Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES

– Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich Investitionsprogramm 2025
  fortfolgend

– Beratung und Beschlussfassung     

Die Haushaltssatzung des Haushaltsjahres 2024 wurde durch den Gemeinderat am 29.02.2024 als Satzung beschlossen. Für das Haushaltsjahr 2025 ist noch keine Satzung erlassen.

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2025 wurde durch den Finanzausschuss am 11.03.2025 vorberaten. Der Haushaltsplan 2025 liegt dem Gremium im Entwurf in Vor-
bereitung der Sitzung sowohl auszugsweise in Papierform, als auch elektronisch im
Ratsinformationssystem (RIS) der Gemeinde Bernstadt in vollständiger Fassung vor.

Über den im Entwurf vorliegenden Haushaltsplan einschließlich Investitionsprogramm für die Jahre 2025 fortfolgend war durch den Gemeinderat zu beraten und Beschluss zu fassen.

Der dem Gemeinderat vorliegende Entwurf wird dem Gremium durch die Mitglieder des
Finanzausschusses in der aktuellen Fassung zur Beratung und Beschlussfassung empfohlen.

Bezüglich der Haushaltsplanansätze wurde auf den Inhalt des Planwerkes „Haushalts-
satzungen und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Gemeinde Bernstadt“
verwiesen. Allgemeine Erläuterungen sind im Vorbericht enthalten und diesem zu ent-
nehmen. Frau Bohner – Finanzfachbeamtin des VVL – erläuterte den Haushaltsplan 2025 in der vorliegenden Fassung im Zuge der Abhandlung des Tagesordnungspunktes ausführlich.

Das Gremium nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Änderungen und
Ergänzungen werden nicht gewünscht.

Beschluss/Information:

  1. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird entsprechend dem Entwurf in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung erlassen.
  • Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans an die Rechtsaufsichtsbehörde und Einholung der nach § 86 Abs. 4, § 87 Abs. 2 und § 89 Abs. 2 Gemeindeordnung
    erforderlichen Genehmigungen zu den Festsetzungen in § 2 bis § 4 Haushaltssatzung.

Abstimmung:

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Zusammenschluss der Evangelischen Kirchengemeinden Bernstadt, Göttingen-Albeck, Hörvelsingen, Langenau und Wettingen

– Anhörung der Kommune gemäß § 24 KirchensteuerG

– Beratung und Beschlussfassung

Die Evangelischen Kirchengemeinden Bernstadt, Göttingen-Albeck, Hörvelsingen, Langenau und Wettingen haben beantragt, die fünf Kirchengemeinden zum 30. November 2025, dem Tag der Kirchenwahl, zu einer Evangelischen Kirchengemeinde Langenau-Bernstadt
zusammenzuschließen.

Im Vorfeld der finalen Entscheidung durch den evangelischen Oberkirchenrat, ist dieser
gemäß § 24 KirchensteuerG verpflichtet, das Landratsamt Alb-Donau-Kreis, respektive die
betroffenen Gemeinden in der Sachlage anzuhören.

Mit Mail vom 04.03.2025 wurde die Gemeinde Bernstadt über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt und um Mitteilung ersucht, ob gegen den vorgenannten
Zusammenschluss seitens der bürgerlichen Gemeinde Bedenken bestehen.

Der Sachverhalt ist durch den Gemeinderat zu beraten und in Bezug auf eine Stellungnahme der Gemeinde Bernstadt Beschluss zu fassen.

Beschluss/Information:

Gegen den Zusammenschluss der Evangelischen Kirchengemeinden Bernstadt, Göttingen-Albeck, Hörvelsingen, Langenau und Wettingen bestehen seitens der bürgerlichen
Gemeinde Bernstadt keine Bedenken und Einwände.

Abstimmung

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

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