Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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  6. ALLGEMEINVERFÜGUNG

ALLGEMEINVERFÜGUNG

Allgemeinverfügung

über die Sperrung öffentlicher Grillstellen aufgrund erhöhter Waldbrandgefahr

Die Gemeinde Bernstadt erlässt als Ortspolizeibehörde aufgrund der §§ 1 und 3 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG BW) in Verbindung mit § 37 des Landeswaldgesetzes für Baden-Württemberg (LWaldG) sowie § 35 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG) folgende

Allgemeinverfügung

1. Anordnung

  1. Sämtliche öffentlichen Grillstellen im Gemeindegebiet der Gemeinde Bernstadt werden mit sofortiger Wirkung für die Benutzung im Zeitraum vom 09. Juli 2026 bis einschließlich 07. August 2026 gesperrt.
  2. Während dieses Zeitraums ist das Entzünden oder Unterhalten offenen Feuers sowie die Benutzung der fest installierten Grillanlagen an den öffentlichen Grillstellen untersagt.
  3. Die Sperrung tritt mit Ablauf des 07. August 2026 außer Kraft, sofern sie nicht vor Ablauf dieses Zeitraums aufgehoben oder verlängert wird.

2. Anordnung der sofortigen Vollziehung

Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

Begründung Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie der daraus resultierenden erhöhten Waldbrandgefahr besteht die konkrete Gefahr dass durch den Betrieb öffentlicher Grillstellen Wald- oder Flächenbrände entstehen. Bereits Funkenflug, heiße Asche oder nicht vollständig abgelöschte Glut können Brände verursachen und sich aufgrund der trockenen Vegetation schnell ausbreiten.

Die öffentlichen Grillstellen der Gemeinde Bernstadt befinden sich überwiegend in oder in unmittelbarer Nähe zu Wald- und Gehölzflächen. Von ihrer Nutzung geht daher unter den derzeitigen Witterungsbedingungen ein erhebliches Gefahrenpotenzial aus.

Zur Abwehr dieser konkreten Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung, der natürlichen Lebensgrundlagen und erheblicher Sachwerte ist die vorübergehende Sperrung der öffentlichen Grillstellen erforderlich.

Die angeordneten Maßnahmen sind geeignet, die Brandgefahr wirksam zu reduzieren. Sie sind erforderlich, da gleich geeignete, mildere Mittel zur Erreichung des Schutzzwecks derzeit nicht zur Verfügung stehen.

Begründung der sofortigen Vollziehung

Angesichts der aktuellen Witterungsverhältnisse und der damit verbundenen erheblichen Wald- und Flächenbrandgefahr würde ein Abwarten bis zur Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Bränden erheblich erhöhen. Das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung sowie der Wald- und Naturflächen überwiegt daher das Interesse Einzelner an der weiteren Nutzung der Grillstellen.

Hinweise

Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung können als Ordnungswidrigkeit nach den einschlägigen Vorschriften des Landeswaldgesetzes und des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg geahndet werden.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch bei der Gemeinde Bernstadt erhoben werden.

Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung hat ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. Beim Verwaltungsgericht Sigmaringen kann gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung beantragt werden.

Hinweis:
Die Gemeinde Bernstadt überprüft die Gefahrenlage fortlaufend. Soweit sich die Wald- und Flächenbrandgefahr wesentlich vermindert, kann die Allgemeinverfügung aufgehoben werden. Bei Fortbestehen der Gefahrenlage kann die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung verlängert werden.

Bernstadt, den 09.07.2026

Sebastian Kaida
Bürgermeister

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