Die landeseinheitliche gemeinsame Empfehlung für die Festsetzung / Anpassung der Eltern-beiträge für Kindertagesstätten erfolgt auf Grundlage der gemeinsamen Verhandlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände (KLV: Gemeindetag und Städtetag) mit den kirchlichen Fachverbänden und -leitungen (4KK).
Die Vertreter des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen haben sich darauf verständigt, bei ihrer gemeinsamen Empfehlung zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 die in der Empfehlung benannten Kostensteigerungen zumindest teilweise zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der
Elternbeiträge pauschal um 3,9 Prozent.
In Anbetracht des enorm ansteigenden Abmangels im Bereich der Kindertagesbetreuung innerhalb der Gemeinde Bernstadt, wurde in der Gemeinderatssitzung am 27.10.2022 die Anpassung der empfohlenen Beitragsätze zum 01.01.2023 beschlossen.
Zukünftige Elternbeitragserhöhungen werden entsprechend der Empfehlungen der
kommunalen Landesverbände (KLV- Gemeindetag und Städtetag) automatisiert für
die Gemeinde Bernstadt angeglichen. Abweichungen von den Empfehlungen der
kommunalen Landesverbände (KLV- Gemeindetag und Städtetag) werden gesondert durch den Gemeinderat entschieden.