Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATES

Friedhofs- und Bestattungswesen Gemeinde Bernstadt – Betreuung und Pflege Gemeinschaftsgrabanlage

– Abschluss einer Vereinbarung mit der württembergischen Friedhofsgärtnergenossenschaft– Beratung und Beschlussfassung

Infolge des gesellschaftlichen Wandels ist auch das Bestattungswesen (Friedhof) unter dem Gesichtspunkt zeitgemäßer Grabstätten, insbesondere unter den Aspekten alternativer
Bestattungsformen (Bsp.: anonyme Grabfelder, Friedwald etc.) sowie Grabpflege und Unterhaltung von Grabstätten und -anlagen (Bsp.: Gemeinschaftsgrabanlage) als kommunale Pflichtaufgabe neu zu betrachten und ggfs. auf örtlicher Ebene auch neu auszurichten. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Sachlage hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Bernstadt dazu entschieden eine durch die Württembergische Friedhofsgärtner eG betreute Gemeinschaftsgrabanlage auf dem örtlichen Friedhof zu realisieren.

Auf Grundlage der vorgenannten Beschlussfassung wurde die Gemeindeverwaltung mit der Vorbereitung/Ausarbeitung entsprechender vertraglicher Regelung zwischen der Gemeinde Bernstadt und der Württembergischen Friedhofsgärtner eG beauftragt.

Das durch die Württembergische Friedhofsgärtner eG angebotenen Grabpflegekonzepts für die Gemeinde Bernstadt beinhaltet im Wesentlichen nachfolgender Kriterien:

  • Integrierung der Bestattungsformen Urnen-, Reihen-, Wahlgräber und Baumbestattungen

  • Angebot/nachhaltige Gewährleistung eines treuhänderisch abgesicherten Pflege- und
    Unterhaltungskonzeptes für die gesamte Grabnutzungsdauer

  • Nachhaltige Sicherstellung der Pflege- und Unterhaltung der Gesamtanlage durch einen qualifizierten und zertifizierten Friedhofsgärtner der Württembergischen Friedhofsgärtner eG

Die Inhalte und Abwicklung des angebotenen Grabpflegekonzeptes werden durch die
Gemeindeverwaltung sowie Herrn Thomas Vogt, Vorstandsmitglied der Württembergischen Friedhofsgärtner eG im Zuge der Abhandlung des Tagesordnungspunktes ausgeführt.

Im Jahr 2024 erfolgte die bauliche Umsetzung des ersten Abschnittes der Gemeinschaftsgrabanlage.

Januar 2025 erfolgte eine erste Belegung der Gemeinschaftsgrabanlage.

Planskizze Lage Gemeinschaftsgrabanlage (GemGrA) Friedhof

Planskizze Gemeinschaftsanlage 2024 realisierter Teilabschnitt.

Ein Entwurf der Vereinbarung zwischen der Württembergischen Friedhofsgärtner eG und der Gemeinde Bernstadt ist der Sitzungsunterlage als Anlage beigefügt.

Durch den Abschluss der Rahmenvereinbarung zwischen der Württembergischen Friedhofsgärtner eG und der Gemeinde Bernstadt wird sichergestellt, dass mit der Vergabe eines Grabnutzungsrechts durch die Gemeinde Bernstadt als Friedhofsträger im gärtnerbetreuten Grabfeld (Gemeinschaftsgrabanlage) während der gesamten Ruhe- bzw. Nutzungszeit eine fachmännische friedhofsgärtnerische Grabanpflanzung und Grabpflege erfolgt.

Über den Abschluss der vorgenannten Vereinbarung ist durch den Gemeinderat formal zu beschließen.

Kostenbetrachtung:

Berechnungsbeispiel Folgekosten Gemeinde i.Z.m. Umsetzung/Unterhaltung Teilabschnitt I mit rd. 104 Urnengrabplätzen und 2 Erdreihengräbern:

JahrBelegte
Grabstellen:
Freie GrabstellenKosten Gemeinde
    
20254 Urnen100 Urnen 2 Reihengräber*rd. 7.500,- €/p.a.
202612 Urnen 1 Reihengrab92 Urnen 1 Reihengräber*rd. 6.800,- €/p.a.
202720 Urnen 1 Reihengrab84 Urnen 1 Reihengräber*rd. 6.200,- €/p.a.
202827 Urnen 1 Reihengrab77 Urnen 1 Reihengrab*rd. 4.700,- €/p.a.

Bei einer angenommenen jährlichen Folgebelegung von durchschnittlich 8 Urnen würde sich im Jahr 2028 ein Vollauslastung der Anlage ergeben, und damit verbunden, eine Kosten-
neutralität für die Gemeinde in den Folgekosten.

Beschluss/Information:

  1. Dem Abschluss der im Entwurf – Anlage 1 GR Ber 01/2025 – vorliegenden Rahmenver-
    einbarung zwischen der Württembergischen Friedhofsgärtner eG und der Gemeinde
    Bernstadt wird zugestimmt.
  • Die Gemeindeverwaltung wird mit dem Abschluss der Vereinbarung beauftragt.

Abstimmung:

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Friedhofs- und Bestattungswesen – Gestaltung teilanonymes Erdreihengrabfeld

– Errichtung eines zentralen Gedenksteines

– Beratung und Beschlussfassung

Mit Grundsatz Beschlussfassung am 24.9.2022 hat sich der Gemeinderat für die Ausweisung eines teilanonymen Erdwiesengrabfeldes auf dem örtlichen Friedhof entschieden. Bezüglich der Anordnung/Lage des Wiesenreihengrabfeldes (WRGrF) für Sargbestattungen wird auf den nachfolgenden Lageplan verwiesen.

Für die vorgenannte Bestattungsform soll ein zentraler Gedenkstein errichtet werden, an dem Namenstafeln der im Grabfeld beigesetzten Verstorbenen analog des Urnenwiesen-
grabfeldes angebracht werden.

Von der Einbringung individueller Gedenksteine in der Rasenfläche wird unter Berück-
sichtigung des Folgepflegeaufwandes (Bsp.: Entfernen von an den Grabstellen abgestellten Kerzen und Blumenschmuck, Verkehrssicherungspflicht etc.) von Seiten der Gemeindeverwaltung abgeraten.

Bei der örtlichen Steinmetzfirma wurden Gestaltungsvorschläge einschließlich Kostenvoranschläge eingeholt.

Variante 1:

Variante 2:

Durch den Gemeinderat ist eine Auswahl des zentralen Gedenksteines zu treffen sowie über die Auftragsvergabe/Umsetzung zu entscheiden.

Das Gremium spricht sich geschlossen für die Umsetzung der vorgeschlagenen Variante 2 aus.

Die finale Festlegung des Standortes des Gedenksteines sowie die diesbezügliche Ausgestaltung der Einfassung soll unter Hinzuziehung von Herrn Ehret durch den Bauausschuss im Zuge einer Ortsbegehung erfolgen

Kostenbetrachtung:

Variante 1:Kosten (brutto):
  
Urnenstelen und Bodenplatten Material Jura gelb beigefügt gestrahlt:13.679,- €
Errichtung Betonfundament durch Bauhof1.200,- €
  
Gesamtaufwand:14.879,- €
Variante 2: 
  
Urnenstelen und Bodenplatten Material Jura gelb beigefügt gestrahlt:8.827,- €
Errichtung Betonfundament durch Bauhof1.200,- €
  
Gesamtaufwand:9.427,- €

Beschluss/Information:

  1. Die Firma Ehret wird auf Grundlage der vorliegenden Angebote mit der Lieferung und Errichtung der durch den Gemeinderat gewählten Umsetzungsvariante 2 eines zentralen
    Gedenksteines für das teilanonyme Erdwiesengrabfeld beauftragt.
  • Die für die Umsetzung des Gedenksteins erforderlichen Finanzmittel sind in den Haushalt der Gemeinde Bernstadt für das Jahr 2025 einzustellen.
  1. Die finale Festsetzung des Standortes des Gedenksteines erfolgt durch den Bauausschuss.

Abstimmung:

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Bauangelegenheiten – Einvernehmenserklärung Gemeinde im Baurechtsverfahren

– Umbau eines Zweifamlienhauses, Flst. 217/1

– Beratung und Beschlussfassung

Mit Einreichung der Unterlagen bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde am 27.11.2024 wird im Zuge des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens die Erteilung einer Bau-
genehmigung gem. § 52 Landesbauordnung (LBO) für das Bauvorhaben “Umbau eines Zweifamilienhauses“, Flst. Nr. 217/1, Lerchenweg 11 beantragt.

Das Grundstück, Flst. 217/1 liegt außerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des BauGB und der LBO. Für die geplante Maßnahme ist die Erteilung einer Baugenehmigung gemäß Landesbauordnung (LBO) durch die zuständige Baurechtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erforderlich.

 Im Zuge persönlicher Vorsprache des Bauherrn und des Architekten in Sitzung des Bauausschusses am 08.10.2024 wurden diesem die Planunterlagen vorgestellt und angesichts der geplanten, modernen Bauweise (Flachdachbauweise) die weitere Vorgehensweise in Bezug auf eine mögliche Einvernehmenserteilung im Baugenehmigungsverfahren abgestimmt.

Im Ergebnis der Vorberatungen durch den Bauausschuss wurden im Einvernehmen mit dem Bauherrn nachfolgende Ergänzungen in der Planung abgestimmt:

  • Die Attika des Gebäudes soll dergestalt ausgebildet bzw. erhöht werden, dass die auf dem Flachdach installierte Photovoltaikanlage vom Straßenniveau aus nicht sichtbar ist.
  • Die am Gebäude vorgesehenen Balkon-/Dachterrasseneinfassungen sollen in heller bzw. transparenter Ausführung (Milchglas, teilsatiniertes Glas) ausgeführt werden.
  • Die Fassade soll durch Verwendung unterschiedlicher Farbgebung bzw. Materialen (Holz-
    oder HPL-/Trespa-Verschalung aufgelockert gestaltet werden.

Das Gremium befürwortet das Bauvorhaben „Umbau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung“ Lerchenweg 11, Flst. 217/1 einvernehmlich unter der Voraussetzung der Ergänzung der mit der Bauherrschaft abgestimmten gestalterischen Maßnahmen.

Bezüglich der planerischen und gestalterischen Inhalte der Baumaßnahme wird auf die eingereichten Planunterlagen verwiesen, die der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt sind.

Beschluss/Information: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat im Zuge des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Bauvorhaben „Umbau eines Zweifamilienhauses“ Lerchenweg 11, Flst. 217/1 unter Einhaltung der abgestimmten gestalterischen Maßnahmen das Einvernehmen der Gemeinde Bernstadt im erforderlichen Baurechtsverfahren zu erteilen.

Abstimmung:

Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

Eingang und Annahme von Spenden

– Beratung und Beschlussfassung

Vorlage Nr. GR Ber 85/2024, Az: 960.041

Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 1 Abs. 2 beteiligen.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat. Die Gemeinde erstellt
jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.

Über die Spendenannahme und Vereinnahmung unter der genannten Zweckbestimmung ist Beschluss zu fassen.

Kostenbetrachtung:

Nachfolgende Spende(n) sind bei der Gemeindekasse eingegangen:

Spender:Betrag in €:Zweckbestimmung
  Raiffeisenbank Nieder Alb e.G. – Spendeneingang: 10.12.2024  300,-    Grundschule

Beschluss/Information:

  1. Der Gemeinderat nimmt die Entgegennahme der Spende unter der entsprechenden Zweckbestimmung zur Kenntnis.
  • Der Vereinnahmung der Spendenmittel durch die Gemeindekasse wird mit der ent-
    sprechenden Zweckbestimmung zugestimmt.

Abstimmung: Dem Beschlussantrag wurde einstimmig zugestimmt.

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