Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES

Breitbandausbau Gemeinde Bernstadt durch OEW – Sachstand

Am 24.11.2025 erfolgte eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand des Breitbandausbaus im Alb Donau Kreis durch die OEW-Breitband.

Bezüglich der Maßnahmen im Verwaltungsverband – Cluster Nord / Los 4 (Gemeinden
Asselfingen, Bernstadt, Breitingen, Langenau OT Göttingen, Langenau OT Hörvelsingen und Rammingen) wurde informiert, dass sich der bei der letzten Infoveranstaltung im Frühjahr 2025 angestrebte Baubeginn für Herbst 2026 nicht halten lassen wird und in das Jahr 2027 verzögert. Begründet wird die Verzögerung dahingehend, dass die Fördermöglichkeiten im Bereich „Homes Passed“ noch nicht abschließend geklärt sind.

Somit müssen die Gemeinden im Cluster Nord / Los 4 des ADK weiterhin auf einen Baustart warten, was aus Sicht der Kommunen und deren Bürgerinnen und Bürger insbesondere unter dem Aspekt der parallel seitens der Gemeinde zwingend erforderlichen und vorgesehenen, umfangreichen Straßen- und Gehwegsanierungsmaßnahmen unbefriedigend ist.

Fortschreibung Nahverkehrsplan ÖPNV 2027 – Anhörung der Kommunen

Die Anhörung zur Vorabbekanntmachung des Linienbündels Langenau ist bis zum 28. Januar 2025 veröffentlicht.

Von Seiten der Gemeindeverwaltung erfolgt eine fristgerechte Stellungnahme im Zuge der Anhörung, über die der Gemeinderat in Sitzung am 28.01.2025 beraten und entscheiden wird.

Gewerbegebiet „Am Osterstetter Weg“ – Vergabe Erschließungsarbeiten

Mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan „GE Am Osterstetter Weg“ der Gemeinde Bernstadt wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbegebiets am östlichen Ortsrand von Bernstadt und eine geordnete städtebauliche Entwicklung in
diesem Bereich geschaffen. Die Neuausweisung des Gewerbegebietsstandorts in der
Gemeinde wird notwendig, da in den kommenden Jahren dringend geeignete Flächen
sowohl für kleinere und mittlere Ge, als auch für die Standortverlagerung der Firma Mayser von Ulm nach Bernstadt benötigt werden.

Das förmliche Bebauungsplanverfahren (Aufstellungsbeschluss) wurde mit Gemeinderats-
beschlussfassung am 10.05.2023 eingeleitet und mit Satzungsbeschlussfassung am 31.07.2025 abgeschlossen.

Um eine gewerbliche Nutzung der Flächen gewährleisten zu können, sind die erforderlichen Erschließungsbaumaßnahmen zu veranlassen und umzusetzen.

Durch Beschlussfassung des Gemeinderats am 11.09.2025 wurde das mit der technischen Umsetzung des Gewerbegebiets beauftragte Ingenieurbüro “KOLB Ingenieure GmbH“ aus Steinheim mit der öffentlichen Ausschreibung der Erschließungsarbeiten für das Gewerbe-
gebiet “GE Am Osterstetter Weg“ beauftragt. Die Submission der Ausschreibung erfolgte am 20.11.2025. Beanstandung zum Submissionsergebnis liegen nicht vor.

Die Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet “GE Am Osterstetter Weg“ der Gemeinde Bernstadt erfolgte unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen
Aspekten an den günstigsten Bieter, die Firma Noller Bauunternehmen GmbH aus Niederstotzingen zur Vergabesumme in Höhe von 1.981.287,00 €.

Durch das günstige Ausschreibungsergebnis konnten deutliche Mehrausgaben beim Grundstücksverkehr, bei den Ausgleichsmaßnahmen zum Artenschutz sowie im Bereich der
Voruntersuchungen, der vorbereitenden Maßnahmen und den Planungskosten weitest-
gehend amortisiert werden.

Der Beginn der Erschließung ist zu Beginn des kommenden Jahres vorgesehen.

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 – Investitionsprogramm 2026 fortfolgend

Die Erstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 erfolgt durch die Finanzabteilung des Verwaltungsverbandes Langenau (VVL) in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bernstadt.

Grundlage für die Ausarbeitung des Entwurfs bilden die für die Erfüllung der laufenden Auf-gabenstellungen der Gemeinde im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Haushaltsmittel sowie die im Finanzplan laufenden und geplanten Investitionsvorhaben.

Als Orientierung für die Beratung der Investitionsplanung für das Haushaltsjahr 2026 fort-
folgend dient das Planwerk „Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025“, und das darin aufgeführte Investitionsprogramm der Gemeinde Bernstadt für die Haushaltsjahre 2025 fortfolgend (mittelfristige Investitionsplanung für die Jahre 2026 bis 2028).

Im Zusammenhang mit der Bewertung der aktuellen und zukünftigen Finanzsituation der
Gemeinde Bernstadt (Haushaltslage) ist nachfolgend ein Auszug aus dem Haushaltserlass der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Alb-Donau-Kreis zum Haushaltsplan 2025
beigefügt.

Auszug Schreiben LRA ADK 03.04.2025:

„…Zu dem sorgfältig aufgestellten und informativ erläuterten Haushaltsplan bemerken wir:

Der Ergebnishaushalt 2025 weist ein negatives ordentliches Ergebnis von -496.762,- € aus.
Damit kann der laufende Ressourcenverbrauch des Jahres 2025 nicht aus den Erträgen
gedeckt werden. Das Ergebnis kann voraussichtlich mit Rücklagen aus Überschüssen der deutlich besser abgeschlossen Jahresabschlüsse ausgeglichen werden.

Im Finanzplanungszeitraum wird in den Jahren 2026 bis 2028 ebenfalls von negativen
ordentlichen Ergebnissen ausgegangen. Zusammengefasst ergibt sich für die folgenden Jahre ein Saldo von -2.355.056,- €.

Im Finanzhaushalt ergibt sich ein Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von -67.472,- €. Damit werden aus dem Haushalt keine, bzw. negative Netto-
investitionsfinanzierungsmittel erwirtschaftet. In den Jahren 2026 bis 2028 wird nach
aktueller Planung ebenfalls von einem Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltungs-
tätigkeit ausgegangen. Insgesamt rechnet die Gemeinde im Planjahr mit Investitionen in Höhe von rund 4 Mio. €.

Die größten Investitionsmaßnahmen und Schwerpunkte bilden dabei u. a. die Aus-
zahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden mit 2.500.000,- €, die
Kapitalumlage an den Verwaltungsverband Langenau für die Erweiterung der
Gemeinschaftsschule mit 350.000,- €, die Erschließung des Gewerbegebietes „Herd-
gasse“ mit 250.000,- € und die Sanierung des Sportstättengeländes mit 250.000,- €.

Die Maßnahmen können durch Investitionszuweisungen vom Land und liquiden Mitteln
finanziert werden.

Die Verschuldung der Gemeinde wird sich bis zum Jahresende 2025 auf 2.692.500,- € bzw. rd. 1.145,- € je Einwohner belaufen. Der derzeitige Landesdurchschnitt vergleichbarer
Kommunen liegt bei 938,- € je Einwohner. In den Planjahren 2026 und 2028 sind Kreditaufnahmen eingeplant. Laut Finanzpla­nung der Gemeinde Bernstadt werden sich bis Ende 2028 die Kreditschulden nochmals erhöhen und sich auf insgesamt 3.845.000,- € bzw. 1.635,- € je Einwohner belaufen.

Nach der vorliegenden Planung werden durchgängig negative Ergebnishaushalte und ein durchgängiger Zahlungsmittelbedarf im Finanzhaushalt ausgewiesen. Die Gemeinde muss daher, kurz- bis mittelfristig, alle Anstrengungen unternehmen hier Verbesserungen zu
erreichen. Ziel muss die Erwirtschaftung des jährlichen Ressourcenverbrauchs und eine Verbesserung der Eigenfinanzierungskraft sein. Dabei ist auch die allgemeine
wirtschaftliche und politische Entwicklung zu beobachten, die weitere Belastungen mit sich bringen kann. Bei den Entscheidungen über die anstehenden Investitionen müssen ins-
besondere auch die entstehenden Folgekosten in den Blick genommen werden, um
weitere Belastungen für den Ergebnishaushalt zu minimieren. Die Verschuldung sollte nicht ausgeweitet, sondern möglichst abgebaut werden, um die Zinsbelastung zu
reduzieren.“

Auszug aktueller Haushaltsplan 2025 – Investitionsprogramm Haushaltsjahre 2026-2028:

Um die durch den Gemeinderat für das Jahr 2026 fortfolgend angestrebten Investitionen in die Haushaltsplanung für eine weitere Bewertung und Beratung durch den Gemeinderat unter
Berücksichtigung der extrem angespannten Finanzlage der Gemeinde Bernstadt einarbeiten zu können, wurde dem Gemeinderat das nachfolgend im Entwurf erstellte Investitions-
programm als Arbeitsgrundlage mit dem Ersuchen um Anregungen bezgl. möglicher Ein-
sparungspotentiale durch die Gemeindeverwaltung zur Kenntnis gegeben.

Entwurf Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2026 einschließlich mittelfristiger Finanzplanung für den Zeitraum 2027-2029

In Bewertung der gegenwärtigen und zukünftigen Finanzlage der Kommune wurde der Rat durch die Gemeindeverwaltung in Kenntnis gesetzt, dass in den Jahren 2026 bis 2028 bei Umsetzung der im Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen, einer maßvollen Haushaltsmittelplanung sowie einem positivem Ergebnishaushalt aktuell mit keiner weiteren
Neuverschuldung der Gemeinde zu kalkulieren ist.

Grundsätzlich gilt es jedoch bei jedweden Planungen und Maßnahmen durch die Gemeinde zu bedenken, dass sich die Haushaltslage der Städte und Gemeinden seit Jahren in einer
Abwärtsspirale befindet.

Die anhaltend schlechte Konjunkturlage wird auch in den kommenden Jahren die kommunalen Haushalte nochmals stärker belasten, als dies bisher angenommen wird. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit der baden-württembergischen Kommunen, und damit verbunden, auch der Gemeinde Bernstadt, in einem Maße gefährdet wird, wie dies in den zurückliegenden Jahrzehnten nicht der Fall war. Die bisherigen und
aktuellen Entwicklungen zeigen auf, dass es durch die Zunahme neuer Aufgaben sowie
kumulierender Problemstellungen/Krisen (Klimawandel, Energiewirtschaft, Sicherung der
Sozialsysteme, Mobilitätswende, wirtschaftliche Transformation etc.) zu einem gesamt-
staatlichen Leistungsversprechen kommt, dass sich auf kommunaler Ebene faktisch nicht mehr umsetzen bzw. finanzieren lässt. Denn viele dieser neuen und ausgeweiteten Aufgaben wurden auf die Kommunen übertragen, ohne die hierfür erforderlichen Finanzmittel im Zuge der Gegenfinanzierung sicherzustellen.

Hinzu kommt, dass weiterhin ein deutlicher Rückstand in die Erhaltung und Sanierung
öffentlicher Infrastruktur mangels Finanzierbarkeit besteht. Innerhalb der Gemeinde Bernstadt sind speziell im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Modernisierung vorhandener Infrastruktur (Bsp.: Sanierung Riedwiesenhalle, Kindertages-stätten, Straßen, Abwasserbeseitigung etc.) in den kommenden 5-10 Jahren mit enormen
finanziellen Aufwendungen zu kalkulieren, die eine vorausschauende und sparsame Wirtschaftsführung bedingen, da nach Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht mehr ausreichende Ressourcen vorhanden sind, um in diesen Bereichen zu investieren.

Des Weiteren ist allgemein zwingend zu berücksichtigen, dass sich die Ertragskraft des
kommunalen Haushaltes der Gemeinde Bernstadt nicht dem Finanzhaushalt nach bemessen lässt, sondern sich vielmehr aus der Ertragskraft des Ergebnishaushaltes ergibt.

Grundsätzlich ist fraglich, wie die Gemeinde unter Bezugnahme auf die Ausführungen und Beurteilungen der allgemeinen Finanzlage durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Haushalts-
erlass 2025 sowie den stetig steigenden Ausgaben im Ergebnishaushalt (Bsp.: Kindertagesstätten, Ganztagesbetreuung Grundschule, Kreisumlage, Verbandsumlage und Kapitalumlagen VVL, etc.) zukünftig die kommunalen Pflichtaufgaben finanziell abbilden kann.

Teilfortschreibung Regionalplanung Windenergie Regionalverband Donau-Iller

– 2. Beteiligungsverfahren Anhörung Öffentlichkei

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Donau-Iller hat in öffentlicher Sitzung am 21.10.2025 die Durchführung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung Windenergie nach Art. 18 und 20 des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die
Regionalplanung in der Region Donau-Iller i. V. m. Art. 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) beschlossen.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung. Gegenstand des Beteiligungsverfahrens sind neben dem Textteil auch die Ergänzung zur Raumnutzungskarte des Regionalplans Donau-Iller sowie der Umweltbericht.

Die Unterlagen stehen im Anhörungszeitraum zur Einsicht und zum Herunterladen auf der Webseite des Regionalverbandes Donau-Iller (https://www.rvdi.de/regionalplanung/beteiligungsverfahren) zur Verfügung.

Den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurde die Gelegenheit gegeben, eine Stellungnahme nur zu den geänderten Teilen des Fortschreibungsentwurfes abzugeben.

Von Seiten des Gremiums wurden keine Ergänzungen und Änderungen zur bisherigen
Position der Gemeinde Bernstadt in Bezug auf die Lage und die Ausweisung der Flächen-
potenziale auf der Gemarkung Bernstadt geäußert.

Darüber hinaus liegt noch keine finale Stellungnahme der Bundeswehr im Zusammenhang mit Tiefflugzonen vor. Diese sind unter Berücksichtigung der umliegenden militärischen
Infrastruktur abzuwarten, da davon auszugehen ist, dass eine Stellungnahme bzw. sich die Ausweisung von Tiefflugzonen auf die Windkraftflächenpotenziale ausschließend auswirkt.

Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl und der Bürgermeisterwahl am 08.03.2026

– Bildung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume

– Bestellung der Wahlvorstände

Am 08. März 2026 findet die Neuwahl des Landtages Baden-Württemberg statt.

In Sitzung am 06. November 2025 hat der Gemeinderat gem § 38a Kommunalwahlgesetz Baden-Württemberg (KomWG) durch Beschluss bestimmt, dass die Wahl des Bürger-
meisters der Gemeinde Bernstadt ebenfalls am Tag der Wahl des Landtags BW durch-
geführt wird.

Von Seiten der Gemeindeverwaltung sind dementsprechend die Vorbereitungen zur Durchführung der Landtagswahl BW und der Wahl für die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) am
08. März 2026 zu veranlassen und die organisatorischen Grundlagen gemäß der gesetzlichen Grundlagen zu tätigen.

Für die anstehenden Wahl obliegt der Gemeinde auch die Aufgabe der Durch-
führung der Briefwahl. Daher ist für die Durchführung der Landtags- und Bürgermeisterwahl auf örtlicher Ebene zu den zwei Urnen-Wahlbezirken ein Briefwahlbezirk zu bilden.

Zu den Wahlräumen in der Riedwiesenhalle und dem Gemeindesaal wird der Briefwahlausschuss im Rathaus der Gemeinde seinen „Wahlraum“ haben und dort die Abwicklung/
Auszählung der Briefwahl vornehmen.

Gemeindewahlausschuss für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d)

Gem. § 11 Abs. 1 KomWG obliegt die Leitung der Gemeindewahl und die Feststellung des Wahlergebnisses dem Gemeindewahlausschuss. Für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Bernstadt ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden.

Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und mind. zwei Beisitzern sowie deren Stellvertreter. Die Beisitzer und deren Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den Wahlberechtigten. Der Bürgermeister hat die Stellung des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses grundsätzlich kraft Gesetzes.

Der Gemeindewahlausschuss für die Durchführung des Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Bernstadt wurde durch das Gremium wie folgt gebildet:


Funktion Stellvertretung
   
VorsitzBM Sühring 
1. BeisitzerGR Marc ReiserGRin Sandra Kauer
2. BeisitzerGR Oliver StrobelGRin Juliane Künzel
3. Beisitzer (Schriftführung)Sabine MegninNadine Bosch

Bestimmung des Wahltages und einer gegebenenfalls erforderlichen Stichwahl

Gem. § 2 Abs. 2 KomWG bestimmt der Gemeinderat durch Beschluss den Wahltag zur
Bürgermeisterwahl einschließlich des Wahltages einer eventuellen Stichwahl.

Der Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Gemeinde Bernstadt wurde auf Sonntag, 08.03.2026 sowie der Tag für eine eventuelle Stichwahl auf Sonntag, 29.03.2026 festgelegt.

Festlegung Einreichungsfrist Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl

Die Einreichungsfrist beginnt gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 KomWG am Tag nach der Stellenausschreibung (13.12.2025). Der letzte Tag der Einreichungsfrist wird vom Gemeinderat
bestimmt.

Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen als Bürgermeister (m/w/d) der Gemeinde Bernstadt wurde auf Montag, 09.02.2026 um 18:00 Uhr festgelegt.

Veranstaltung einer öffentlichen Bewerbervorstellung

Gem. § 47 Abs. 2 GemO kann die Gemeinde den Bewerbern, deren Bewerbungen zuge-
lassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen (offizielle Kandidatenvorstellung).

Durch das Gremium wurde der Termin für eine öffentliche Vorstellung der Kandidaten auf
Mittwoch, 11.02.2026 in der Riedwiesenhalle durch Beschluss festgelegt.

Bildung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlräume

Gem. § 4 KomWG bildet jede Gemeinde einen oder mehrere Wahlbezirke. Der Bürger-
meister bestimmt, welche Wahlbezirke zu bilden sind.

Wahlbezirk Nr. 001 – Gemeindesaal am Burgplatz:

Der Wahlbezirk Nr. 001 umfasst die gesamte Schmiedgasse, sowie den davon nördlich
gelegenen Teil des Gemeindegebietes, das Baugebiet Lange Wiese und die Butzenhöfe.

Als Wahlraum des Wahlbezirkes Nr. 001 wird der Gemeindesaal Burgplatz unter der
Anschrift Bürggasse 25, 89182 Bernstadt bestimmt.

Wahlbezirk Nr. 002 – Riedwiesenhalle:

Wahlbezirk Nr. 002 umfasst ab der Schmiedgasse (Schmiedgasse ausgenommen) das
gesamte südlich der Schmiedgasse gelegene Gemeindegebiet.

Als Wahlraum des Wahlbezirkes Nr. 002 wird der große Vereinsraum in der Riedwiesenhalle mit Anschrift Riedwiesen 2, 89182 Bernstadt bestimmt.

Wahlbezirk Nr. 003 – Briefwahlbezirk:

Wahlbezirk Nr. 003 bildet den Briefwahlbezirk ab.

Als Räumlichkeit des Wahlbezirks Nr. 003 wird das Rathaus mit Anschrift Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt bestimmt.

Bestellung der Wahlvorstände

Für jeden allgemeinen Wahlbezirk wird ein Wahlvorstand gebildet. Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und drei bis sieben weiteren Beisitzern (§ 9 Abs. 2 BWG).

Die Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter werden vom Bürgermeister berufen.

Eingang und Annahme von Spenden

Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt
jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Nachfolgende Spende(n) sind bei der Gemeindekasse eingegangen:

Spender:Betrag in €:Zweckbestimmung
  Anonym (Spender möchte nicht
genannt werden)
  200,-    Kindertagesstätte Riedweisen

Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spende zu.

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