Sanierung Kleinspielfeld Sportanlage Riedwiesen
– Finale Festlegung Maßnahmeninhalte
– Ausschreibung Sanierungsmaßnahmen
– Beratung und Beschlussfassung
Das vorhandene Kleinspielfeld ist aufgrund des desolaten Zustandes nicht mehr nutzbar. Im Zuge der erforderlichen Sanierung des Spielfeldes sind weitere Maßnahmen im Bereich der Zaunanlage, der Zuwege sowie an der Flutlichtanlage angedacht bzw. erforderlich.
Der Gemeinderat Bernstadt hat sich im Grundsatz für die Sanierung des Kleinspielfeldes unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit durch die Kommune ausgesprochen.
Die Sportanlage soll bis Ende 2025 wieder für den Schul- und Vereinsbetrieb nutzbar
gemacht werden.
Durch den Gemeinderat wurde in Vorbereitung und Abstimmung der Sanierungsmaßnahme eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des örtlichen Sportvereins, des Verbandsbauamtes des VVL sowie den Mitgliedern des Bauausschusses eingesetzt. Die Ergebnisse der Projektgruppe bilden die Grundlage für die finale Beschlussfassung zur Umsetzung
einschließlich der inhaltlichen Festlegungen durch den Gemeinderat.
Bezüglich der bisherigen Beratungen und Ergebnisse wird auf die Niederschriften zu den
Sitzungen des Gemeinderates am 17.09.2024 und 07.11.2024 verwiesen.
Durch die Projektgruppe wurden in Sitzung am 23.01.2025 nachfolgende Ergebnisse zur
finalen Beschlussfassung durch den Gemeinderat festgelegt:
Basis der Sanierungsmaßnahmen bildet die im Lageplan (Anlage 1 zu GR Ber 06/2025) in den Einzelmaßnahmen dargestellte Umsetzungsvariante, wobei ein Stufen-/Prioritätenplan unter dem Gesichtspunkt der Einhaltung des Kostenrahmens im Zusammenhang mit den Punkten „Sanierung Flutlichtanlage“ und „Umsetzung Beachvolleysollballfeld“ wie folgt vorgeschlagen wird:
Priorität 1: Sanierung Kleinspielfeld, Sanierung und Erneuerung Ballfangzäune, Wege- und Pflasterarbeiten
Priorität 2: Energetische und technische Sanierung der Flutlichtanlage
Priorität 3: Umsetzung eines Beachvolleyballfeldes
Die Prioritäten sollen jeweils in der aufgeführten Reihenfolge abgearbeitet werden, wobei die Priorität 2 bzw. 3 erst nach Beendigung/Kostenabrechnung der vorangegangenen Priorität
unter dem Gesichtspunkt der Finanzierbarkeit/Einhaltung des Gesamtkostenrahmens im Einzelfall durch den Gemeinderat beraten und entschieden werden sollen.
Die Gemeindeverwaltung und Herr Eckert vom Verbandsbauamt des Verwaltungsverbandes Langenau (VVL) informieren das Gremium über die Inhalte der Sanierungsmaßnahmen ausführlich.
Durch den Gemeinderat ist über den Sachverhalt final zu entscheiden.
Auf Grundlage der Entscheidungsfindung des Gemeinderates sollen die Sanierungsmaßnahmen zeitnah ausgeschrieben und umgesetzt werden.
In Vorbereitung der Maßnahmenumsetzung erfolgen gegenwärtig erforderliche Pflege- und Rückschnittmaßnahmen. Eine diesbezügliche Abstimmung mit, sowie Genehmigung durch die Naturschutzbehörde erfolgte im Vorfeld durch die Gemeindeverwaltung.
Innerhalb des Gremiums besteht geschlossener Konsens bezüglich der Maßnahmeninhalte sowie der vorgeschlagenen, weiteren Vorgehensweise.
Kostenbetrachtung:
- Aktuelle Kostenschätzung ohne Sanierung Flutlichtanlage unter Berücksichtigung
Zuschussmittelgewährung *
| Gesamtkosten gem. Kostenschätzung – Stand 23.01.2025 | 219.000,- € |
| Gewährte Fördermittel Ausgleichstock | 80.000,- € |
| Gewährte Fördermittel Sportstättenförderprogramm Land BW | 60.500,- € |
| Eigenanteil Finanzmittel Gemeinde | 78.500,- € |
- Aktuelle Kostenschätzung mit Sanierung Flutlichtanlage unter Berücksichtigung
Zuschussmittelgewährung *
| Gesamtkosten gem. Kostenschätzung – Stand 23.01.2025 | 261.000,- € |
| Gewährte Fördermittel Ausgleichstock | 80.000,- € |
| Gewährte Fördermittel Sportstättenförderprogramm Land BW | 60.500,- € |
* Im Zusammenhang mit der Zusammensetzung der Gesamtkosten wird auf die Anlage 2 zu GR Ber 06/2025 (Kostenberechnung Bauamt VVL) verwiesen.
- Ursprüngliche Kostenschätzung unter Berücksichtigung Zuschussmittelgewährung
| Gesamtkosten gem. Kostenschätzung | 224.000,- € |
| Gewährte Fördermittel Ausgleichstock | 80.000,- € |
| Gewährte Fördermittel Sportstättenförderprogramm Land BW | 60.500,- € |
| Eigenanteil Finanzmittel Gemeinde | 83.500,- € |
Im Haushaltsplan der Gemeinde Bernstadt 2024 sind Eigenfinanzmittel in Höhe von 100.000,- € für die Maßnahme eingestellt.
Im Falle einer ergänzenden Umsetzung des Beachvolleyballfeldes obliegt dem TSV
Bernstadt die dauerhafte Pflege und Unterhaltung der Anlage in eigener Zuständigkeit und auf eigene Kosten. Die Gemeinde Bernstadt ist bezüglich der Unterhaltspflicht und Kosten freigestellt. Dies ist vertraglich zwischen der Gemeinde und dem TSV im Vorfeld einer
Maßnahmenumsetzung verbindlich zu fixieren.
- Dem durch die Projektgruppe „Sanierung Kleinspielfeld Sportanlage Riedwiesen“ vorgeschlagenen Stufen-/Prioritätenplan wird unter Voraussetzung der Einhaltung des Kostenrahmens im Zusammenhang mit den Punkten „Sanierung Flutlichtanlage“ und „Umsetzung Beachvolleyballfeld“ wie folgt zugestimmt:
Priorität 1: Sanierung Kleinspielfeld, Sanierung und Erneuerung Ballfangzäune, Wege- und Pflasterarbeiten
Priorität 2: Energetische und technische Sanierung der Flutlichtanlage
Priorität 3: Umsetzung eines Beachvolleyballfeldes
- Das Verbandsbauamt des VVL wird mit der Ausschreibung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und Bauleitung beauftragt.
Abstimmung:
Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.
Neuausweisung Gewerbegebiet „Am Osterstetter Weg“ / Ansiedlung Firma Mayser
– Abschluss öffentlich-rechtliche Vereinbarung Raumordnung
– Beratung und Beschlussfassung
Es ist eine Änderung des FNPs in gewerbliche Bauflächen für den Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes notwendig. Das Bebauungsplanverfahren und das Verfahren für die
notwendige Änderung des FNP (23. Änderung) wurden bereits von der Gemeinde Bernstadt bzw. dem VVL Langenau veranlasst.
Damit der vorhabenbezogene Bebauungsplan GE „Am Osterstetter Weg“ bei einer nicht
Ansiedlung der Firma Mayser, die Folgeansiedlung von anderen Gewerbebetrieben als
verbindliche Auflage für eine Genehmigung durch die übergeordneten Raumordnungs-
behörde (Regierungspräsidium Tübingen) ausschließt, sind der Bebauungsplan und die
23. Änderung des FNP für den Bereich der für die Firma Mayser vorgesehen war aufzu-
heben.
Im Zuge einer verbindlichen Fixierung der vorgenannten Genehmigungsvoraussetzung ist eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bernstadt, dem RP Tübingen und dem Landkreis Alb-Donau (ADK) abzuschließen.
Durch das Landratsamt ADK und die Gemeinde Bernstadt erfolgte die Ausarbeitung eines Vereinbarungsentwurfes in Abstimmung mit dem RP Tübingen.
Bezüglich der Inhalte der öffentlichen rechtlichen Vereinbarung wird auf die Anlage zur
Sitzungsvorlage GR Ber 07/2025 verwiesen.
Über den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist durch den Gemeinderat
Beschluss zu fassen.
Kostenbetrachtung:
– 0 –
- Die Gemeindeverwaltung wird mit dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ermächtigt.
Abstimmung:
Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.
Bauangelegenheiten – Einvernehmen Gemeinde in Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren
– Errichtung einer Wetterschutzhütte Flst. 346
– Beratung und Beschlussfassung
Das Grundstück Flst.Nr. 346 liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines qualifizierten
Bebauungsplans im Außenbereich.
Die geplante Wetterschutzhütte dient dem auf dem Sportgelände am Eichenberg
praktizierten Vereinssportbetriebes. Bis dato sind keinerlei adäquate Wetterschutz-
möglichkeiten vor Ort vorhanden. In Verbesserung und Optimierung des gegenwärtigen,
unbefriedigenden Zustandes ist die geplante Maßnahme in Bewertung der Gemeinde-
verwaltung zu befürworten.
Bezüglich der planerischen und gestalterischen Inhalte der Baumaßnahme wird auf die
der Sitzungsvorlage beigefügten Planunterlagen (Anlagen 1 und 2 zu GR Ber 08/2025)
verwiesen.
Der Sachverhalt ist unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung der Gemeinde – Einver-
nehmenserteilung/-versagung – im laufenden baurechtlichen Genehmigungsverfahren unter städtebaulichen Gesichtspunkten zu beraten und zu entscheiden.
Kostenbetrachtung:
– 0 –
Abstimmung:
Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.
Eingang und Annahme von Spenden
– Beratung und Beschlussfassung
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt
jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.
Über die Spendenannahme und Vereinnahmung unter der genannten Zweckbestimmung ist Beschluss zu fassen.
Kostenbetrachtung:
Nachfolgende Spende(n) sind bei der Gemeindekasse eingegangen:
| Spender: | Betrag in €: | Zweckbestimmung |
| Klaus Hörz GmbH & Co.KG – Spendeneingang: 09.12.2024 | 150,- | Jugendfeuerwehr |
- Der Vereinnahmung der Spendenmittel durch die Gemeindekasse wird mit der ent-
sprechenden Zweckbestimmung zugestimmt.
Abstimmung:
Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.