
Fahrzeuge ohne Kennzeichen auf öffentlichen Flächen
Immer häufiger werden im gesamten Bundesland Baden-Württemberg Fahrzeuge ohne amtliche Kennzeichen auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen und Grünflächen abgestellt. Auch in unserer Gemeinde ist diese Entwicklung deutlich spürbar. Die abgestellten Fahrzeuge stellen nicht nur ein ästhetisches Problem dar, sondern beeinträchtigen auch die Verkehrssicherheit und blockieren dringend benötigte Parkflächen.

Fahrzeuge ohne Kennzeichen gelten in der Regel nicht als ordnungsgemäß zugelassen und dürfen daher nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. In vielen Fällen handelt es sich um abgemeldete oder nicht mehr fahrbereite Fahrzeuge, die über längere Zeiträume hinweg unbewegt bleiben. Neben der Einschränkung für andere Verkehrsteilnehmer besteht zudem die Gefahr, dass von diesen Fahrzeugen Umweltbelastungen ausgehen, etwa durch auslaufende Betriebsstoffe.
Die Gemeindeverwaltung ist verpflichtet, im Rahmen der geltenden Vorschriften gegen solche ordnungswidrigen Zustände vorzugehen. Nach entsprechender Prüfung werden die betroffenen Fahrzeuge dokumentiert, mit einem Hinweis versehen und – sofern keine fristgerechte Entfernung erfolgt – kostenpflichtig abgeschleppt. Die anfallenden Kosten werden den Fahrzeughaltern in Rechnung gestellt.

Die Gemeindeverwaltung appelliert an alle Fahrzeughalter, ihrer Verantwortung nachzukommen. Nicht mehr zugelassene Fahrzeuge sind auf privaten Flächen abzustellen oder ordnungsgemäß zu entsorgen. Nur so kann der öffentliche Raum für alle Bürgerinnen und Bürger attraktiv und sicher bleiben.