Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES

Gewerbegebiet “Am Osterstetter Weg“

– Vorstellung Erschließungsplanung und Ausschreibung der Erschließungsarbeiten

Mit Beschlussfassung am 31.07.2025 wurde im Zuge der baurechtlichen Ausweisung des neuen Gewerbegebietsstandortes der Bebauungsplan Gewerbegebiet (GE) „Am Osterstetter Weg“ als Satzung beschlossen. Mit Veröffentlichung am 08.08.2025 erlangte der
Bebauungsplan Rechtskraft.

Herr Täubert vom Ingenieurbüro Kolb Ingenieure führte zu den in Abstimmung mit der
Straßenbaubehörde erfolgten technischen Änderungen in Bezug auf die Ausgestaltung der Anbindung des GE an die Landesstraße L 1170 aus.

Bezüglich der Genehmigungsplanung im Bereich des Straßenbaus steht das Ingenieurbüro in direktem Austausch mit der zuständigen Straßenbaubehörde, dem RP Tübingen. Die im Zuge der Abhandlung des Tagesordnungspunktes vorgestellte Planung ist mit dem RP
Tübingen genehmigungsfähig abgestimmt.

Der weitere Terminplan sieht die Fertigstellung der Ausführungsplanung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen vor. Ziel ist eine Vergabe der Gesamtleistungen Anfang
Dezember 2025 (GR-Sitzung 04.12.2025) durchzuführen. Der Baustart ist in Abhängigkeit der Witterung für das Frühjahr 2026 angedacht.

Im Zusammenhang mit einer zeitnahen Erschließung des Gewerbegebietes empfahl die Verwaltung die unmittelbare Folgebeauftragung des Ingenieurbüro Kolb Ingenieure mit der
Fertigstellung der Ausführungsplanung in GR-Sitzung am 31.07.2025, und, darauf basierend, mit der Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen. Dieser Empfehlung wurde durch
Beschlussfassung des Rates entsprochen.

Im Vorfeld der abschließenden Ausschreibungsbeschlussfassung durch den Gemeinderat erfolgte nochmals eine umfangreiche Information des Gremiums ergänzend zu den bis-
herigen Ausführungen in Bezug auf die Erschließungsplanung i.Z.m. Der Umsetzung des Geh- und Radweges in Anbindung des GE an den Ortskern sowie im Zusammenhang mit der barrierefreien Ausgestaltung der Bushaltestellen in der Schmiedgasse durch die Fachplaner.

Frau Jana Schretzenmayer und Herr Bernhard Täubert vom Ingenieurbüro Kolb-Ingenieure aus Steinheim führten Ausführlich zum Sachverhalt anhand von Planunterlagen aus.

Das Gremium nahm die Ausführungen und die Planungen zustimmend zur Kenntnis und entschied sich einstimmig dafür das Ingenieurbüro Kolb Ingenieure aus Steinheim mit der Ausarbeitung der Erschließungsplanung sowie der unmittelbaren öffentlichen Ausschreibung der Erschließungsarbeiten für das GE “Am Osterstetter Weg“ zu beauftragen.

Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der
Gemeinde Bernstadt

– Verabschiedung Satzungsentwurf

Von Seiten des Gremiums wurde in Sitzung am 31.07.2025 die Überarbeitung der Satzung zur Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit der Teilnahme an
Gemeinderatssitzungen, insbesondere in Bezug auf eine Erhöhung der pauschalen Entschädigung für die Teilnahme an ordentlichen Gemeinderatssitzungen angeregt. Die letzt-
malige Änderung/Anpassung der Satzung zur Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit erfolgte am 19.09.2013.

Ferner wurde eine spezifische Regelung der Entschädigung für die stellvertretenden
Bürgermeister für geleisteten Stundenaufwand während der Wahrnehmung der Vertretung des Bürgermeisters angeregt. Hierzu wurde ein „Benchmark Entschädigungen/Sitzungsgeld“ durch den 1. Stv. Bürgermeister erstellt und den Gemeinderäten für die weitere Diskussion zur Verfügung gestellt (Anlage Nr. 1 zu TOP 5 GR Ber 24/2025).

Unter Bezugnahme auf den gewünschten Beratungsinhalt sowie rechtlich erforderliche
Ergänzungen/Anpassungen (Einfügung § 1 Abs. 3) wurde durch die Gemeindeverwaltung die Überarbeitung der bestehenden Entschädigungssatzung durch Erlass einer auf Grund-
lage der aktuellen Mustersatzung des Gemeindetages BW neuen Satzung zur Beratung und Beschlussfassung durch den Gemeinderat vorbereitet (Anlage Nr. 3 zu TOP 6 GR Ber 24/2025).

Grundsätzlich haben ehrenamtlich Tätige gem. § 19 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und ihres Verdienstausfalls. Im Ermessen des Gemeinderates liegt lediglich die Regelung per Satzung, ob die Aufwandsentschädigung in Form pauschaler Sätze, oder nach Aufwand festgelegt werden soll. Grundsätzlich wird die Anwendung von pauschalen Entschädigungssätzen empfohlen.

Über die Anpassung der Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit im Zusammenhang mit der Teilnahme an Gemeinderatssitzungen sowie der Einführung einer spezifischen Regelung der Aufwandsentschädigung für die Stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Bernstadt
sowie den Erlass der Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche
Tätigkeit wurde durch den Gemeinderat Beschluss ausführlich beraten.

Durch das Gremium wurde eine Anpassung/Erhöhung der in § 3 Abs. 1 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Bernstadt aufgeführten Durchschnittssätze um pauschal 10,- € verabschiedet.

Bezüglich der Regelung der Aufwandsentschädigung für die Stellvertretenden Bürgermeister der Gemeinde Bernstadt sprach sich das Gremium einstimmig für die Beibehaltung der in
§ 1 Abs. 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Bernstadt bisher bereits bestehenden Regelung aus, wonach eine nach Aufwand bezogene Abrechnung auf Antragstellung der berichtigten Person erfolgt.

Durch das Gremium wurde dabei eine Anpassung/Erhöhung der in § 1 Abs. 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Bernstadt aufgeführten Durchschnittssätze um pauschal 5,- € bzw. verabschiedet.

Sanierung Kleinspielfeldsportanlage Riedwiesen

– Bericht Sachstand und Verlauf Sanierungsarbeiten

Gegenwärtig erfolgt die Sanierung des Kleinspielfeldes der Sportanlage Riedwiesen.

Die Gemeindeverwaltung informierte ausführlich über den aktuellen Sachstand bzw. Verlauf der Sanierungstätigkeiten.

Dabei wurde die Wiederherstellung der nördlich des Kleinspielfeldes (KSF) verlaufenden Regenwasserablaufrinne durch die mit den Sanierungsarbeiten beauftragte Firma sowie das mit der Bauleitung beauftragte Verbandsbauamt dringend empfohlen, um den Platz bei Starkregen zu entwässern sowie um als Anschlagskante für das Pflaster am Bestands-
fußweg anzupassen (Höhenanpassung erforderlich). Die in diesem Bereich im Altbestand bereits vorhandene Regenwasserabflussrinne kann infolge defekten Zustandes nicht mehr ertüchtigt/genutzt werden.

Aufgrund des umlaufenden, konsequenten Rückbaus der Einfassungen in Folge unter-
laufender Verwurzelung kann in Folge Wiederherstellung der Regenwasserablaufrinne auf die Position 3.1.70 des LV – Einfassung mit Gummigranulatplatten (165 m) mit einem
Kostenansatz von rd. 5.600 € netto verzichtet werden.

Die Umsetzung der Regenabflussrinne wurde auf Grundlage eines Nachtragsangebotes der Firma Moser vom 26.08.2025 zum Kostenansatz in Höhe von rd. 23.000,- € durch die
Gemeindeverwaltung in Auftrag gegeben. Abzüglich der Einsparungen von rd. 5.600,- €
ergeben sich Mehrkosten in Höhe von rd. 17.400,- € bei der Gesamtmaßnahme.

Grundsätzlich kommt es im Zuge des erweiterten Ausbaus des Randbereiches (Randstein-
setzung Einfassung Stellplatz Gerätehütte TSV Bernstadt) des KSF zu Massenmehrungen beim Einfassungsmaterial sowie zusätzlichen Arbeitsstunden nach Rapport durch die Firma Moser, und damit verbunden, zu weiteren Kostensteigerungen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden können.

Darüber hinaus kommt es zu zusätzlichen Kosten für die Prüfung und die Erstellung des Standsicherheitsnachweises für die vorhandenen Flutlichtanlage am Sportgelände Riedwiesen sowie i.Z.m. der Entsorgung von Aushubmaterial, Bezug von Humus für die Pflanzmaßnahmen sowie die Entsorgung von Grüngutmaterial.

Des weiteren konnte mit der Untere Naturschutzbehörde (LRA) entgegen der ursprünglichen Aussage eine vollständige Rodung des südlich an das KSF grenzenden Hecken und Baum Bewuchses erwirkt werden, um vermeidbaren Schmutzeintrag durch Laub und Nadeln in das neue errichtete Kunstrasenfeld, und damit verbunden einen hohen Folgeunterhaltungsaufwand zu vermeiden.

Die Maßnahmen wurden bereits durch den örtlichen Bauhof sowie den TSV Bernstadt in Eigenleistung umgesetzt.

Infolge des vollständigen Rückschnitts der vorhandenen Vegetation sind umfangreiche Nachpflanzungsmaßnahmen in dem mit der Untere Naturschutzbehörde abgestimmten
Bereichen zu tätigen. In diesem Zusammenhang sind weitere zusätzliche Kosten zu kalkulieren, die bisher im Kostenvoranschlag nicht Berücksichtigung fanden.

Durch den TSV Bernstadt wurden umfangreiche Pflasterarbeiten in Eigenleistung eingebracht. Bürgermeister Sühring dankt allen ehrenamtlich aktiv Mitwirkenden persönlich und im Namen der Gemeinde Bernstadt für deren Unterstützung und Arbeitsleistung als wertvollen bedeutsamen Beitrag im Sinne des Gesamtprojektes.

Allgemein befinden sich die Sanierungstätigkeiten im Zeitplan, sodass mit einer Inbetriebnahme des Kleinspielfeldes bis Mitte Oktober gerechnet werden kann.

Baugebiet Riedwiesen II

– Vergabe Endausbau

Sie Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Riedwiesen II der Gemeinde Bernstadt wurden 2021 bis auf die Aufbringung des Feinbelages und der Installation der Straßenbeleuchtung abgeschlossen. Im Jahr 2024 erfolgte die Installation der Straßenbeleuchtung.

Nach Umsetzung der privaten Bauvorhaben ist nunmehr abschließend der Feinbelag im
Zuge des Ausbaus aufzubringen. Durch das Verbandsbauamt wurde bei der Firma Heim im Rahmen der gegenwärtig erfolgenden Erschließungsbauarbeiten unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten ein Angebot für die Aufbringung des Feinbelages im Baugebiet Riedwiesen II im Zuge der Folgebeauftragung durch das Verbandsbauamt auf Grundlage eines
Leistungsverzeichnisses angefragt.

Das Angebot wurden unter rechnerischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten durch das Tiefbauamt des VVL geprüft. In Bewertung des Angebotes durch das Tiefbauamt des
Verwaltungsverbandes Langenau wurde die Vergabe durch die Gemeinde im Zuge der
Folge Beauftragung im Anschluss an die Erschließungstätigkeiten für das Gewerbegebiet Herdgasse an die Firma Heim zur Angebotssumme in Höhe von rd. 49.000,- € empfohlen. Im Haushaltsplan der Gemeinde Bernstadt für das Jahr 2025 sind für den Endausbau Finanzmittel in Höhe von 70.000,- € eingestellt.

Das Gremium sprach sich für die Beauftragung der Firma Heim Bau GmbH & Co KG mit dem Endausbau des Baugebietes Riedwiesen II zur vorgenannten Angebotssumme aus.

In öffentlicher Gemeinderatssitzung wurde eine ganz besondere Gruppe von Menschen in den Mittelpunkt gestellt. Unsere Blutspenderinnen und Blutspender. Mit ihrer selbstlosen Bereitschaft Blut zu spenden, schenken sie nicht nur Leben, sondern auch Hoffnung. Jede Spende bedeutet für jemanden die Chance auf Genesung, auf neue Lebensjahre, auf einen weiteren Tag mit den Liebsten. Es ist nicht nur Blut das gespendet wird, sondern die Menschlichkeit und Fürsorge, die mit jedem Besuch einer Blutspendenaktion gezeigt wird. Blutspenderinnen und Spender sind ein unverzichtbarer Teil einer solidarischen Gesellschaft, die auf gegenseitige Unterstützung baut. Ihr Einsatz verdient unsere Anerkennung.

Mit herzlichem Dank und großer Wertschätzung überreichte Bürgermeister Oliver Sühring die Urkunden und Ehrennadeln des DRK sowie ein Präsent der Gemeinde Bernstadt. Geehrt wurden:

Für 10 ehrenamtlich getätigte Blutspenden:Herr Manuel Dürr
 Frau Anja Eberle
 Herr Benjamin Gierden
 Frau Bettina Kröner
Für 25 ehrenamtlich getätigte Blutspenden:Frau Alexandra Büttner
 Herr Daniel Kraiß

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