Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES

Umsetzung Haushaltsplanung der Gemeinde Bernstadt 2023
– Aufnahme eines Kommunaldarlehens

Um die Finanzierung der im Haushaltsjahr 2023 geplanten Investitionen gewährleisten zu können, ist laut Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 300.000 € nötig.

Aus dem Vorjahr steht noch eine die Kreditermächtigung in Höhe von 800.000 € zur Verfügung. Für das Haushaltsjahr 2022 wurde der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 800.000 € mit Haushaltserlass vom 14. März 2022 genehmigt. Im Haushaltsjahr 2022 war entgegen der Haushaltsplanung keine Darlehensaufnahme
notwendig, nachdem sich der Abfluss der Mittel verzögert hat. So standen zum Jahresende 2022 noch Abrechnungen im

Zusammenhang mit der Erschließung von Baugebieten aus. Zudem wurden im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Schmiedgasse die Mittel nicht entsprechend dem Baufortschritt abgerufen. Nachdem der Mittelabfluss zwischenzeitlich erfolgt ist, ist die Aufnahme eines Darlehens unumgänglich.

Gemäß § 87 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dürfen Kredite nur im Finanzhaushalt und nur für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. Die Aufnahme des Kredites dient ausschließlich der
Finanzierung von Investitionen der Gemeinde.

Im Zusammenhang mit der geplanten Erschließung des Gewerbegebietes „Am Osterstetter Weg“ ist darüber hinaus der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 unumgänglich.

Zu Jahresbeginn 2023 lag der Schuldenstand der Gemeinde Bernstadt bei 2.997.500,- €. Dies entspricht einem Schuldenstand von circa 1.303,- € je Einwohner. Durch die nun
erforderliche weitere Kreditaufnahme in Höhe von 300.000,- € und nach Abzug der Tilgungsleistungen im Jahr 2023 in Höhe von 202.500,- € ergibt sich zum Jahresende ein Schuldenstand von 3.095.000,- €. Dies entspricht einem Schuldenstand von circa 1.346,- € je Einwohner.

Der Landesdurchschnitt der Verschuldung in Gemeinden zwischen 1.000 und 3.000 Einwohnern lag zum 31. Dezember 2021 bei 842,- € je Einwohner.

Die Aufnahme des Kommunaldarlehens erfolgt auf Grundlage von tagaktuellen Angeboten, die dem Gremium im Zuge der Abhandlung des Tagesordnungspunktes durch die Fach-beamtin des Finanzwesens, Frau Bohner nachgereicht und erläutert wurden.

Beschluss/Information

Die Aufnahme des Kommunaldarlehens in Höhe von 300.000,- € erfolgt auf Grundlage des Angebotes vom 21.09.2023 mit einer Laufzeit von 20 Jahren bei der Sparkasse Ulm/Landesbank Baden-Württemberg mit einem Zinssatz von 3,99 % p.a..

Überörtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 und Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 der Gemeinde Bernstadt

– Prüfbericht Landratsamt

Der gesetzliche Auftrag zur überörtlichen Prüfung ergibt sich aus § 113 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO).

Inhalt und Umfang der Prüfung ergeben sich aus § 114 Abs. 1 GemO und der Gemeinde-prüfungsordnung (GemPrO), sowie aus Art. 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des
Gemeindehaushaltsrechtes (HHRefG). Die Prüfung hat sich auf Schwerpunkte und Stichproben beschränkt (§ 15 GemPrO).

In die Prüfung wurden die Haushaltsjahre 2018 sowie die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 einbezogen.

Die Prüfung wurde in der Zeit vom 20. Juni 2023 bis 07. August 2023 beim Verwaltungsverband Langenau und im Landratsamt durchgeführt.

Mit Schreiben vom 14. August 2023 wurde der Gemeindeverwaltung der abschließende
Prüfungsbericht durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis übersandt.

Ergebnis der Prüfung (Auszug Prüfungsbericht LRA):

Die stichprobenweise Prüfung ergab ein gutes Gesamtbild der Gemeindeverwaltung.
Beanstandungen sind keine zu treffen.

Die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte wurden im Prüfungszeitraum ordnungsgemäß geführt. Gleiches gilt für die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bernstadt.

Der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts ist dem Gemeinderat gem. § 114 Abs. 4 GemO i.V.m. § 43 Abs. 5 GemO mitzuteilen.

Beschluss/Information

Das Gremium nahm die Inhalte des Prüfungsberichts zur überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2018 und der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 des Landratsamtes
Alb-Donau-Kreis vom 14.08.2023 zur Kenntnis.

Gewerbegebiet Herdgasse 5.Bauabschnitt

– Erschließungsplanung

Im Zusammenhang mit der Ausweisung und Umsetzung des Bebauungsplans “GE
Herdgasse, 5. Bauabschnitt“ ist die Erschließung der von dem Bebauungsplan erfassten
2 Gewerbebaugrundstücken aufgrund des Höhenversatzes zum 4. Bauabschnitt über die
Anbindung Abzweig Schützenhaus der Kreisstraße K 7403 erforderlich.

Eine Erschließung in Verlängerung der Holzkircher Straße (ehemaliger Verlauf Kreisstraße
K 7403) ist nicht genehmigungsfähig, da dies den verkehrsführenden Zielsetzungen der Nordwestumfahrung / Anbindung Gewerbegebiet Herdgasse K 7403 entgegenstehen würde.

Durch das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim wurde ein Entwurf für die Erschließung des Gewerbegebiets erarbeitet und in Sitzung am 20.07.2023 vorgestellt. Bezüglich der Inhalte des Entwurfs der Erschließungsplanung wird auf den Lageplan (Anlage der Sitzungsvorlage GR Ber 42/2023) verwiesen.

Im Zuge der Beratung wurde durch das Gremium in Sitzung am 20.07.2023 angeregt, die erforderliche Ausweitung der vom Einmündungsbereich der Kreisstraße nördlich der
Erweiterungsfläche verlaufenden Erschließungsstraße auf den ehemaligen Unterbau der Kreisstraße K 7403 (Holzkircher Straße) im Verkauf zu führen. Durch die Nutzung des ehemaligen Kreisstraßenverlaufs und des dort befindlichen Unterbaus können entsprechende Kosteneinsparungen erzielt werden.

Die Anregung wurde an das zuständige Ingenieurbüro zur Einarbeitung in die Erschließungs-planung weitergeleitet und diese angepasst.

Die abgeänderte Erschließungsplanung (Anlage 1) einschließlich Kostenberechnung (Anlage 2) wurden dem Gremium durch Herr Täubert vom Ingenieurbüro Kolb als Grundlage für die Billigung ausführlich erläutert.

Von Seiten des Gremiums wurden keine Änderungen bzw. Ergänzungen zur Erschließungsplanung für das Gewerbegebiet Herdgasse 5. BA. geäußert.

Beschluss/Information

Der vorgestellten Erschließungsplanung einschließlich Kostenberechnung des Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim für das das Gewerbegebiet Herdgasse 5. Bauabschnitt wurde in der vorgestellten Fassung zugestimmt.

Gewerbegebiet „am Osterstetter-Weg“ Gemeinde Bernstadt

– Erschließungsplanung

Mit Beschlussfassung am 10.05.2023 hat sich der Gemeinderat Bernstadt für die Neuausweisung des Gewerbegebietes „Am Osterstetter Weg“ und die Aufstellung des gleichnamigen Bebauungsplans entschieden.

Die Neuausweisung eines weiteren Gewerbegebietsstandorts östlich der Gemeinde wird notwendig, da in den kommenden Jahren geeignete Flächen für die Standortverlagerung der Firma Mayser sowie für die Ansiedlung bzw. Erweiterung örtliche und regionaler Unter-nehmen benötigt werden.

Der Standort östlich des Freizeit- und Sportgeländes wurde bereits im Rahmen des Gemeindeentwicklungskonzepts vom 18.03.2016 als mögliche Gewerbebauflächen-Erweiterung identifiziert. Zudem ist die Schaffung von zukunftsfähigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen vor Ort eine der Kernpunkte der kommunalpolitischen Zielsetzungen der Gemeindeentwicklung. Im Zuge der Ansiedlung der Firma Mayser am Standort Bernstadt können bis zu 500 Arbeitsplätze geschaffen werden.

Der direkte Anschluss dieses Standorts an das übergeordnete Straßennetz, Landesstraße L 1170 im Osten von Bernstadt erweist sich als wichtiger Standortvorteil, da der gewerbliche Verkehr, der von Langenau bzw. von der Autobahn A7 kommt, nicht direkt durch den Siedlungsbereich geleitet wird. Zudem kann dieser Standort durch die räumliche Nähe zum bestehenden Gewerbegebiet an der A7 von Synergieeffekten profitieren.

Im Zusammenhang mit der Ausweisung und Umsetzung des Bebauungsplans GE “Am Osterstetter Weg“ ist die Erschließung der von dem Bebauungsplan erfassten Gewerbebauplatzflächen in Anbindung an die Landesstraße L 1170 erforderlich.

Durch das Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim wurde ein Entwurf für die Erschließung des Gewerbegebiets sowie eine diesbezügliche Kostenschätzung erarbeitet. Bezüglich der Inhalte des Erschließungskonzeptes sowie der Kostenberechnung wird auf die Anlagen Nr. 1 und Nr. 2 zu dieser Sitzungsvorlage verwiesen.

Herr Täuber von Ingenieurbüro Kolb aus Steinheim erläuterte dem Gremium den Entwurf der Erschließungsplanung ausführlich anhand einer Präsentation.

Bezüglich der vorgestellten Planung bestand einvernehmliche Zustimmung durch das Gremium.

Beschluss/Information:

Der Entwurf für die Erschließung einschließlich Kostenüberschlag im Zusammenhang mit der Neuausweisung und Umsetzung des Gewerbegebietes „Am Osterstetter Weg“ der Gemeinde Bernstadt des Ingenieurbüro Kolb wurde in der vorgestellten Fassung vom 19.09.2023 gebilligt.

Bewirtschaftung des Gemeindewaldes – Brennholzverkauf 2023/2024

Für die kommende Wintersaison 2023/2024 ist für den Wald der Gemeinde Bernstadt ein planmäßiger Einschlag von 90 Fm Brennholz mit einem Anteil von 20 % Buche, Ahorn 40% und 40 % Eiche festgelegt.

In Sitzung am 22.09.2022 hat sich der Gemeinderat Bernstadt in Folge der deutlichen Überzeichnung der zur Verfügung stehenden Brennholzmenge im Zuge einer „fairen“ und dem Gleichbehandlungsgrundsatz entsprechenden Zuteilung für nachfolgende Vorgehensweise bei der Vergabe von Brennholzpoltern der Gemeinde entschieden:

  1. „Kontingentierung“ von einheitlichen Brennholzpoltern mit einem Umfang von
    grundsätzlich 5 Fm pro Haushalt, wobei geringfügige Abweichungen im Zuge der Auf-arbeitung und Bereitstellung der Polter nicht ausgeschlossen werden können.
  2. Veräußerung ausschließlich an Bürger/-innen der Gemeinde Bernstadt
  3. Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Polter erfolgt per Losentscheid
  4. Keine Vergabe von Brennholzpoltern zu gewerblichen Zwecken an Dritte
  5. Festlegung des Brennholzpreises durch Beschluss des Gemeinderates
  6. Ab dem Jahr 2023 wird eine bindende Fristsetzung für Bewerbungen auf kommunale Brennholzpolter eingeführt.

Entsprechend der durch Beschluss des Gremiums festgelegten, grundsätzlichen Vergabekriterien wurde über den Brennholzpreis Saison 2023/2024 durch den Gemeinderat beraten und entscheiden.

Beschluss/Information:

Der Brutto-Brennholzpreis der Gemeinde Bernstadt wurde für die Saison 2023/2024 für Buchenholz mit 95,- €/Fm und für sonstiges Hartlaubholz mit 90,- €/Fm festgelegt.

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