Schmiedgasse 5, 89182 Bernstadt
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ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG

Aufgrund mehrerer Gefährdungsereignisse im Zusammenhang mit widerrechtlicher Befahrung und unzulässigem Gegenverkehr im Bereich der Gemeindeverbindungsstraße sowie der Feldwege am Ortseingang Bernstadt L 1170 von Langenau herkommend weisen wir erneut ausdrücklich darauf hin, dass eine Durchfahrt der L 1170 ab Osterstetten auch zum jetzigen Zeitpunkt NICHT GESTATTET ist!

Dieses Durchfahrtsverbot gilt aktuell auch für Anlieger.
(siehe Beschilderung)

In Gewährleistung des Buslinienverkehrs von und nach Langenau sowie der Durchgängigkeit von Rettungskräften und der Landwirtschaft etc. erfolgt im Rahmen der Vollsperrung (Durchfahrt nach und von Langenau über Landesstraße L 1170 nicht mehr möglich!) die Installation einer Schrankenlösung am Absperrpunkt Landesstraße L 1170 – Osterstetten.

Die Installation der Schranke erfolgt Mitte KW 10 in deren Folge sich der Verkehr deutlich reduzieren wird und die Einfahrt in den vorgegeben Kreisverkehr an den Feldwegen der L1170 auch den Anliegern frei gegeben werden kann.

Mit der festgelegten Regelung wird die während des 1. Bauabschnittes eingetretene Belastung in den Wohngebieten der Gemeinde infolge widerrechtlichen überörtlichen Schleich- und Durchgangsverkehrs für die Dauer des 2. Bauabschnitts größtenteils ausgeschlossen.

Eine Teilsperrung ist nicht zielführend und möglich, da sich ansonsten wie im 1. Bauabschnitt und den aktuellen Erfahrungen wiederum eine widerrechtliche Verlagerung des Durchgangsverkehrs in die Nebenstraßen der Gemeinde Bernstadt ergibt.

Die Sanierung einer Ortsdurchfahrt in dieser Größenordnung fordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Akzeptanz, Toleranz, Flexibilität und Verständnis über einen längeren Zeitraum hinweg.

In der Verantwortung gegenüber der Sicherheit unserer Kinder, aller Bürger*innen , den Mitarbeitern der vor Ort tätigen Baufirmen und den betroffenen Anliegern sowie dem Bewusstsein, dass die Sanierung der Ortsdurchfahrt Schmiedgasse am Ende jedem Einzelnen zugutekommt, sollte die Einhaltung der vorgebenden Anordnungen und Maßnahmen eine Selbstverständlichkeit für alle sein.

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