen für Kinder/auswärtige Unterbringung von Kindern
Bei der Kinderbetreuung ergeben sich immer wieder organisatorische Änderungen, die sich unmittelbar auf den Mittelbedarf auswirken.
- Seit 1. März 2016 erfolgt eine Betreuung von Kleinkindern (U3) in der bestehenden Tageseinrichtung in Bernstadt.
- Ende April 2016 wurde der neue Standort „Riedwiesen“ mit Krippengruppe bezogen.
- Zum 31. August 2016 endete die Zusammenarbeit im Rahmen der interkommunalen Kinderkrippe Neenstetten.
- Seit September 2020 wird im Rahmen der Naturpädagogik ein Naturkindergarten in
Trägerschaft des Naturkindergartens Bernstadt e.V. betrieben. Die Gemeinde beteiligt sich an den laufenden Betriebsausgaben. - Zum Kindergartenjahr 2021/2022 war die Inbetriebnahme einer weiteren Krippengruppe durch Schaffung eines Provisoriums am Standort „Riedwiesen“ vorgesehen. Aufgrund von Personalmangel konnte die Einrichtung mit einem Jahr Verzögerung in Betrieb
genommen werden. - Im Kindergartenjahr 2023/2024 ergab sich im Bereich der Ganztagesbetreuung der
Bedarf einer zusätzlichen Kita-Gruppe mit 16 Betreuungsplätzen.
Zum 1. Januar 2025 erfolgte die Rückführung der Trägerschaft der beiden Kindertageseinrichtungen Riedwiesen und Kirchenbühl Kirchenbühl mit insgesamt 6 Gruppen und aktuell rund 200 Kindern vom Evangelischen Diakonieverband an die Gemeinde Bernstadt. Die Rückführung ist für die Gemeinde mit zusätzlichem Personal im Umfang von 28 Beschäftigten Mitarbeiterinnen verbunden. Hinzu kommt die Inbetriebnahme einer weiteren Betreuungsgruppe, um den Bedarf vor Ort abdecken zu können.
Bei der Veranschlagung des Aufwands für Unterhalt, Material, Bewirtschaftung, Verwaltungsaufwand und Fachberatung erfolgte eine Orientierung anhand der Wirtschaftspläne des Diakonieverbandes der vergangenen Jahre sowie dem Verlauf des Jahres 2025.
Im Jahr 2026 ist am Kindergarten „Riedwiesen“ eine Sockel- und Fassadensanierung mit Gesamtkosten von rund 19.000 € einmalig veranschlagt. Der Wesentliche Anstieg des Ansatzes für die Bewirtschaftung der Kindergärten „Riedwiesen“ (+2.000 €) und „Kirchenbühl“ (+45.000 €) kann auf eine deutliche Überschreitung der Ansätze des Vorjahres zurückgeführt werden.
Insbesondere das im Eigentum der Ev. Kirchengemeinde befindliche Altgebäude des
Kindergartens „Kirchenbühl“ ist in die Jahre gekommen und verursacht hohe Strom und Heizkosten. Die entsprechenden Kosten konnten im Jahr 2025 nur nach Erfahrungswerten veranschlagt werden.
Naturkindergarten
In Trägerschaft des Naturkindergartens Bernstadt e.V. wird seit September 2020 im Rahmen der Naturpädagogik ein Naturkindergarten als altersgemischte Gruppe VÖ betrieben. Der Kindergarten ist in die Bedarfsplanung der Gemeinde aufgenommen und wichtiger Bestandteil des pädagogischen Betreuungsangebots vor Ort.
Zur Finanzierung der laufenden Betriebsausgaben gewährt die Gemeinde den gesetzlichen Mindestzuschuss (63 % der Betriebsausgaben) und 90 % der nach Abzug dieses Mindestzuschusses, der Elternbeiträge und evtl. weiteren Betriebseinnahmen verbleibenden nicht gedeckten Betriebsausgaben. In den Haushalt 2026 wurde hierfür ein Ansatz in Höhe von 242.100 € (Vorjahresansatz: 235.000 €) aufgenommen.
Auswärtige Unterbringung von Kindern (interkommunaler Kostenausgleich)
Der interkommunale Kostenausgleich gemäß § 8a Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) für die auswärtige Unterbringung von Kindern lässt sich nur schwer abschätzen. In den Vorjahren sind hierfür Aufwendungen von bis zu 25.000 € angefallen. Für 2026 wurde ein Ansatz mit 20.000 € gebildet.
Förderung/Zuschussgewährung durch Land BW
Für den Betrieb der Kindertagesstätten erhält die Gemeinde 2026 Landesfördermittel in
Höhe von 550.000 €.
Gesamtaufwand
Der Zuschussbedarf (Nettoressourcenbedarf) für die Kindertagesstätten liegt 2026 bei insgesamt 1.397.830 € (Vorjahr: 1.240.810 €).
Die wichtige Zukunftsaufgabe der Kleinkinderbetreuung wird in den kommenden Jahren
innerhalb des Ergebnishaushalts sicherlich weiterhin große Bedeutung haben und ent-
sprechende Haushaltsmittel sowie zusätzliche Personalkapazitäten erfordern.
Sportstätten
Vom Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 15.07.2021 die Pflege und Unterhaltung für die kommunalen Außensportflächen an den Standorten Eichenberg und Riedwiesen einschließlich des öffentlichen Bolzplatzes und des Begleitgrüns mit Wirkung zum 01.07.2021 auf den TSV Bernstadt übertragen. Der TSV Bernstadt erhält hierfür von der Gemeinde eine pauschale Kostenerstattung in Höhe von jährlich 6.000 € sowie einen pauschalen jährlichen Zuschuss in Höhe von 2.500 € für die anfallenden Strom- und Wasserverbrauchskosten.
Für die zwingend notwendige Sanierung der Sportanlagen wurde ein Zuschuss aus dem Ausgleichstock in Höhe von 80.000 € sowie Sportstättenförderung von 60.500 € bewilligt. Die Sanierung ist als Investitionsmaßnahme im Haushalt abgebildet und wird in 2026 abgeschlossen werden. Besonders hervorzuheben sind die durch den TSV Bernstadt erbrachten Eigenleistungen, durch die deutliche Einsparungen bei der Maßnahmenumsetzung erzielt werden konnten. Hierfür nochmals ein herzliches Dankeschön an alle Mitwirkenden!
Bauordnung
Der Ansatz enthält die erforderlichen Mittel für die Aktualisierung der ALK/ALB-Daten, allgemeine Vermessungen, die Fortschreibung des Ökokontos sowie die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes.
Beim Verwaltungsverband läuft derzeit das FNP-Neuaufstellungsverfahren. Die Finanzierung erfolgt durch eine einwohnerbezogene Umlage der Verbandsgemeinden. Für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes sind bisher Verfahrenskosten in Höhe von rund 300.000 € an-
gefallen. Hiervon wurden in den vergangenen Jahren bereits 250.000 € über einwohner-
bezogene Umlagen mit den Gemeinden abgerechnet. Für die Gemeinde Bernstadt ist in 2026 mit einer weiteren Umlage in Höhe von rund 6.000 € zu rechnen.
Für Planungsleistungen im Rahmen der städtebaulichen Fortentwicklung wurde wie im Vorjahr ein Ansatz in Höhe von 50.000 € aufgenommen.
Wasserversorgung
Die Umlage für den Bezug von Wasser an den Zweckverband Wasserversorgung Ulmer Alb beläuft sich im Haushaltsjahr 2026 auf 155.000 € (Vorjahresansatz: 164.000 €).
Abwasserbeseitigung
Mit Satzungsbeschluss vom 06.11.2025 wurden zum 01.01.2026 folgende Gebühren neu festgelegt:
| – Schmutzwassergebühr (nach Frischwassermaßstab): | 2,92 €/m³ (bisher: 2,17 €/m³) |
| – Niederschlagswassergebühr (nach versiegelter Fläche): | 0,60 €/m² (bisher: 0,39 €/m²) |
Die Betriebskostenumlage an den Zweckverband Abwasserklärwerk Mittleres Lonetal beträgt laut Haushaltsplan 2026 des Zweckverbands für die Gemeinde Bernstadt 181.500 €.
Im Haushaltsjahr 2026 ist der Abschluss der im Jahr 2024 begonnenen Kanalsanierungsmaßnahmen geplant (ausstehender Betrag: 28.000 €). Darüber hinaus wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 30.000 € als Aufwand aufgenommen und weitere 150.000 € für grund-
legende Sanierungen als Investition eingestellt.
Die Sanierung erfolgt über verschiedene Sanierungsarten wie z.B. punktuelle Innen-sanierung bzw. punktuell offen oder Inliner-Sanierung.
Gemeindestraßen
Die pauschalen Investitionszuweisungen für Gemeindestraßen nach § 27 Absatz 1 des
Finanzausgleichsgesetzes für Bau, Um- und Ausbau von Gemeindestraßen betragen wie in den Vorjahren voraussichtlich 8,40 € je ha (Gesamt rd. 11.500 €) Gemeindefläche.
Für Straßenunterhaltungsarbeiten wurde wie in den Vorjahren ein Ansatz in Höhe von 40.000 € aufgenommen.
Die gemeinsam mit dem Glasfaserausbau im Jahr 2026 ursprünglich durch die Gemeinde geplanten Generalsanierungsmaßnahmen der Gehwegflächen wird sich, nachdem sich der Glasfaserausbau durch die OEW-Breitband um ca. 12 Monate verzögert, auf das Jahr 2027 verschieben.
Nachdem die Gemeinde seit Jahren einen dringend erforderliche Sanierungsbedarf im
Bereich der Gehwegflächen sieht, diese aber in Abhängigkeit des Glasfaserausbaus stehen, ist ein erneute Verzögerung dieser für die Gemeinde extrem wichtigen Maßnahme äußerst unbefriedigend. Eine vorgezogene Sanierung der Gehwegflächen durch die Gemeinde ist sowohl aus wirtschaftlichen, als auch technischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll, da
sanierte Gehwegflächen im Zuge des Glasfaserausbaus erneut aufgerissen werden
müssten.
Friedhofs- und Bestattungswesen
Die geltende Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 28.01.2025 neu gefasst.
Bei Ansatz einer durchschnittlichen Anzahl von Bestattungen kann unter Einbeziehung der kalkulatorischen Kosten mit einer Kostendeckung von circa 56 Prozent gerechnet werden. Ohne Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten werden die laufenden Aufwendungen durch die Gebühren annähernd gedeckt.
Forstwirtschaft/Gemeindewald
Beim Gemeindewald wird nach dem Bewirtschaftungsplan 2026 bei einer Nutzung von circa 420 Festmetern mit einem ordentlichen Ergebnis von voraussichtlich rund 150 € gerechnet.
Landwirtschaft
Für die Unterhaltung und Instandsetzung von Feldwegen werden Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 € bereitgestellt.
Riedwiesenhalle
Bei der Riedwiesenhalle ist mit einen Nettoressourcenbedarf in Höhe von 108.120 € (Vorjahr: 94.900 €) zu rechnen. Dieser relativ hohe Zuschussbedarf ist weitgehend als Vereinsförderung anzusehen.
Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist und damit eine Neuregelung ab dem 01.01.2025 gefordert. Bisher
wurde für jedes Grundstück ein Einheitswert festgesetzt, der den Grundstückswert und den Gebäudewert enthalten hat und auf das Jahr 1964 rückindiziert wurde. Grund für die Verfassungswidrigkeit war die Einheitsbewertung zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1964.
Dies hat nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts zu einer Ungleichbehandlung geführt, die nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu vereinbaren war.
Daraufhin hat das Land Baden-Württemberg im Jahr 2020 ein entsprechendes Gesetz
(Landesgrundsteuergesetz) erlassen, das festlegt, wie sich der Grundstückswert in Zukunft zusammensetzt.
In der Bürgerschaft ruft diese Reform große Unsicherheiten hervor. Von Vielen wird
befürchtet, dass die Steuerbeträge in der breiten Bevölkerung deutlich ansteigen werden. Daher hat der Gesetzgeber die Kommunen dazu angehalten, eine aufkommensneutrale Anpassung der Hebesätze vorzunehmen.
Die Gemeinde Bernstadt hat am 28.11.2024 erstmals eine Hebesatzsatzung erlassen, um die Hebesätze ab dem Jahr 2025 außerhalb der Haushaltssatzung festzusetzen.
Hebesätze für die Grundsteuer wurden wie folgt festgesetzt:
a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 410 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 v.H.
der jeweiligen Steuermessbeträge.
Für die Haushaltsplanung 2026 wurden folgende Beträge zugrunde gelegt:
| Steuermessbeträge A: | circa 4.390 € |
| Steueraufkommen Grundsteuer A: | 18.000 € |
| Steuermessbeträge B: | circa 101.500 € |
| Steueraufkommen Grundsteuer B: | 264.000 € |
Die Grundsteuereinnahme der Gemeinde bilden sich im Vergleich zu den Vorjahren in Summe aufkommensneutral ab.
Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer verbleibt laut Hebesatzsatzung vom 28.11.2024 unver-ändert bei 340 v. H.. Nach den derzeit vorliegenden Messbeträgen für die Vorauszahlungsveranlagung können die Gewerbesteuereinnahmen 2026 mit einem Betrag in Höhe von 460.000 € veranschlagt werden (Vorjahresansatz: 460.000 €).

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Insgesamt ist für die Gemeinde Bernstadt mit einem Betrag von circa 1.970.000 € (Vor-jahresansatz: 1.870.000 €) zu rechnen. Mit der Aufsiedlung des neuen Gewerbegebiets-standortes „Am Osterstetter Weg“ und der dortigen Ansiedlung der Firma Mayser mit bis zu 450 Mitarbeitern sowie weiteren Gewerbebetreiben rechnet die Gemeinde in den
kommenden Jahren mit einem deutlichen Anstieg des Gemeindeanteils an der Einkommenssteuer, was sich insgesamt positiv auf die allgemein angespannte Haushaltslage der Gemeinde auswirken dürfte.
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Die Schlüsselzahl der Gemeinde Bernstadt lag bisher bei 0,0000337 und wurde für die Jahre 2024 bis 2026 auf 0,00003516 neu festgesetzt. Das bedeutet für das Jahr 2026 bei dem prognostizierten Gesamtbetrag von 1,431 Milliarden € einen Umsatzsteueranteil in Höhe von 50.300 € (Vorjahresansatz: 41.300 €).
Schlüsselzuweisungen des Landes
Die Schlüssel- und Mehrzuweisungen einschließlich Investitionspauschale werden aus
heutiger Sicht bei den vorliegenden Daten und Prognosewerten mit circa 1.598.300 € um 131.700 € geringer angesetzt werden als im Vorjahr (Vorjahresansatz: 1.730.000 €).
Familienleistungsausgleich
Der Anteil der Gemeinde Bernstadt wird circa 154.300 € betragen (Vorjahresansatz:
147.600 €).
Gewerbesteuerumlage
Im Jahr 2026 beträgt der Umlagesatz für die Gewerbesteuerumlage wie im Vorjahr voraussichtlich 35 v.H. der Bemessungsgrundlage. Bei der erwarteten Gewerbesteuer in Höhe von 460.000 € errechnet sich eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von circa 47.400 €.
Finanzausgleichs- und Kreisumlage
Die für die Berechnung der Finanzausgleichs- und Kreisumlage maßgebliche Bemessungsgrundlage (Steuerkraftsumme) liegt mit 3.988.521 € um 619.858 € über dem im Vorjahr maßgeblichen Betrag. Hieraus ergeben sich für das Jahr 2026 entsprechend höhere Um-lagen an das Land (Finanzausgleichsumlage) und den Landkreis (Kreisumlage).
Bei einem gegenüber dem Vorjahr unveränderten Umlagesatz in Höhe von 22,10 % errechnet sich eine Finanzausgleichsumlage in Höhe von 881.500 € (Vorjahresansatz: 744.500 €).
Bei der Kreisumlage errechnet sich bei einem gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Umlagesatz von 29,5 Prozentpunkten (bisher 27,5 Prozentpunkte) ein Betrag von 1.176.500 € (Vorjahr: 926.400 €).
Umlage an den Verwaltungsverband Langenau (VVL)
Der Verwaltungsverband Langenau erhebt satzungsgemäß für seine anderweitig nicht
gedeckten Aufwendungen einwohnerabhängig eine allgemeine Verbandsumlage von seinen Mitgliedsgemeinden. Die Umlage an den Verwaltungsverband beträgt 2026 für Bernstadt circa 322.200 € (Planansatz 2025: 358.000 €).

Ordentliches Ergebnis:
Der Ergebnishaushalt schließt mit einem veranschlagten ordentlichen Ergebnis und zugleich veranschlagten Gesamtergebnis von -936.087 € ab. Außerordentliche Erträge sind in Höhe von 4.433.000 € veranschlagt. Der Gesamtfinanzhaushalt schließt mit
einem Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts in Höhe von -676.357 € ab.

Schuldenstand:
Zur Finanzierung des umfangreichen Investitionsprogramms ist im Haushaltsjahr 2026
keine Kreditaufnahme erforderlich:
Schuldenstand:
Zur Finanzierung des umfangreichen Investitionsprogramms ist im Haushaltsjahr 2026
keine Kreditaufnahme erforderlich:
| Verschuldung zum 01.01.2026 | 2.692.500 € | (circa 1.158 € je Einwohner) |
| Geplante Tilgung 2026 | 182.500 € | |
| Zwischensumme | 2.510.000 € | |
| Geplante Kreditaufnahme 2026 | 0 € | |
| Voraussichtliche Verschuldung zum 31.12.2024 | 2.510.000 € | (circa 1.080 € je Einwohner) |
Um auftretende Liquiditätsengpässe überbrücken zu können, verbleibt der Höchstbetrag an Kassenkrediten bei 1.200.000 €. Die Gemeinde hat ist aktuell bei verschiedenen Kreditinstituten verschuldet. Im Laufe des Jahres 2026 laufen die Zinsbindungen zweier Darlehen aus. Sollte es in Anbetracht der verfügbaren Finanzmittel möglich sein, wird die Gemeinde
Sondertilgungen leisten um eine Erhöhung der Zinsen zu vermeiden.



Künftige Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses und des Zahlungsmittelbedarfs
Bei der Finanzplanung wurde für die Jahre 2027 bis 2029 im Wesentlichen von den vom Innenministerium und dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft im Haushaltserlass 2026 und den nach der Steuerschätzung November 2025 bekannt gegebenen Orientierungsdaten ausgegangen.
Auch wenn sich die Einnahmen und Ausgaben im Übrigen entsprechend den Orientierungsdaten entwickeln, wird die Gemeinde ihre Pflichtaufgaben nur bei zeitlicher Streckung durchführen können. Die Gemeinde betrachtet sämtliche Ausgabepositionen kritisch und wird ihre Freiwilligkeitsleistungen mangels Finanzkraft weiterhin auf ein Minimum reduziert müssen.
Das im Folgejahr zu erwartende, deutlich schlechtere ordentliche Ergebnis ist trotz Ausschöpfung sämtlicher Einsparpotentiale auf die Auswirkungen im Kommunalen Finanzausgleich zurückzuführen.
Die Umlagen an das Land und den Landkreis berechnen sich nach der Steuerkraftsumme der Gemeinde. Die anrechenbare Steuerkraftsumme steigt im Folgejahr um über 81.000 € an. Dies hat geringere Schlüsselzuweisungen sowie einen spürbaren Anstieg der Umlagen zur Folge.
In den kommenden Jahren rechnet die Gemeinde Bernstadt mit wesentlichen Erlösen aus der Veräußerung von Bauplätzen im Gewerbegebiet „Am Osterstetter Weg“ sowie dem
Baugebiet „Lange Wiese, 5. BA.“.
Größere Vorhaben wird die Gemeinde Bernstadt aus eigener Finanzkraft nicht stemmen können. Hier ist die Gemeinde weiterhin zwingend auf Zuschüsse aus dem Ausgleichstock sowie Landesbeihilfen angewiesen.
Anmerkungen zur Umsetzung des Gewerbegebiets „Am Osterstetter Weg“
Die Gemeinde schafft derzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erschließung des Gewerbegebiets „Am Osterstetter Weg“ mit einer Gesamtfläche von rund 8,5 ha zur
Ansiedlung der Firma Mayser und Deckung des weiteren örtlichen Bedarfs für kleinere
Gewerbeunternehmen.
Mit der geplanten Ansiedlung der Firma Mayser werden voraussichtlich bis zu 450 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen. Die Sicherstellung von Arbeitsplätzen vor Ort und die mit der Ansiedlung verbundenen steuerlichen Auswirkungen sind für die weitere Entwicklung der finanzschwachen Gemeinde Bernstadt von großer Tragweite.
Der Grunderwerb für die Gewerbeflächen sowie mit erforderlichen Tauschflächen ist
abgewickelt. Mit der Bauleit- und Erschließungsplanung ist die Gemeinde in den vergangenen Jahren bereits in Vorleistung gegangen. Auch unter Berücksichtigung der bis dato
geleisteten Auszahlungen erfolgt die Veräußerung der Bauplatzflächen kostendeckend.
Investitionsprogramm Zeitraum 2027 bis 2029 (Planansätze)

Im Finanzplanungszeitraum ist kein Kreditbedarf ausgewiesen.


Über den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan einschließlich Investitionsprogramm für die Jahre 2026 fortfolgend ist durch den Gemeinderat zu beraten und Beschluss zu fassen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde durch den Gemeinderat ent-sprechend dem Entwurf einstimmig erlassen.
Die vollständige Fassung des Haushaltsplans ist im Ratsinformationssystem der Gemeinde Bernstadt (RIS) auf der Homepage der Gemeinde – GR-Sitzung am 19.02.2026 – eingestellt. Im Übrigen auf die öffentlich zu erfolgende Auslegung der Haushaltssatzung verwiesen.